Eheschliessungen

> Zivilrecht

In der Schweiz werden Ehen auf dem Zivilstandsamt geschlossen. Religiöse Trauungen und Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst nach der zivilen Heirat stattfinden.

Fragen zu religiösen Trauungen richten Sie bitte an die zuständige Religionsgemeinschaft.



 

Vorbereitung der Eheschliessung

Zuständig für das Ehevorbereitungsverfahren ist
- das Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder
- das Zivilstandsamt am Wohnsitz des Bräutigams.

Dokumente für die Eheschliessung: Online Formular || Formular [PDF]
Formular zur Anforderung einer Liste, welche Unterlagen für eine Eheschliessung notwendig sind.

Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte persönlich und zusammen mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin an das für Sie zuständige Zivilstandsamt.

 

Ausländische Verlobte

Die für ausländische Verlobte erforderlichen Dokumente sind je nach Heimatstaat unterschiedlich. Da deren Beschaffung oft längere Zeit in Anspruch nimmt, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das für Sie zuständige Zivilstandsamt, damit Ihnen unliebsame Verzögerungen erspart bleiben.

 

Sprachschwierigkeiten

Wenn Sie weder deutsch noch französisch oder englisch sprechen, haben Sie sowohl zur Vorbereitung der Eheschliessung auf dem Zivilstandsamt als auch zur Trauung selbst eine dolmetschende Person mitzubringen, welche die deutsche Sprache fliessend beherrscht.

Die dolmetschende Person darf weder mit Ihnen noch mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin verwandt sein.

 

Infos zu Eheschliessungen im Ausland


 

Informationen zu Trauungen im Kanton Baselland

> Insbesondere Trauungen in Schlössern

 

Bestellung von Ehescheinen
Online Formular || Formular [PDF]


 

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