Halterinnen- und Halterwechsel / Übertragung von Kontrollschildern


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Unter einem Halterinnen- oder Halterwechsel verstehen wir die Übertragung eines Kontrollschildes auf eine andere natürliche oder juristische Person.

 

Übertragung des Kontrollschildes innerhalb des engsten Familienkreises in direkt auf- bzw. absteigender Linie sowie unter Ehegatten

Benötigte Unterlagen:

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Versicherungsnachweis (ausgestellt auf die neue Fahrzeughalterin/den neuen Fahrzeughalter),

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bisheriger Fahrzeugausweis (grau) im Original,

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Formular "Übertragung von Kontrollschildern" und

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eine Kopie eines amtlichen Dokumentes, welches die Verwandtschaft nachweist (z.B. Familienbüchlein).

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Bei einem Todesfall, muss ein Erbschein vorgelegt werden (siehe Formular "Übertragung von Kontrollschildern")

Wichtig:

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Wenn im Fahrzeugausweis unter der Rubrik Verfügungen die Ziffer "178 Halterwechsel verboten" eingetragen ist handelt es sich in der Regel um ein geleastes Fahrzeug. Bitte kontaktieren Sie vorgängig Ihre Leasinggesellschaft.

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Bei einem gleichzeitigen Fahrzeugwechsel benötigen wir von beiden Fahrzeugen die Fahrzeugausweise im Original.

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Bitte beachten Sie auch die Prüfungsintervalle.

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Die Gebühren betragen CHF 200.00 (Übertragungsgebühr CHF 140.00 / 1. Fahrzeugausweis CHF 60.00). Bei der Übertragung unter Ehegatten entfällt die Übertragungsgebühr (SGS 145.36).




Übertragung des Kontrollschildes von Unternehmen an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter und umgekehrt

Benötigte Unterlagen:

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Versicherungsnachweis (ausgestellt auf die neue Fahrzeughalterin/den neuen Fahrzeughalter),

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bisheriger Fahrzeugausweis (grau) im Original,

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Formular "Übertragung von Kontrollschildern" und

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geeignete Beweisunterlagen (z.B. Bestätigung durch Arbeitgeber, Arbeitsvertrag).

Wichtig:

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Wenn im Fahrzeugausweis unter der Rubrik Verfügungen die Ziffer "178 Halterwechsel verboten" eingetragen ist handelt es sich in der Regel um ein geleastes Fahrzeug. Bitte kontaktieren Sie vorgängig Ihre Leasinggesellschaft.

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Bei einem gleichzeitigen Fahrzeugwechsel benötigen wir von beiden Fahrzeugen die Fahrzeugausweise im Original.

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Wir benötigen zusätzlich einen Handelsregisterauszug wenn die Übertragung auf ein Unternehmen, welches im Kanton Basel-Landschaft noch kein Fahrzeug eingelöst hat, erfolgt.

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Bitte beachten Sie auch die Prüfungsintervalle.

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Die Gebühren betragen CHF 200.00 (Übertragungsgebühr CHF 140.00 / 1. Fahrzeugausweis CHF 60.00) (SGS 145.36).


 

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