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24.04.2012
Revision Störfallverordnung des Bundes | ||
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Der Bundsrat will die Verordnung über den Schutz vor Störfällen mit zwei wesentlichen Neuerungen ergänzen. Der Geltungsbereich dieser Verordnung soll in Zukunft, neben den stationären Betrieben und Verkehrswegen, auch für Rohrleitungsanlagen gelten. Er bezieht sich auf Rohrleitungen mit einem Gefahrenpotenzial, das die Bevölkerung und die Umwelt schwer schädigen kann. Mit der zweiten Ergänzung werden Bund und Kantone zur Koordination von Raumplanung und Störfallvorsorge verpflichtet. |
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