ISDN und Rufnummernanzeige

 

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Kantonale Erlasse zum Datenschutz


 

Was würden Sie antworten, wenn Sie das Datenschutz-Gretchen fragen würde "Sag Heinrich, wie hast Du's mit Deiner Telefonnummer?"

Haben Sie sich auch schon gewundert, wenn Sie am Telefon namentlich begrüsst werden, ohne sich zuvor beim Angerufenen vorgestellt zu haben?


Entweder hat die von Ihnen angerufene Person einen siebten Sinn. Oder sie hat einen ISDN-Telefonanschluss (Integrated Services Digital Network). ISDN bzw. auf gut schweizerisch SwissNet zeigt nämlich der angerufenen Person, die über einen entsprechenden Telefonapparat verfügt, auf dem Display Ihre Telefonnummer an, bevor sie das Telefon abgenommen hat. Je nach technischem Ausbaustand eines Apparates lassen sich die "anrufenden" Nummern auch automatisch mit zuvor programmierten Namen verbinden oder etwa speichern.


Mit dieser Technik werden die Spiesse auf den ersten Blick wieder gleich lang zwischen Ihnen und der angerufenen Person. Diese kann Ihrem "Überraschungseffekt" die Möglichkeit der vorzeitigen Erkennung entgegensetzen. Und wenn sie ganz hartnäckig ist, braucht sie nicht mehr abzunehmen.

Wie fast alles im Leben hat aber auch diese Errungenschaft eine Kehrseite wie die oft zitierte Medaille. So könnte das Angebot der vertraulichen Entgegennahme eines Telefonanrufes bei Beratungsstellen oder bei der Polizei ins Leere laufen, wenn damit gerechnet werden muss, dass auf der anderen Seite die Telefonnummer aufleuchtet und vielleicht sogar automatisch aufgezeichnet wird.


Es ist demnach nur folgerichtig, dass Sie selber darüber entscheiden können, ob die Rufnummernanzeige mitgeliefert oder unterdrückt wird. Dazu braucht es ein entsprechendes Begehren bei der Swisscom, worauf Ihrem Wunsch - seit kurzem ohne wiederkehrende Gebühren - entsprochen wird.


Für uns als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung kann die Rufnummernanzeige jedoch im Einzelfall noch ein weiteres Problem beinhalten:


Wenn Sie sich z. B. von der Berufsberatung, als Ärztin oder von einem Sozialdienst am Arbeitsplatz einer betroffenen Person melden müssen, nützt natürlich alles Bemühen um Diskretion nichts mehr, wenn Ihnen Ihre Telefonnummer vorauseilt - vor allem wenn die betroffene Person nicht direkt erreicht werden kann, sondern sogar noch über die Telefonzentrale und eventuell eine Arbeitskollegin oder einen Arbeitskollegen gesucht werden muss.


Falls Sie also von Ihrem Arbeitsplatz aus manchmal solche Gespräche führen müssen, von denen ausschliesslich die angerufene Person wissen sollte, wer sie verlangt, bzw. sich die angerufene Person in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen dürfte, wenn jemand anders von Ihrem Anruf erfahren sollte, dann sollten Sie sich um eine Unterdrückung Ihrer Rufnummernanzeige bemühen. Je nach Diskretionsbedarf ist es bei einzelnen Telefonzentralen der Verwaltung wahlweise möglich, die Anzeige der Telefonnummer gänzlich zu unterdrücken oder so zu schalten, dass lediglich die allgemeine Telefonnummer der Kantonalen Verwaltung angezeigt wird. Unter Umständen wird es auch genügen, wenn bloss eine Linie einer Abteilung gegen aussen "anonymisiert" wird.


Ganz neu sind derartige Überlegungen übrigens nicht. So ist es bereits seit längerem Usus, dass bestimmte Behörden auf ihren Couverts keinen Absender oder bloss eine unverfängliche Postfachadresse tragen.


Der Tip des Datenschutz-Gretchens: Nehmen Sie Ihre Telefonnummer doch einmal unter die Lupe und wenden Sie sich an Ihre Telefonverantwortlichen!


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