Jugendgewalt aus der Sicht des Jugendstrafrechts |
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Die Jugendanwaltschaft sieht eine ihrer Hauptaufgaben darin, dass die Bevölkerung, insbesondere die Jugendlichen, ohne Angst vor Jugendgewalt hier leben resp. aufwachsen können. Minderjährige, die Gewalt ausgeübt haben, sollen durch die Ermittlung der Straftaten sowie durch ein sinnvolles Verfahren und individuell angepasste Sanktionen lernen, dass ihr Verhalten nicht akzeptabel ist. Dabei geht es primär darum, problematisches Verhalten möglichst frühzeitig wahrzunehmen und möglichst angemessen Reaktionen einzuleiten. Die Sanktion folgt dabei dem Grundgedanken des Jugendstrafrechts, wonach die Person des Jugendlichen und nicht die Tat im Vordergrund steht. Im Gegensatz zu den Erwachsenen sind bei Jugendlichen nachhaltige Verhaltensänderungen noch relativ gut möglich. Minderjährige sollen dahingehend unterstützt werden, zu erkennen, was passiert ist, damit sie daraus die erforderlichen Konsequenzen ziehen können. Dies bedingt allerdings eine möglichst hohe Kooperation der beteiligten Personen und Institutionen (insbesondere der Schulen, Vormundschaftsbehörden, Polizei und Jugendanwaltschaft) sowie ein speditives und konsequentes Strafverfahren.
In Baselland leben zur Zeit ca. 17'500 Minderjährige, die zwischen 12 und 17 Jahre alt sind. Während der Dauer eines Jahres werden im Baselbiet etwa 150 Gewaltdelikte von Jugendlichen ermittelt. Es ist klar, dass dabei die Dunkelziffer, und somit auch die aktuelle Gewaltsituation, wesentlich höher ist, da in einer Vielzahl von Fällen die Opfer auf eine Strafanzeige verzichten und in einigen Fällen die Urheber nicht ermittelt werden können. In den letzten Jahren konnte im Kanton Baselland statistisch gesehen keine ausserordentliche Zunahme von Gewaltdelikten verzeichnet werden. Aus unserer Wahrnehmung hat sich jedoch die Qualität der Gewalt verändert. Es wird länger zugeschlagen und auch dann noch, wenn das Opfer bereits am Boden liegt. Festzustellen ist auch die Tendenz, dass die "Täter" stets jünger werden und dass vermehrt weibliche Minderjährige auch als Täterinnen in Erscheinung treten (zuletzt immerhin 16%). Ebenso zeigt sich die Tendenz, dass auch das Stadt/Land-Gefälle sich mehr und mehr ausgleicht.
Der vorliegende Artikel ist die Kurzfassung eines Referats, das der Autor vor dem Erziehungsrat gehalten hat. Er beschränkt sich im wesentlichen auf die Schilderung der aktuellen Situation und der Verfahrensabläufe im Baselbiet. In einem Artikel der Zeitschrift 'Mehr vom Leben' der Gesundheitsförderung Baselland zum Thema "Jugendgewalt zwischen Schule und Justiz" wird die Frage erörtert, wie wir alle - als Eltern, Lehrkräfte oder als Behörden - solchen Gewalt-Phänomenen begegnen können und was die Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft als eine Instanz im Netzwerk der Jugendhilfe dazu beitragen kann, der tendenziell zunehmenden Jugendgewalt konsequent zu begegnen. |
Es ist unbestritten, dass die Jugendgewalt mannigfaltige Ursachen hat und in vielen Fällen Kinder und Jugendliche unter der Gewalt, die von Erwachsenen ausgeübt wird, leiden. Trotzdem versucht die Jugendanwaltschaft, insbesondere im Interesse der jugendlichen Täter und Opfer, Eskalationen der Gewalt möglichst gering zu halten. Gerade deshalb sind im Hinblick auf eine Reduktion der Jugendgewalt aus unserer Sicht folgende Punkte von zentraler Bedeutung:
Es ist wichtig zu wissen, welche Jugenddelikte sich im Baselbiet ereignen
Seit dem Jahr 2003 erstellt die Jugendanwaltschaft täglich ein eigenes Journal der gemeldeten Jugenddelikte. Diese Journal unterstützt uns darin, innert kurzer Zeit zu sehen, wo welche Delikte verübt wurden. Dies ermöglicht uns, sofort die erforderlichen Abklärungen in die Wege zu leiten.
Geschädigte von massiven Gewaltdelikten sollen ermutigt werden, Strafanzeige zu erstatten.
Eine wesentliche Aufgabe der Polizei und Jugendanwaltschaft ist es, das Vertrauen der Opfer zu fördern. Es braucht Mut, eine Anzeige zu erstatten. Wir versuchen den betroffenen Jugendlichen, ihren Eltern und auch den Lehrkräften, die als Bezugspersonen am ehesten von Gewalttaten erfahren, entsprechende Hilfe und Informationen anzubieten. Die Informationsvermittlung wird weitgehend getragen durch unsere eigene Homepage, die Sie derzeit eben gerade besuchen.
Anzeigen von Gewaltdelikten müssen von der Polizei entgegengenommen und die Urheber ermittelt werden.
In den letzten Jahren wurde dem Jugendbereich von Seiten der Polizei Basel-Landschaft vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt. Als erster Kanton der Deutschschweiz verfügt unser Kanton über sechs vollamtliche JugendsachbearbeiterInnen, die sich sowohl im Bereich der Ermittlungen als auch im Bereich der Prävention zusätzlich zur Jugendanwaltschaft der Jugendkriminalität widmen. Diese SpezialistInnen kennen die Jugendgruppierungen 'ihrer Gemeinden' und stehen in Kontakt mit den wichtigsten Bezugspersonen dieser Jugendlichen (JugendhausleiterIn, SchulsozialarbeiterInnen, Schulleitungen, Vormundschaftsbehörde etc.). Nach dem Prinzip der Frühkontakte sollen mögliche Delikte verhindert oder zumindest rechtzeitig aufgeklärt werden.
Das Jugendstrafverfahren und die Sanktionen müssen pädagogisch sinnvoll sein
Im Kanton Basel-Landschaft hat der Jugendanwalt im Bereich der Jugenddelikte einen umfassenden Auftrag. Er führt mit seinen MitarbeiterInnen die Strafuntersuchungen durch. Dabei kann er die überwiegende Zahl der Fälle von Jugendlichen als Einzelrichter selber entscheiden. Im Falle von Einschliessungsstrafen und definitiven Heimeinweisungen kommt ihm die Funktion eines Jugendstaatsanwaltes zu, der die Anklage am Jugendgericht vertritt. Darüberhinaus ist die Jugendanwaltschaft auch für den Vollzug aller ausgesprochenen Strafen und Massnahmen verantwortlich. Immer wichtiger wird auch unsere Tätigkeit im Präventionsbereich. Einvernahmen werden auf der Jugendanwaltschaft im Rahmen des Jugendstrafverfahrens von spezifisch ausgebildeten Untersuchungsbeamt(inn)en durchgeführt, wobei diese Einvernahmen neben den Abklärung des Sachverhalts immer auch ein Präventionsgespräch beinhalten. Bei massiveren Delikten mit einem höheren Gefährdungspotential wird jeweils unser Sozialbereich mit einer Persönlichkeitsabklärung beauftragt. Dabei geht es darum, die Hintergründe der Delikte besser zu verstehen, um möglichst gezielte und erfolgsversprechende Interventionen zu ermöglichen. Ausserdem ist die Jugendanwaltschaft daran interessiert, möglichst frühzeitig mit Jugendgruppierungen, welche deliktische Tendenzen zeigen, Kontakt aufzunehmen und den betroffenen Jugendlichen bereits vor einer Deliktbegehung mit aller Deutlichkeit die Grenze zwischen legalem und illegalem Handeln aufzuzeigen. Häufig wird auch, in Form einer Mediation, der Täter-Opfer-Ausgleich angeboten. Dabei versuchen wir, beide betroffenen Seiten mit dem Ziel zusammen zu führen, den zugrunde liegenden Konflikt zu lösen.
Im Bereich der Strafen steht die Arbeitsleistung im Vordergrund. Sie ist die klassische Strafe des Jugendstrafrechts. Die betroffenen Jugendlichen müssen in ihrer Freizeit an einem zugewiesenen Ort (z. Bsp. Altersheim, Spital, Robi-Spielplatz, Waldarbeiten etc.) eine gemeinnützige Arbeit leisten. In der Regel dauert diese zwischen einem Tag und vier Wochen. Insbesondere im Bereich der Strassenverkehrsdelikte werden auch bedingte oder unbedingte Bussen ausgesprochen. In Bagatellfällen kann das Verfahren auch mit einem Verweis abgeschlossen werden. Alle diese Strafen werden nicht im Strafregister eingetragen. Daneben sieht das Jugendstrafrecht auch Einschliessungsstrafen vor. In der Praxis trifft dies fast ausschliesslich Minderjährige, die hier nicht wohnhaft sind und im Drogenhandel oder bei eigentlichen Einbruchstouren delinquiert haben.
Im Bereich der Massnahmen stehen ambulante Therapien bei der Drogenberatung oder dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) im Vordergrund. Darüber hinaus kann auch eine Erziehungshilfe oder eine Begleitung durch die sozialpädagogische Familienbegleitung BL eingesetzt werden. Jugendliche ohne Tagesstruktur können im Projekt Tagesstruktur "Take off" platziert werden. Das Projekt kann Jugendlichen neue Impulse vermitteln und sie befähigen und darin unterstützen, einen Ausbildungsplatz zu finden. In manchen Fällen ist eine stationäre Platzierung der Jugendlichen in einem Jugendheim unumgänglich. Bei Jugendlichen, bei denen neben massiven Delikten auch die Erziehungsberechtigten nicht mehr klar kommen und die Betroffenen auch ihre Schul- oder Berufsausbildung abgebrochen haben, kann im Rahmen eines Jugendstrafverfahrens eine stationäre Beobachtungsabklärung angeordnet werden. Während den in der Regel drei- bis sechsmonatigen Abklärungen werden die Jugendlichen im persönlichen, sozialen und schulischen Bereich umfassend abgeklärt und entsprechende Anschlussprogramme entworfen. Oft werden ambulante Lösung gefunden, doch im Einzelfalle werden Jugendliche, um ihre Entwicklung weiter zu fördern, auch in Jugendheimen oder Arbeitserziehungsanstalten platziert. Dort wird nebst der Förderung der psychosozialen Entwicklung nach Möglichkeit eine Berufsbildung angestrebt, die üblicherweise bis zum 20. Altersjahr dauert.
Wichtig erscheint uns eine gute Zusammenarbeit zwischen den Schulen, der Polizei und der Jugendanwaltschaft. Wir, die Erwachsenen, müssen schnell reagieren und gut miteinander kommunizieren. Dabei geht es nicht darum, einen Polizeistaat aufzubauen. Bei vielen Konflikten, die täglich in oder im Umfeld der Schulen vorkommen, braucht es keine Justiz. Umso bedeutungsvoller ist es, dass sich die Schulen den aktuellen Problemen stellen und eine klare Haltung einnehmen. Eine klare Haltung der Schule erhöht die Sicherheit der SchülerInnen, beispielsweise bezüglich Cannabiskonsums, beim Umgang mit Waffen, bei mutwilligen Zerstörungen oder bei Gewalt. Und sollte einmal interveniert werden, erachten wir, vor allem bei kleineren Delikten, ein stufengerechtes Vorgehen als zweckmässig. Neben den freiwilligen Massnahmen (z. Bsp. Therapien oder Wiedergutmachung des Schadens) stehen schulinterne oder vormundschaftsrechtliche Sanktionsmittel oder Massnahmen zur Verfügung (z. Bsp. Gespräche mit den Jugendlichen und deren Eltern oder der SchulsozialarbeiterInnen). Ausserdem können spezialisierte Einrichtungen beigezogen werden (z.Bsp. Schulpsychologischer Dienst, Drogenberatung, KJPD, Sozialdienste und Vormundschaftsbehörden).
Eine Anzeigeerstattung muss bei Antragsdelikten durch die Geschädigten bzw. bei Minderjährigen durch deren Eltern erfolgen. Im Falle von Offizialdelikten - also massiven Delikten, die von Amtes wegen auch ohne Strafantrag verfolgt werden (z. B. Raub, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, Erpressung) - kann die Anzeige auch durch einzelne Lehrkräfte oder Schulleitungen erfolgen. In diesen schweren Fällen erscheint uns eine Anzeigeerstattung unumgänglich. Ebenso sollte eine Strafanzeige erstattet werden, wenn die Täter massive physische oder psychische Gewalt einsetzen und andere Schüler(innen) massiv einschüchtern. Auch bei einer allfälligen Häufung von deliktischen Taten einzelner Schüler oder Schülergruppen erscheint eine Anzeige als sinnvoll; ebenfalls auch, wenn sich gezeigt hat, dass freiwillige, schulinterne oder vormundschaftsrechtliche Massnahmen wirkungslos geblieben und die betroffenen Jugendlichen weiterhin deliktisch in Erscheinung treten. Und was in diesem Zusammenhang besonders von Bedeutung ist: eine Anzeigeerstattung und ein Strafverfahren bei der Jugendanwaltschaft zerstört die Zukunft eines Jugendlichen keineswegs. Stattdessen können durch geeignete Hilfsmassnahmen oder durch klare Grenzsetzung wesentliche Impulse gesetzt werden, um den betroffenen Jugendlichen zu unterstützen und ihn zu einer positiven Verhaltensänderung zu veranlassen.
Das Angebot der Jugendanwaltschaft:
Die Jugendanwaltschaft steht Eltern, Lehrkräften und Schulleitungen für individuelle Auskünfte gerne zur Verfügung. Ausserdem können MitarbeiterInnen der Jugendanwaltschaft nach Absprache auch an schulinternen Weiterbildungen von Lehrkräften mitwirken |
Dr. Thomas Faust, Rheinstrasse 55, Postfach, 4410 Liestal, Tel. 061 552 64 00, Email: thomas.faust@bl.ch
Text basiert auf einem Artikel publiziert in den Basellandschaftlichen Schulnachrichten Nr. 1, 'Gewalt an Schulen', März 2003
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