Das Halten von potentiell gefährlichen Hunden ist bewilligungspflichtig. Vgl. dazu
- Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz), SGS 342
- Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde, SGS 342.12
Bewilligungsgesuche für das Halten eines potenziell gefährlichen Hundes:
Gesuch Haltung [PDF]