Geltungsbereich:


Die nachfolgenden Informationen gelten für leichte und schwere Anhänger.


Um unnötige Kosten und Umtriebe zu verhindern, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen, falls Sie beabsichtigen einen älteren oder einen speziellen Anhänger zu importieren.




Vorgehensweise beim Import:


Bei Anhängern werden aufgrund der Typenvielfalt in der Regel keine europäischen Typenprüfungen gemacht, womit für derartige Fahrzeuge auch selten EU-Übereinstimmungsbescheinigungen (COC - Certificate of Conformity) existieren.


Die COC's für Anhänger basieren auf dem Anhang IX der Richtlinie 70/156/EWG bzw. 2007/46 EG. Grundsätzlich kann man sich bezüglich der Vorgehensweise an dem im Abschnitt Import von Personenwagen unter dem Titel 2. Direktimport ohne "EU-Übereinstimmungsbescheinigung" beschriebenen Ablauf orientieren.




Besonderheiten:


Für neue und abgeänderte Fahrzeuge und Neu-Aufbauten werden zusätzliche Garantien benötigt. Nehmen Sie die entsprechenden Papiere zur Prüfung mit.


Nutzfahrzeuge müssen für die Bremsprüfung auf das Gesamtgewicht beladen sein. Die Ladung muss so gesichert sein, dass sie bei der anschliessenden Bremsprobe nicht rutschen kommen kann. Die entstehenden Schäden wären erheblich. Mehr zu dem Thema Ladungssicherung finden Sie zum Beispiel auf der Site Landungssicherung.de


Um das Leergewicht zu bestimmen müssen die Fahrzeuge vor der Zulassungsprüfung leer gewogen werden. Hierfür melden Sie sich kurzfristig über das Hallenchefbüro an.
Telefon direkt: +4161 416 46 60
Sie erhalten einen Waagschein den Sie zur Prüfung mitnehmen müssen.




Ausnahme:


Fahrzeuge denen vom Importeur eine schweizerische Typengenehmigung auf dem Formular 13.20 A zugewiesen wurde können leer zur Prüfung kommen. Es wird lediglich eine Funktionskontrolle des Bremssystems durchgeführt.


Um das Leergewicht zu bestimmen muss das Fahrzeug fertig Aufgebaut sein.
Kühlgeräte, hydraulische Anlagen etc. müssen angebaut, befüllt und betriebsbereit sein. Wenn das Fahrzeug über Reserveräder verfügt, sollen diese auf dem Fahrzeug fest untergebracht sein.
Der Treibstoffbehälter muss voll sein (min. 90%).



Nützliche Links:


Abgasprüfstelle und Motorenlabor Nidau, Biel


DTC - Dynamic Test Center AG


FAKT - Test- and Engineering Center


SVTI Schweizerischer Verein für technische Inspektionen


Eidg. Gefahrgutinspektorat


Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge


Verordnung vom 19. Juni 1995 über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen


ASTRA - Merkblätter




Notwendige Unterlagen:


Welche Unterlagen bei der Zulassungsprüfung wichtig sind, erfahren Sie aus der Bereitgestellten Checkliste:
Import von Anhängern [PDF]



 

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