Halterinnen- und Halterwechsel / Übertragung von Kontrollschildern |
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Unter einem Halterinnen- oder Halterwechsel verstehen wir die Übertragung eines Kontrollschildes auf eine andere natürliche oder juristische Person.
Übertragung des Kontrollschildes innerhalb des engsten Familienkreises in direkt auf- bzw. absteigender Linie sowie unter Ehegatten |
Benötigte Unterlagen:
- | Versicherungsnachweis (ausgestellt auf die neue Fahrzeughalterin/den neuen Fahrzeughalter), |
- | bisheriger Fahrzeugausweis (grau) im Original, |
- | Formular "Übertragung von Kontrollschildern" und |
- | eine Kopie eines amtlichen Dokumentes, welches die Verwandtschaft nachweist (z.B. Familienbüchlein). |
- | Bei einem Todesfall, muss ein Erbschein vorgelegt werden (siehe Formular "Übertragung von Kontrollschildern") |
Wichtig:
- | Wenn im Fahrzeugausweis unter der Rubrik Verfügungen die Ziffer "178 Halterwechsel verboten" eingetragen ist handelt es sich in der Regel um ein geleastes Fahrzeug. Bitte kontaktieren Sie vorgängig Ihre Leasinggesellschaft. |
- | Bei einem gleichzeitigen Fahrzeugwechsel benötigen wir von beiden Fahrzeugen die Fahrzeugausweise im Original. |
- | Bitte beachten Sie auch die Prüfungsintervalle. |
- | Die Gebühren betragen CHF 200.00 (Übertragungsgebühr CHF 140.00 / 1. Fahrzeugausweis CHF 60.00). Bei der Übertragung unter Ehegatten entfällt die Übertragungsgebühr (SGS 145.36). |
Übertragung des Kontrollschildes von Unternehmen an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter und umgekehrt |
Benötigte Unterlagen:
- | Versicherungsnachweis (ausgestellt auf die neue Fahrzeughalterin/den neuen Fahrzeughalter), |
- | bisheriger Fahrzeugausweis (grau) im Original, |
- | Formular "Übertragung von Kontrollschildern" und |
- | geeignete Beweisunterlagen (z.B. Bestätigung durch Arbeitgeber, Arbeitsvertrag). |
Wichtig:
- | Wenn im Fahrzeugausweis unter der Rubrik Verfügungen die Ziffer "178 Halterwechsel verboten" eingetragen ist handelt es sich in der Regel um ein geleastes Fahrzeug. Bitte kontaktieren Sie vorgängig Ihre Leasinggesellschaft. |
- | Bei einem gleichzeitigen Fahrzeugwechsel benötigen wir von beiden Fahrzeugen die Fahrzeugausweise im Original. |
- | Wir benötigen zusätzlich einen Handelsregisterauszug wenn die Übertragung auf ein Unternehmen, welches im Kanton Basel-Landschaft noch kein Fahrzeug eingelöst hat, erfolgt. |
- | Bitte beachten Sie auch die Prüfungsintervalle. |
- | Die Gebühren betragen CHF 200.00 (Übertragungsgebühr CHF 140.00 / 1. Fahrzeugausweis CHF 60.00) (SGS 145.36). |
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