Opferhilfe |
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> Jugendanwaltschaft || Einzelthemen || Gewalt |
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Das Opferhilfegesetz (SR 312.5) sieht konkrete Hilfeleistungen vor, wenn Sie oder Ihre Angehörigen (z.B. Ehegatte, LebenspartnerIn, Eltern, Kind oder Geschwister)
- | erheblicher körperlicher oder psychischer Gewalt ausgesetzt waren oder sind (z.B. bei Körperverletzung, Tötungsdelikten, schwerer Bedrohung) |
- | sexuelle Gewalt oder Ausbeutung erlebt haben |
- | Opfer eines Verkehrsunfalls mit Körperverletzung geworden sind. |
Nähere Informationen erhalten sie unter der Homepage der Sicherheitsdirektion Baselland zum Thema 'Opferhilfe' oder direkt bei der Opferhilfe beider Basel.
In Fällen von Kindesmisshandlung erhalten Sie Unterstützung durch die
>>> Fachstelle Kindes- und Jugendschutz
>>> Weitere Beratungsstellen
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