24.04.2012

Revision Störfallverordnung des Bundes

Der Bundsrat will die Verordnung über den Schutz vor Störfällen mit zwei wesentlichen Neuerungen ergänzen. Der Geltungsbereich dieser Verordnung soll in Zukunft, neben den stationären Betrieben und Verkehrswegen, auch für Rohrleitungsanlagen gelten. Er bezieht sich auf Rohrleitungen mit einem Gefahrenpotenzial, das die Bevölkerung und die Umwelt schwer schädigen kann. Mit der zweiten Ergänzung werden Bund und Kantone zur Koordination von Raumplanung und Störfallvorsorge verpflichtet.
 
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft begrüsst diese Anpassungen in seiner Stellungnahme an den Bund. Der Regierungsrat wünscht aber, dass auch der Bund bei seinen Planungen zur Koordination mit der Störfallvorsorge verpflichtet wird und allfällig entstehende Risiken für Personen und Umwelt in seine Entscheide mit einbezieht.
 
Für Rückfragen: Jörg Rickenbacher, Stv. Leiter Sicherheitsinspektorat, Tel. 079 250 00 18