Informationen für einweisende Behörden

> Übersicht Arxhof

In das Massnahmenzentrum Arxhof aufgenommen werden:


a)  

Junge erwachsene Männer, die in ein Massnahmenzentrum nach Art. 61 StGB einzuweisen sind.

b)

Jugendliche über 17 Jahre, wenn eine Massnahme nach Art. 15 JStG in einer Einrichtung für junge Erwachsene durchgeführt werden soll (Art. 16.3 JStG).

c)

Junge erwachsene Männer mit Suchtproblematik, wo eine Massnahme nach Art. 60 StGB in Kombination mit Art. 61 StGB angezeigt ist.

d)

Junge erwachsene Männer, die einer stationären therapeutischen Massnahme bedürfen (Art. 59 StGB in Kombination mit Art.61 StGB).

e)

Junge erwachsene Männer, wenn eine Massnahme nach Art. 307, Art. 310 oder Art. 405 ZGB durchgeführt werden soll.



Nicht aufgenommen werden, selbst wenn eines der oben genannten Kriterien zutrifft:


-  

Personen, die aktuell suizidal sind, da wir nicht in der Lage sind, Betreuung und Beobachtung rund um die Uhr zu gewährleisten.

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Personen mit einer aktuellen psychotischen Symptomatik, da für solche Menschen die Anforderungen eines Gruppenlebens überfordernd sind, wir aber hauptsächlich mittels der Dynamik in der Gruppe arbeiten.

-

Personen, die nicht bereit sind, auf den Konsum von Drogen aller Art, auch von Alkohol und auf Androhung oder Ausübung von Gewalt zu verzichten. Wir erwarten, dass ein zukünftiger Bewohner bereit ist, einige Zeit in einem drogenfreien und gewaltfreien Raum zu leben.

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Personen die suchtmittelabhängig sind und Ihren somatischen Entzug noch nicht hinter sich haben. Wir erwarten, dass neue Bewohner entzogen auf dem Arxhof eintreffen.

Für Anfragen jeglicher Art, können Sie mit uns in Kontakt treten.



 

Aufnahmeprozedere

Nicht geeignet ist die Institution bei akuter Suizidalität, da der Arxhof nicht in der Lage ist, Betreuung und Beobachtung rund um die Uhr zu gewährleisten. Gleiches gilt im Falle einer akuten psychotischen Symptomatik, da durch die Anforderungen des Gruppenlebens eine Überforderung entstände. Sexualstraftäter werden nur dann aufgenommen, wenn das Sexualdelikt eines einer Reihe von Gewaltdelikten ist. Der Arxhof ist eine vollständig offene Anstalt. In der Regel wird auf jede Form des Einschliessens verzichtet. Für Bewohner mit einem zu hohen Fluchtrisiko zu Beginn ihres Aufenthaltes stehen speziell gesicherte Zimmer zur Verfügung. Der Arxhof arbeitet mit einem Abstinenzmilieu: der Konsum von Drogen aller Art, auch von Alkohol, und die Androhung oder Ausübung von Gewalt werden nicht toleriert. Personen, die suchtmittelabhängig sind, müssen ihren somatischen Entzug vor Eintritt durchgeführt haben.

Wenn Gerichte, Anwälte, Jugendanwälte, Bewährungshilfen oder einweisende Behörden in Erwägung ziehen einen jungen Mann zwischen 17 und 25 Jahren zu einem der obgenannten Gesetzesparagraphen zu verurteilen, oder er bereits dazu verurteilt ist, können sie bei uns um Aufnahme anfragen. Um zu beurteilen, ob ein Klient für uns grundsätzlich in Frage kommt, benötigen wir Unterlagen, die uns eine Erstbeurteilung ermöglichen (Gerichtsakten, Gutachten, Berichte aus Vorgängerinstitutionen etc.). Innerhalb einer Woche wird entschieden, ob jemand zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird. Das Gespräch findet auf dem Arxhof statt und dauert in der Regel 1 1/2 Stunden. Zum Schluss wird der Bewerber von einem unserer Bewohner zu einer Besichtigung durch das Areal geführt. Der Aufnahmeentscheid wird in der Regel bereits am Ende des Vorstellungsgespräches gefällt.

Fristen:
ab Anfragezeitpunkt bis Bewerbungsgespräch 2 bis 3 Wochen
ab Aufnahmeentscheid gemäss Warteliste


Tipp

Unter www.jugendanwaltschaft.bl.ch finden Sie das Verzeichnis aller deutschschweizerischen Jugendhilfeeinrichtungen.

 

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