Die Hauptaufgaben der Jugendanwaltschaft Baselland |
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Die Jugendanwaltschaft ist eine Dienststelle der Sicherheitsdirektion des Kantons Basellandschaft. Sie ist neben dem Jugendgericht und der Polizei BL in Baselland für die Ermittlungen und Durchführung von Strafverfahren bei Jugendlichen zuständig. Dem föderalistischen Aufbau der Schweiz entsprechend können die Kantone selber festlegen, wie die Strafverfahren geregelt und welche kantonalen Behörden mit diesen Aufgaben beauftragt werden. Der Begriff 'Jugendanwaltschaft' kann etwas verwirren. Bei der Jugendanwaltschaft - oder der Juga, wie sie häufig genannt wird - handelt es sich nicht im klassischen Sinne um eine "Anwaltschaft" für Jugendliche. Die Juga setzt sich aber mit allen ihren Mitteln dafür ein, dass Minderjährige bei uns so weit als möglich gewaltfrei aufwachsen können. Werden Minderjährige Opfer von Straftaten, welche von Erwachsenen begangen worden sind, ist in Baselland die Erwachsenenjustiz für die Befragung der (minderjährigen) Opfer zuständig.
Im Kanton Baselland hat die Jugendanwaltschaft im Einzelnen folgende Aufgaben:

Eine der Hauptaufgaben der Jugendanwaltschaft ist die Untersuchung von strafbaren Handlungen, die von Jugendlichen im Alter zwischen 10 und 18 Jahren begangen wurden. Ähnlich wie die Statthalterämter im Erwachsenenstrafrecht sind die MitarbeiterInnen im Untersuchungsbereich der Juga VerfahrensleiterIn von Strafverfahren und führen die Einvernahmen von Geschädigten, Zeugen und Angeschuldigten durch. Bei den Befragungen der Jugendlichen, die Gesetze verletzt haben, wird ein besonderes Gewicht auf den Präventionsaspekt gelegt. In massiveren Fällen werden unsere Sozialarbeiter mit einer Persönlichkeitsabklärung beauftragt. Dabei wird versucht, die Hintergründe der Situation, die den Täter zu seiner Tat veranlasst haben, zu verstehen. Dementsprechend werden möglichst zielgerichtete Strafen oder/und unterstützende Massnahmen angestrebt.
Die meisten Delikte, die von Jugendlichen begangen werden, können vom Jugendanwalt als Einzelrichter beurteilt werden.
In jenen Fällen, in denen im Jugendstrafrecht ein Freiheitsentzug von mehr als 6 Monaten oder eine stationäre Unterbringung in einer Erziehungs- oder Behandlungseinrichtung beantragt wird, übernimmt der Jugendanwalt die Funktion eines Jugendstaatsanwaltes. Bei diesen Fällen kommt es zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Präsidium des Jugendgerichts oder dem Jugendgericht.
Für den Vollzug sämtlicher Entscheide, die Jugendliche betreffen, seien es Strafen oder Unterbringungen, ist ebenfalls die Jugendanwaltschaft verantwortlich.
Schliesslich bemüht sich die Jugendanwaltschaft im Bereich der Prävention zielgerichtet, ihren Möglichkeiten entsprechend einen sinnvollen Beitrag zu leisten. Sie fördert, initiiert und realisiert auf der Basis des Jugendstrafrechts und in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen entsprechende Projekte.
Näheres können Sie mit einem Klick auf die entsprechenden Links erfahren.
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