Der eigentliche Finanzausgleich wird nicht mehr vom Kanton ausgerichtet, sondern ist als horizontaler Ausgleich zwischen den Gemeinden ausgestaltet: Die finanzkräftigen Gemeinden (Gebergemeinden) finanzieren die finanzschwachen Gemeinden (Empfängergemeinden). Beim horizontalen Finanzausgleich handelt es sich um einen reinen Ressourcenausgleich: Die Ausgleichszahlungen bemessen sich einzig an der Steuerkraft. Die Steuerkraft ist unabhängig von irgendwelchen Lasten einer Gemeinde. Sie drückt den Steuerertrag aus, den eine Gemeinde hätte, wenn ihr Steuerfuss für die natürlichen Personen und ihre Steuersätze für die juristischen Personen genau dem kantonalen Durchschnitt (fiktiver Steuerfuss) entsprechen würden. Somit ist gewährleistet, dass der Finanzausgleich nicht durch die Erhöhung oder die Senkung der Steuern beeinflusst werden kann. Der Finanzausgleich einer Empfängergemeinde wird gekürzt, wenn deren Steuerfuss unter dem massgeblichen Durchschnittssteuerfuss der Gebergemeinden (54,9% im 2010) liegt.
Empfängergemeinden
Jede finanzschwache Gemeinde erhält Ausgleichzahlungen. Die Ausgleichszahlung pro Einwohnende/r entspricht der Differenz der eigenen Steuerkraft pro Einwohner zum Ausgleichsniveau. Dieses entspricht 93,5% der durchschnittlichen Steuerkraft pro Einwohnende/r aller Baselbieter Gemeinden der letzten drei Jahre. Für das Jahr 2010 wird mit einem Ausgleichsniveau von rund 2200 Franken gerechnet. Die Umverteilungssumme von den Geber- zu den Empfängergemeinden wird im Jahr 2010 voraussichtlich rund 54 Millionen Franken betragen.
Gebergemeinden
Die finanzstarken Gemeinden finanzieren die Ausgleichszahlungen. Die Gebergemeinden bezahlen den gleichen Prozentsatz ihrer Steuerkraft in den horizontalen Finanzausgleich ein. Vorbehalten bleibt die so genannte 80%-Regelung: Von der Steuerkraft einer Gemeinde über dem Ausgleichsniveau müssen maximal 80% entrichtet werden, d.h. mindestens 20% ihrer Steuerkraft über dem Ausgleichsniveau darf jede Gebergemeinde für sich behalten. Somit ist gewährleistet, dass keine Gebergemeinde unter das Ausgleichsniveau fällt.