Elektro-Velo / E-Bike / E-Scooter / E- Trottinett / etc.


Geltungsbereich:
Die nachfolgenden Informationen gelten ausschliesslich für elektrisch betriebene Motorfahrräder, kurz Mofas (E-Bike, Elekto-Velo, E-Scooter, Eletro-Trottinett etc.)
CH-Konformität:
Das Mofa ist eine nationale Fahrzeugart. Deshalb müssen alle nationalen Vorschriften gemäss Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge eingehalten werden (kurz VTS). Aus diesem Grund gibt es keine Garantie dafür, dass Fahrzeuge die mit einer EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) ausgeliefert wurden, ohne weiteres als Mofa zum Verkehr zugelassen werden können.
Falls Ihnen die Baumerkmale der Mofas und deren Einteilungskriterien unbekannt sind, können Sie sich mit einem eigens dafür bereitgestellten Dokument informieren.
Im jenem Dokument sind die schweizerischen Vorschriften für Mofas (E-Bike, Elekto-Velo, E-Scooter, Eletro-Trottinett etc.) detailliert beschrieben.
Dokumentation Motorfahrrad mit elektrischem Antrieb
Wir unterscheiden von der Vorgehensweise her grundsätzlich zwei Arten von Direktimporten, welche nachfolgend beschrieben werden:
Bereitgestellte Checkliste:
Import Motorfahrrad [PDF]
1. Direktimport mit "EU- Übereinstimmungsbescheinigung".
1.1 EU- Übereinstimmungsbescheinigung:
Die EU-Übereinstimmungsbescheinigung - auch Certificate of Conformity (COC-Zertifikat) genannt - ist ein Dokument, welches bescheinigt, dass das ausgewiesene Fahrzeug eine Europäische Typenprüfung bestanden hat.
Die Übereinstimmungsbescheinigung muss die in der Richtlinie 92/61/EWG oder der Richtlinie 92/61/EWG i. d. F. 2002/24/EG definierten Mindestangaben enthalten und ist nur gültig, wenn sie vom Fahrzeughersteller ausgestellt, gestempelt und unterschrieben ist. Kopien werden nicht akzeptiert.
Vorsicht: | Bestätigungen von Vertriebsorganisationen, Verkaufsstellen, ausländischen Import- oder Exportbetrieben etc. können nicht als COC anerkannt werden. |
1.2 Vorgehensweise beim Import:
Schritt für Schritt vom Mofakauf im Ausland bis zur Zulassung des Fahrzeuges in Ihrem Wohnortkanton.
1.2.1 Fahrzeugkauf:
Erkundigen Sie sich beim Verkäufer, ob für das betreffende Mofa eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung vorliegt.
1.2.2 Überführung in die Schweiz:
Das Mofa kann mit gültigen ausländischen Kontrollschildern oder natürlich aufgeladen in die Schweiz überführt werden.
1.2.3 Verzollung:
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1.2.4 Anmeldung zur Fahrzeugprüfung:
Für Fahrzeuge, die im Kanton Baselland zugelassen werden: | |
Für Fahrzeuge, die im Kanton Baselstadt zugelassen werden: | |
Für Fahrzeuge, die in anderen Kantonen zugelassen werden: | |
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Garagenbetriebe aus anderen Kantonen: | |
Privatpersonen aus anderen Kantonen: | |
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1.2.5 Nötige Unterlagen bei der Prüfung:
Zum Prüfungstermin sind folgende Papiere mitzubringen:
- | EU-Übereinstimmungsbescheinigung |
- | Zollplombe (ist am Fahrzeug) |
- | Ausländische Fahrzeugpapiere (falls Fahrzeug bereits im Verkehr stand) |
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1.2.6 Nach bestandener Prüfung:
Bei der Fahrzeugprüfung stellt der Verkehrsexperte die Fahrzeugdaten zusammen. Diese werden auf einem blanko Formular 13.20A der MFP notiert. Dieses Dokument wird dann mitgegeben und aufgrund jener Daten kann der Fahrzeugausweis im Zulassungskanton erstellt werden.
Üblicherweise werden folgende Dokumente für die Zulassung benötigt:
- | Fahrzeug-Prüfbericht |
- | Blanko Formular 13.20 A von der MFP ausgefüllt |
- | Zollplombe |
- | EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) |
- | Fahrzeugausweis oder ausländische Zulassungspapiere |
- | ausländische Kontrollschilder |
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Es kann sein, dass je nach Gegebenheiten weitere Unterlagen benötigt werden. Damit Sie nicht anrennen schauen Sie doch jeweils noch auf der Website des entsprechenden Kantons nach.
Notwendige Unterlagen für die Zulassung des Fahrzeuges im Kanton Basel-Landschaft.
Notwendige Unterlagen für die Zulassung des Fahrzeuges im Kanton Basel-Stadt.
Bereitgestellte Checkliste:
Import Motorfahrrad [PDF]
2. Direktimport ohne "EU- Übereinstimmungsbescheinigung"
2.1 Allgemeines:
Der Import eines Fahrzeuges ohne EU-Übereinstimmungsbescheinigung gestaltet sich etwas aufwendiger.
Insbesondere muss die importierende Person für die Zulassungsprüfung sämtliche technischen Daten des Fahrzeuges liefern, welche sonst in der EU-Übereinstimmungsbescheinigung enthalten sind.
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich in jedem Fall beim Verkäufer zu erkundigen, ob wirklich keine EU-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist. Sie können sich direkt an den Fahrzeughersteller wenden, um (gegen eine Gebühr) eine EU-Übereinstimmungs-bescheinigung zu erhalten, falls eine EG-Typenprüfung absolviert wurde.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, an den schweizerischen Importeur zu gelangen. Dieser müsste eine Bestätigung abgeben, dass das Mofa einer bestehenden schweizerischen Typengenehmigung entspricht (Gebührenpflichtig).
Wenn die EU-Übereinstimmungsbescheinigung nicht erhältlich ist, richtet sich das Vorgehen beim Import nach den folgenden Ausführungen:
2.2 Vorgehensweise beim Import:
Schritt für Schritt vom Mofakauf im Ausland bis zur Zulassung des Fahrzeuges in Ihrem Wohnortkanton .
2.2.1 Fahrzeugkauf:
Achten Sie schon beim Fahrzeugkauf darauf, dass die unten aufgeführten Angaben aus den vorhandenen Unterlagen klar hervorgehen. Für die Fahrzeugprüfung müssen mindestens folgende technischen Daten vorhanden sein:
- | Motor (Leistung, Drehzahl der höchsten Motorleistung, Plakette am Motor) |
- | Garantiegewicht |
- | Höchstgeschwindigkeit rein elektrisch |
- | Höchstgeschwindigkeit mit Tretunterstützung |
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Die geforderten Daten können beispielsweise durch ausländische Zulassungspapiere (z.B. Fahrzeugbrief), die Betriebsanleitung, eine Bestätigung des Fahrzeugherstellers bzw. des schweizerischen Importeurs oder das Herstellerschild belegt werden.
Weiter benötigen alle Elektro- Solar- Hybrid- Strassenfahrzeuge einen NEV- Nachweis.
Die NEV ist die Verordnung vom 9. April 1997 über elektrische Niederspannungserzeugnisse.
Von diesen Nachweis befreit sind Fahrzeuge die:
1. | für den Eigengebrauch importiert wird |
2. | über ein COC verfügt |
3. | in einem EU-Land ordentlich zugelassen wurde |
4. | über eine Bestätigung verfügt, dass das Fahrzeug einer schweizerische Typengenehmigung bzw. einem schweizerischen Datenblatt entspricht |
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Einzelheiten hier: ASTRA Merkblatt Anwendung der NEV bei Strassenfahrzeugen.
Kann der geforderte Nachweis auch auf diesem Weg nicht erbracht werden, muss das Fahrzeug von einer anerkannten Prüfstelle geprüft werden.
Anerkannte Prüfstelle:
NEV | |
montena emc sa |
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QUINEL |
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Electrosuisse (früher: SEV) |
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Hilfestellung der MFP:
Um Sie vor unliebsamen Überraschungen und unnötigen Kosten zu schützen, bieten wir Ihnen eine Überprüfung der Fahrzeugpapiere und Daten an. Lassen Sie sich vom Verkäufer Kopien der vorhandenen Fahrzeugpapiere aushändigen und nehmen Sie mit der Abteilung Technik der MFP Kontakt auf.
Die Kosten richten sich nach dem benötigten Zeitaufwand.
2.2.2 Überführung in die Schweiz:
Das Fahrzeug kann mit gültigen ausländischen Kontrollschildern oder aufgeladen in die Schweiz überführt werden.
2.2.3 Verzollung:
Das Fahrzeug muss bei der Einfuhr in die Schweiz beim schweizerischen Zollamt gemeldet werden. Die Zollbehörde versieht das Fahrzeug mit einer Zollplombe. Den bei anderen Fahrzeugen ausgestellte Prüfungsbericht (Form. 13.20 A) wird bei den Mofas nicht ausgestellt.
Zollinformationen zum Fahrzeugimport
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2.2.4 Anmeldung zur Fahrzeugprüfung:
Für Fahrzeuge, die im Kanton Baselland zugelassen werden: | |
Für Fahrzeuge, die im Kanton Baselstadt zugelassen werden: | |
Für Fahrzeuge, die in anderen Kantonen zugelassen werden: | |
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Garagenbetriebe aus anderen Kantonen: | |
Privatpersonen aus anderen Kantonen: | |
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2.2.5 Nötige Unterlagen bei der Prüfung:
Zum Prüfungstermin sind folgende Papiere mitzubringen:
- | Technische Daten (wie unter Fahrzeugkauf beschrieben) |
- | Zollplombe (ist am Fahrzeug) |
- | Ausländische Fahrzeugpapiere (falls Fahrzeug bereits im Verkehr stand) |
- | gegebenenfalls den NEV- Nachweis |
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2.2.6 Nach bestandener Prüfung:
Bei der Fahrzeugprüfung stellt der Verkehrsexperte die Fahrzeugdaten zusammen. Diese werden auf einem blanko Formular 13.20A der MFP notiert. Dieses Dokument wird dann mitgegeben und aufgrund jener Daten kann der Fahrzeugausweis im Zulassungskanton erstellt werden.
Üblicherweise werden folgende Dokumente für die Zulassung benötigt:
- | Fahrzeug-Prüfbericht |
- | Blanko Formular 13.20 A von der MFP ausgefüllt |
- | Zollplombe |
- | Fahrzeugausweis oder ausländische Zulassungspapiere |
- | ausländische Kontrollschilder |
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Es kann sein, dass je nach Gegebenheiten weitere Unterlagen benötigt werden. Damit Sie nicht anrennen schauen Sie doch jeweils noch auf der Website des entsprechenden Kantons nach.
Notwendige Unterlagen für die Zulassung des Fahrzeuges im Kanton Basel-Landschaft.
Notwendige Unterlagen für die Zulassung des Fahrzeuges im Kanton Basel-Stadt.
Bereitgestellte Checkliste:
Import Motorfahrrad [PDF]