Geruchsklagen


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Zuständigkeiten bei Geruchsklagen

Im Kanton Basel-Landschaft sind die Gemeinden zuständig für die Entgegennahme von Geruchsklagen. Sie führen die ersten Abklärungen durch, insbesondere über die Häufigkeit und Stärke der Immissionen, und stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Verursacher fest und veranlassen die notwendigen Massnahmen. Falls sich bei dieser Vorabklärung herausstellen sollte, dass die Gemeinde nicht zuständig ist, so leitet diese ihre Feststellungen und Beurteilungen an die zuständige kantonale Behörde weiter.

In Pratteln können Klagen direkt an die Geruchsmeldestelle Pratteln gerichtet werden.
Tel. 061 319 28 27

In Muttenz können Klagen aus dem Raum Schweizerhalle direkt an die Geruchsmeldestelle Muttenz/Schweizerhalle gerichtet werden.
Tel. 061 319 28 50

Für die Stadt Basel und die Gemeinden Riehen und Bettingen führt das Lufthygieneamt beider Basel die Geruchsmeldestelle.
Tel. 061 552 68 68 || Kontaktformular

 


 

Innenluftproblematik

Klagen über Innenraumbelastungen etc. werden von folgenden Stellen bearbeitet:

Basel-Stadt: Kantonales Laboratorium, Tel. 061 385 25 00
Basel-Landschaft: AUE, Fachstelle Stoffe und Gifte; Tel. 061 552 55 05

Für Fragen im Zusammenhang mit Radonbelastungen in Wohnräumen ist im Kanton Basel-Landschaft das Kantonale Laboratorium zuständig: Tel: 061 906 64 64.

 

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