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Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung
Datum und Ort der Steigerung: |
Steigerungsobjekt: |
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Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses: |
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Vor dem Zuschlag sind an der Steigerung zu bezahlen: |
Es findet nur eine Steigerung statt. |
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen des Grundpfandgläubigers.
Es wird ausdrücklich auf den Bundesbeschluss über den Erwerb von Grundstücken durch
Personen im Ausland vom 16.12.1983 sowie die diesbezügliche Verordnung vom 1.10.1984 aufmerksam gemacht.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaften auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich über ihre Vertretungs- u. Gantbefugnis mit Beschluss ihrer Organe rechtsgültig auszuweisen.
Das Betreibungsamt behält sich vor, alle Parzellen zusammen oder in zwei Aufrufen zu versteigern.
Im übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Betreibungsamt Arlesheim