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Als Wochenaufenthalter/in in einer anderen Gemeinde brauchen Sie für die Anmeldung einen Heimatausweis. Dieser bescheinigt, dass Sie bei der Gemeindeverwaltung Niederdorf angemeldet sind und in Niederdorf sowohl steuerpflichtig als auch wahl- und stimmberechtigt sind. Für die Erstellung eines Heimatausweises, der für eine maximale Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ausgestellt wird, benötigen wir folgende Angaben: - Aufenthaltsdauer - Wohnadresse in der auswärtigen Gemeinde > Gebühren |