Opferhilfe


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Das Opferhilfegesetz (SR 312.5) sieht konkrete Hilfeleistungen vor, wenn Sie oder Ihre Angehörigen (z.B. Ehegatte, LebenspartnerIn, Eltern, Kind oder Geschwister)

 

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erheblicher körperlicher oder psychischer Gewalt ausgesetzt waren oder sind (z.B. bei Körperverletzung, Tötungsdelikten, schwerer Bedrohung)

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sexuelle Gewalt oder Ausbeutung erlebt haben

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Opfer eines Verkehrsunfalls mit Körperverletzung geworden sind.

Nähere Informationen erhalten sie unter der Homepage der Sicherheitsdirektion Baselland zum Thema 'Opferhilfe' oder direkt bei der Opferhilfe beider Basel.



 

In Fällen von Kindesmisshandlung erhalten Sie Unterstützung durch die

>>>  Fachstelle Kindes- und Jugendschutz


>>>  Weitere Beratungsstellen



 

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