ILS 33: Wie kam es zum ILS 33? |
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Das ILS 33 ist seit 1999 im Gespräch
Das ILS 33 war seit langem im Gespräch. Bereits mit dem Investitionsbeitrag an den Ausbau des EuroAirports wurde es thematisiert (der Investitionsbeitrag wurde im Januar 1999 von den Stimmbürgern mit einem Ja-Stimmenanteil von 62% gutgeheissen). Zudem war das ILS 33 ein wichtiges Element der im Auftrag der Kantonsparlamente von Basel-Landschaft und Basel-Stadt erstellten Risikoanalyse für den EuroAirport. Die Analyse kam zum Schluss, dass das ILS 33 einen „wertvollen Beitrag zur Verkehrssicherheit" leisten wird.
Kurzfassung der Risikoanalyse für den EuroAirport
Empfehlungen der ACNUSA
Einen weiteren Anstoss gaben die Empfehlungen der französischen Lärmkontrollkommission ACNUSA vom Dezember 2001. Das damalige Abflugregime wurde im Elsass heftig kritisiert, weil Änderungen an der Luftraumstruktur im Mai 2000 zu einem deutlichen Anstieg der Abflugbewegungen über französisches und deutsches Gebiet führten (mit entsprechenden Entlastungen auf Schweizer Seite). Im Jahr 2002 hat die französische Zivilluftfahrtbehörde (DGAC) ihre Arbeiten zur Realisierung des ILS 33 aufgenommen und das Projekt mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) konkretisiert.
Hauptargument: Verbesserung der Sicherheit
Hauptargument für die Inbetriebnahme des ILS 33 ist eine deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit. Das ILS 33 ist Standard für einen Verkehrsflughafen von der Grösse des EuroAirports. Beispielsweise verfügen alle vergleichbaren Flughäfen in Deutschland und Frankreich über mindestens zwei ILS.
Schriftliche Vereinbarung der ILS 33-Benutzung
Nicht zuletzt auf Druck der Regierungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt konnte das BAZL verschiedene Anliegen zum Schutz der Bevölkerung in die Verhandlungen mit den französischen Behörden einbringen. Gemeinsam haben wir insbesondere erreicht, dass die Nutzungsbedingungen für das ILS 33 in einer Vereinbarung zwischen den Zivilluftfahrtbehörden schriftlich festgelegt wurden. Ein zentraler Vertragsinhalt ist, dass Südlandungen nur ausnahmsweise (bei Nordwind) stattfinden dürfen. Ausserdem müssen die beiden Zivilluftfahrtbehörden ab einem Südlandeanteil von 8% während eines Kalenderjahres eine vertiefte Ursachenanalyse erstellen. Werden 10% überschritten, nehmen die Zivilluftfahrtbehörden Konsultationen auf mit dem Ziel, Massnahmen zu treffen, um die Nutzung der Piste 33 zu senken.
Abkommen über die Pistenbenutzung vom 10. Februar 2006