Halterabfragen |
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Die Halter/innen von Fahrzeugen mit BL-Kontrollschildern können online abgefragt werden. |
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Gesetzliche Grundlage |
Gemäss Art. 126 Abs. 1 der Verordnung vom 27.10.1976 über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV) können "Namen und Adresse von Inhabern eines Kontrollschildes jedermann bekanntgegeben werden" |
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Sperrung der Daten |
Wenn Sie wünschen, dass Ihre Halterdaten nicht bekanntgegeben werden, füllen Sie bitte das Formular "Sperrung der Daten für den Auskunftsdienst und die Internetabfrage" aus. Danach geben wir Name und Adresse der/des Halterin/Halters nur noch auf begründetes, schriftliches Gesuch hin bekannt. |
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