Öffentliche Versteigerungen: Immobilien

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Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung

Datum und Ort der Steigerung:
15. Februar 2012, 10.30 Uhr, Bezirksschreiberei, Domplatz 9, 4144 Arlesheim

Steigerungsobjekt:

Aufruf 1:
Grundbuch Arlesheim, Parz. S5088, 122/1000 Miteigentum an Grundstück Nr. 122, 803m2, mit Sonderrecht an 4 1/2-Zimmer-Dachwohnung Nr. W7 im 1. Dachgeschoss und Luftraum Nr. W7 im 2. Dachgeschoss, nebst Keller Nr. K7 im Untergeschoss.
Grundbuch Arlesheim, Parz. M5104 1/14 Miteigentum an Grundstück Nr. S5097, Autoeinstellplatz Nr. 107 in der unterirdischen Autoeinstellhalle. Alles Mattenhofweg 4 an absolut zentraler Lage bei der Tramhaltestelle Dorf.
Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 850'000.--

Aufruf 2:
Grundbuch Arlesheim, Parz. S5090, 80/1000 Miteigentum an Grundstück Nr. 122, 803m2, mit Sonderrecht an 3 1/2-Zimmerwohnung Nr. W9 im 1. Dachgeschoss, nebst Keller Nr. K9 im Untergeschoss.
Grundbuch Arlesheim, Parz. S5091, 49/1000 Miteigentum an Grundstück Nr. 122, 803m2, mit Sonderrecht an 2 1/2-Zimmerwohnung Nr. W10 im 2. Dachgeschoss und Entrée Nr. W10 im 1. Dachgeschoss. Diese beiden Wohnungen können intern verbunden und zu einer Maisonette-Wohnung zusammengeführt werden. Auf der Ebene der 3 1/2-Zimmerwohnung befindet sich ein grosser, überdachter Balkon mit Luftraum zum 2. Dachgeschoss.
Grundbuch Arlesheim, Parz. S5096 u. S5095, je 2/1000 Miteigentum an Grundstück Nr. 122, 803m2, mit Sonderrecht an Keller Nr. R12 u. R11 im Untergeschoss.
Grundbuch Arlesheim, Parz. M5109 u. M5113, je 1/14 Miteigentum an Grundstück Nr. S5097 Autoeinstellplatz Nr. 112 u. 114. Alles Mattenhofweg 4.
Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 1'100'000.--

 

Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses:
3.1.2012 - 12.1.2012
Bezirksschreiberei Arlesheim, Betreibungsamt, Büro Nr. 005, Domplatz 9, 4144 Arlesheim

 

Vor dem Zuschlag sind an der Steigerung zu bezahlen:
Aufruf 1: CHF 85'000.--, Aufruf 2: CHF 110'000.-- Anzahlung entweder Barzahlung oder durch Deponierung von Bankgarantien oder Bankchecks. Die Restsumme ist innert 30 Tagen ab Steigerungstag zu reglieren.
Die Handänderungssteuer wird zusätzlich zum
Steigerungsbetrag in Rechnung gestellt.

Es findet nur eine Steigerung statt.

Die Verwertung erfolgt auf Verlangen des Grundpfandgläubigers.
Es wird ausdrücklich auf den Bundesbeschluss über den Erwerb von Grundstücken durch
Personen im Ausland vom 16.12.1983 sowie die diesbezügliche Verordnung vom 1.10.1984 aufmerksam gemacht.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaften auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich über ihre Vertretungs- u. Gantbefugnis mit Beschluss ihrer Organe rechtsgültig auszuweisen.
Das Betreibungsamt behält sich vor, alle Parzellen zusammen oder in zwei Aufrufen zu versteigern.
Im übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Betreibungsamt Arlesheim

 

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