Für die Bewilligung von Gelegenheitswirtschaften und Freinachtgesuchen sind die Gemeinden zuständig. Das Gesuch ist bei der Gemeinde einzureichen.
Die Gebührenansätze für die Bewilligungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Bei den im folgenden aufgeführten Gemeinden können die Gesuchsformulare online ausgefüllt werden:
Anwil, Arisdorf, Bennwil, Birsfelden, Bubendorf, Diegten, Diepflingen, Ettingen, Füllinsdorf, Gelterkinden, Giebenach, Hölstein, Kilchberg, Langenbruck, Lupsingen, Maisprach, Muttenz, Nenzlingen, Niederdorf, Nusshof, Ormalingen, Pfeffingen, Rothenfluh, Rümlingen, Tenniken, Waldenburg, Wittinsburg, Zeglingen, Ziefen
Sofern die Gemeinde oben nicht aufgeführt ist, wenden Sie sich an die entsprechende Gemeindeverwaltung.
Tombola und Lottomatches: Die Gesuche sind an das Pass- und Patentbüro zu richten.
Weitere Infos:
> Gastwirtschaftsbewilligungen (Pass- und Patentbüro)
> Gesetz über das Gastgewerbe (SGS 540)
> Verordnung zum Gastgewerbegesetz (SGS 540.11)