20.06.2012

Masern-Elimination: Gratis-Impfungen in Kindergärten/4. Klassen

Der Kanton Basel-Landschaft erlebte von 2007 bis 2009 einen grossen Masern-Ausbruch. Insgesamt erkrankten über 400 Kinder und Erwachsene. Die Infektion wurde aus unserem Kanton nach Österreich und Deutschland weiter verbreitet. Schweizweit wurden in dieser Zeit 4400 Fälle registriert und auch im vergangenen Jahr trafen nochmals 679 Meldungen ein (www.bag.admin.ch/Masern).
Gemäss der Nationalen Strategie zur Masernelimination 2011 bis 2015 sollen die Masern in der Schweiz bis 2015 eliminiert sein. Das Ziel ist erreicht wenn 95 Prozent der Bevölkerung dagegen immun sind. Im Jahr 2011 waren in Baselland 87 Prozent der zweijährigen Kinder zweimal (und somit gemäss dem Schweizerischen Impfplan) geimpft. Weitere 8 Prozent hatten wenigstens eine Impfstoff-Dosis erhalten und sind dadurch zum Teil geschützt. 


Schulausschluss
Kinder mit Masern und auch ihre ungeimpften Geschwister müssen dem Kindergarten oder der Schule für zwei Wochen fern bleiben. Aber auch alle ungeimpften Klassenkameradinnen und Klassenkameraden werden ausgeschlossen, wenn sie Kontakt mit dem Masernkind hatten. Sie könnten angesteckt worden sein und die Krankheit weitergeben, bevor sie bei ihnen ausbricht.


Impf-Angebot
Unter mehreren Massnahmen, die im Kanton geprüft wurden, ist die Impfung in den Kindergärten und 4. Klassen diejenige, welche am meisten Erfolg verspricht. Bisher haben Schulärztinnen/ Schulärzte nicht selbst geimpft, sondern an Haus- oder Kinderärztinnen/ -ärzte verwiesen. Das möchte die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion für das kommende Schuljahr (2012-2013) ändern. Die Schule ist der einzige Ort, an dem ungeimpfte Kinder, die nicht zur Kinderärztin bzw. zum Kinderarzt gehen, noch erreicht werden können. Gesundheitsdirektor Peter Zwick begrüsst und unterstützt die Aktion, die rund 10'000 Franken kostet.
Schulärztinnen und Schulärzte werden im kommenden Schuljahr anlässlich der Untersuchungen im Kindergarten und in der Primarschule einmalig gratis eine Dosis Masern-, Mumps- und Rötelnimpfstoff anbieten, wenn die betreffende Schülerin / der Schüler nicht oder nur mit einer Dosis gegen Masern geimpft ist. Die Impfungen erfolgen im Rahmen der Schulgesundheitsuntersuchungen. Die Zustimmung eines Elternteils ist für die Impfung erforderlich.

Im Kanton Basel-Landschaft werden weitere Schritte zur Erhöhung der Durchimpfung geprüft:

  • Kindertagsstätten sollen bei Eintritt den Impfausweis der Kinder kontrollieren und auf fehlende Impfungen hinweisen. Vergessene Impfungen können so rechtzeitig nachgeholt werden. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion stellt auf Wunsch Hilfsmittel zur Kontrolle von Impfausweisen zur Verfügung.
  • Kinderärztinnen und Kinderärzte bieten den Eltern an, die Kinder zu den Impfterminen mit einem Brief aufzubieten.
  • Eltern können die Einträge auf dem Impfausweis mit www.meineimpfungen.ch selbst überprüfen.
  • In einer Fortbildung für Mütterberaterinnen und Hebammen soll die Bedeutung der  Masernimpfungen erarbeitet werden.


Die Gefahren einer Masernerkrankung sind vermeidbar. Mit einer Impfung, bestehend aus zwei Dosen Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff, bis zum zweiten Lebensjahr wird ein zuverlässiger Schutz erworben. Sich impfen zu lassen, ist auch ein Akt der Solidarität. Man schützt damit nicht nur sich selbst, sondern auch jene, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder deren Impfschutz nicht ausreichend ist. Dies betrifft vor allem Kinder unter zwölf Monaten, Schwangere sowie Menschen mit Immunschwäche.

Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Informationsdienst   

Liestal, 20. Juni 2012

Junge mit typischen Masernsymptomen.

Junge mit typischen Masernsymptomen.

Impfstoffe werden verpackt.

Impfstoffe werden verpackt.