Immissionsüberwachung |
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Immissionsmessungen
Das Lufthygieneamt überwacht die Belastung durch hochfrequente nichtionisierende Strahlung (Mobilfunk, Radio, TV) an verschiedenen Standorten rund um die Uhr durch kontinuierliche Messungen. Die eingesetzten Messsysteme erfassen den Gesamtpegel der elektrischen Feldstärke in Volt pro Meter (V/m) im Hochfrequenzbereich von 75 Megahertz bis 3 Gigahertz. Die Messungen werden im Freien durchgeführt. Hier gelten die Immissionsgrenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Diese liegen je nach Frequenzbereich zwischen 28 V/m (Radio, Fernsehen) und 61 V/m (Mobilfunk UMTS, WLAN). Die Messwerte liegen typischerweise im Bereich unterhalb von 1 V/m; Orte mit Belastungen über 2 V/m sind selten. Im Inneren von Gebäuden sind die Belastungen tendenziell tiefer, ausser im direkten Einflussbereich einer Sendeantenne. Für Räume mit empfindlicher Nutzung (z.B. Wohnungen, Arbeitsplätze, Schulen, Spitäler) gelten die Anlagegrenzwerte der NISV. Diese sind rund 10 Mal strenger als die Immissionsgrenzwerte und sollen die Langzeitbelastung möglichst tief halten. Sie betragen 3 V/m (Radio, Fernsehen), 4 V/m (Mobilfunk GSM 900) bzw. 6 V/m (Mobilfunk GSM 1800 bzw. UMTS). Die Belastung an den einzelnen Standorten ist von den Funksendern in der Nähe (Mobilfunkantennen, Radio-, TV-Sender) abhängig. In den Siedlungsgebieten dominieren meistens die Immissionen durch Mobilfunkantennen. Immissionskataster Als Ergänzung zu den punktuellen Immissionsmessungen ist ein mit computergestützten Modellrechnungen erstelltes Immissionskataster im Aufbau, das eine flächendeckende Darstellung der Belastung durch Elektrosmog ermöglichen wird. Eine vom BAFU mitfinanzierte Pilotstudie [PDF] hat die Machbarkeit bestätigt und eine gute Übereinstimmung der Modellresultate mit Messungen gezeigt. |
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