> Datenschutz Gewissensfrage ¦ Kantonale Erlasse zum Datenschutz
Löschen von Dateien
"Sag, Heinrich", fragt das Datenschutz-Gretchen seinen Liebsten, als er das Licht löschen will, "wie hast Du's mit dem Löschen von Dateien?" Ach, wie praktisch ist es heute doch, wenn wir gemeinsam an einem Text arbeiten. Sie basteln in Ruhe an Ihrem Entwurf und lassen ihn dann dem Datenschutz-Gretchen zukommen, damit es daran weiterarbeite. Während es früher den Text auf einem Papier bekommen hat, erhält es heute - dank den Segnungen der Technik - den gesamten Text auf Diskette! Wissen Sie noch, wie es war, als man zuerst den ganzen Text wieder abtippen musste? Das kann man sich heute ersparen. Das Datenschutz-Gretchen, EDV-interessiert wie es nun einmal ist, hat Interesse an der Diskette. Nicht nur an Ihrer Datei ENTWURF.DOC, nein: Es würdigt die Diskette eines tieferen Blickes. Und siehe da: Die Diskette lässt sich in die Innereien schauen, entblösst eine ganze Geschichte! Und was kommt denn da alles zum Vorschein? Ein Schreiben betreffend einer Fristerstreckung? Eine Aktennotiz über ein heikles Mitarbeitergespräch? Die Personalplanung Ihrer Dienststelle? Das Protokoll einer Einvernahme in einer Strafuntersuchung? Ein psychiatrisches Gutachten? |
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Des Rätsels Lösung ist einfach: Wenn Sie mit der DEL-Taste eine Datei "deleten" oder beispielsweise im Windows-Datei-Manager eine Datei mit dem Befehl "löschen" löschen, dann löscht das Programm die Datei auf der Diskette oder Festplatte nicht wirklich. Es nimmt bloss den ersten Buchstaben des Dateinamens weg; der eigentliche "Datei-Inhalt" bleibt aber erhalten: Ach wie gut, dass niemand weiss, dass ich ?atenschutz-Gretchen heiss! Wenn Sie nun mit dem Befehl "undelete" die Festplatte oder Diskette durchkämmen, dann finden Sie die "gelöschten" Dateien wieder! Erst mit der Zeit, wenn neue Dateien über die "gelöschten" Dateien auf die Diskette oder Festplatte geschrieben werden, kann man ohne verrückte Spezialsoftware die alten Dateien nicht mehr hervorholen. In der Regel hilft auch ein Formatieren (bitte vorher!) - mindestens solange Sie nicht QuickFormat- oder SafeFormat-Formatierungen erstellen: Hier ist nämlich nicht sicher formatiert, sondern Sie können, wenn Sie einen Datenträger versehentlich formatiert haben, die "entfernten" Daten mit einiger Sicherheit wieder hervorholen!
Solange Sie wieder auf die "gelöschten" Daten stossen, haben Sie ja noch Glück gehabt. Wenn die Diskette aber erst mit dem ?NTWURF.DOC - und dem ?UTACHTE.DOC, dem ?ERSPLAN.DOC usw. - bei einer anderen Mitarbeiterin gelandet ist, dann kann's kritisch werden. Weil Sie persönlich, wenn Sie Personendaten bearbeiten, dafür sorgen müssen, dass diese vor Entwendung, unbefugter Bearbeitung und Kenntnisnahme gesichert sind (§ 14 Datenschutzgesetz)!
Der Tip des Datenschutz-Gretchens: Erkundigen Sie sich doch einmal bei Ihren EDV-Fachleuten, was bei Ihrer Dienststelle vorgekehrt ist, damit Sie nicht unbeabsichtigt viel mehr Daten bekanntgeben, als sie eigentlich wollen!
Juni 2000