> Übersicht Interventionsstelle
Ein paar Zahlen aus dem Jahr 2009
Häusliche Gewalt ist auch heute noch ein tabuisiertes Thema. Obwohl die Erfassung
der konkreten Zahlen bei gewissen Institutionen zugenommen hat, können wir noch
längst nicht die Gesamtheit des Phänomens erhellen. Die folgenden Zahlen
stammen aus der detaillierten laufenden Erfassung der Fälle häuslicher Gewalt
durch die Polizei Basel-Landschaft, die seit 2002 in dieser Form besteht.
- | 950 mal musste die Polizei wegen häuslicher Gewalt intervenieren. |
- | In 447 Fällen stellte die Polizei dabei strafbare Handlungen fest. |
- | Dabei waren 73% männliche und 24.5% weibliche TäterInnen - auch gegenüber ihren Kindern - beteiligt. In 2.5% war die tatverdächtige Person minderjährig. |
- | 213 Strafverfahren wegen Delikten der häuslichen Gewalt wurden in die Wege geleitet. |
- | Die Polizei musste bei 78 Personen die Wegweisung mit Betretungsverbot für 12 Tage verfügen. |
- | Bei den polizeilichen Interventionen wegen häuslicher Gewalt waren 46% SchweizerInnen, 32% AusländerInnen und 22% binationale Paare beteiligt. |
- | Bei 150 Einsätzen waren Kinder anwesend. 267 Kinder waren von häuslicher Gewalt betroffen, davon 38 Kinder als direkt betroffene Opfer. |
- | Der Anteil männlicher Opfer lag bei 23%. Zu Opfern werden diese oft nicht allein durch ihre Partnerin, sondern durch einen männlichen "Rivalen". |
- | Die Delikte sind je nach Geschlecht unterschiedlich schwer - Frauen begehen eher Tätlichkeiten, Männer eher Drohungen und Körperverletzungen. |
- | Das letzte Tötungsdelikt im Bereich der häuslichen Gewalt passierte im Kanton Baselland im Jahr 2008. |
Insgesamt kann seit 2001 eine kontinuierliche Zunahme der polizeilich erfassten
Fälle beobachtet werden. Seit 2006 gab es einen leichten Rückgang und die Zahlen
stabilisieren sich seither auf hohem Niveau. Dies ist mit Sicherheit eine Folge
verbesserten Umgangs und nicht als allgemeine Tendenz zu werten. Die Zahlen der
polizeilichen Aktivitäten gegen häusliche Gewalt spiegeln lediglich die erfreuliche
Niederschwelligkeit der Polizei als wichtigste erste Anlaufstelle in der Not. Sie lassen
jedoch keine allgemeinen Aussagen über das Vorkommen der häuslichen Gewalt in
der Gesellschaft zu.
>>> Merkblatt zum Strafverfahren bei häuslicher Gewalt
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