Aus energiepolitischer Sicht und insbesondere wegen der neuen Energiestrategie 2050 des Bundes stimmt der Regierungsrat den vorgeschlagenen Änderungen der Raumplanungsverordnung grundsätzlich zu. Dies hält die Regierung in ihrer heute verabschiedeten Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) fest.
Vorbehalte werden einzig in Bezug auf die neuen Vorschriften für Bauten und Anlagen angebracht, die ausserhalb der Bauzonen aus Biomasse Energie produzieren. Solche Bauten und Anlagen waren bisher nur dann zulässig, wenn sie benötigt wurden, um mit der gewonnenen Energie Wärme zu produzieren, und diese Wärme nur und ausschliesslich für hofeigene oder räumlich sehr nahe liegende Gebäudegruppen verwendet wurde. Neu wird zur Bestimmung der Bewilligungsfähigkeit der Faktor der Energieeffizienz eingeführt. Mit diesem Kriterium soll es gemäss erläuterndem Bericht möglich sein, auf einem landwirtschaftlichen Betrieb Wärme aus Biomasse zu produzieren und – unter Einhaltung der Effizienzkriterien – in die Bauzonen zu transportieren.
Dazu hält die Regierung fest, dass dieser Vorschlag aus raumplanerischen Überlegungen abgelehnt werden müsste, da er der schleichenden Auflösung der Grenzen zwischen Nichtbauzonen und Bauzonen und der zunehmenden Zersiedelung Vorschub leiste. Dennoch unterstützt die Regierung die vorgeschlagenen Änderungen, da energiepolitische Überlegungen in diesem Fall für den Kanton Basel-Landschaft überwiegen würden.
Für Rückfragen: Alberto Isenburg, Leiter Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 55 01