Merkblatt für Grenzgänger
Verordnung über das militärische Kontrollwesen (VmK) Art. 18 b.
Meldepflichtige, welche im Ausland wohnen und in der Schweiz Ihren Ausbildung- / Studien- oder Arbeitsplatz haben sind Grenzgänger. Sie melden die Wohnadresse im Ausland und die Adresse Ihres Arbeitgebers an das Kreiskommando im Kanton des Arbeitgebers. Bei der Anmeldung ist das Dienstbüchlein oder das Wehrpflichtblatt mitzusenden.
Jede Änderung der Wohnadresse und/oder der Arbeitgeberadresse können Sie uns mittels Adressänderungs-Formular melden. Falls der Arbeits- oder Studienort auch ins Ausland verlegt wird, ist vorgängig beim Kreiskommando Basel-Landschaft ein Gesuch um Erteilung eines Auslandaufenthaltes einzureichen.
Sie können Ihre Ausrüstung in einer Retablierungstelle deponieren. Sie können die Ausrüstung auch an einem anderem Ort innerhalb der Schweiz deponieren. Bitte teilen Sie uns mit wo und bei wem die Ausrüstung deponiert wird.
Sie müssen weiterhin Ihre Dienstleitungen und Ihre ausserdienstliche Schiesspflicht erfüllen, bzw. die Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen.
Kontakt:
Ihr Nachname A - G | Ihr Nachname H - Q | Ihr Nachname R - Z |
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061 552 72 13 | 061 552 72 20 | 061 552 72 19 |