Politisches Glossar - H |
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Hilfsdienste
Der Landrat hat verschiedene Hilfsdienste: Zur Abklärung rechtlicher Fragen steht ihm der Rechtsdienst des Regierungsrates zur Verfügung. Der Landrat kann aber auch ausserhalb der Verwaltung stehende Sachverständige in Anspruch nehmen.
Daneben stehen dem Landrat die 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeskanzlei als Helferinnnen und Helfer zur Verfügung. Die Landeskanzlei ist die allgemeine Stabsstelle des Regierungsrates und des Landrates. Sie bildet die Informationsdrehscheibe zwischen Parlament und Regierung. Geleitet wird sie vom Landschreiber. Ihre Hauptaufgaben sind: Dokumentationsdienst, Parlamentsdienst, Sekretariatsdienst und Weibeldienst.