Füllinsdorf: Gebühren

Gültig für das Jahr 2012

 

Abfallgebühren (siehe auch Abfall-Reglement)

Siedlungsabfälle

1 Bogen à 10 Stück

Gebührenmarken

= Fr. 28.00 inkl. MwSt.

17 l -Sack:

1/2 Gebührenmarke

= Fr. 1.40

35 l -Sack:

1 Gebührenmarke

= Fr. 2.80

60 l -Sack:

2 Gebührenmarken

= Fr. 5.60

110 l -Sack:

3 Gebührenmarken

= Fr. 8.40

Container

1 Containermarke

= Fr. 50.00

 

Sperrgut

Kleinsperrgut

bis 5 kg

1 Gebührenmarke

= Fr. 2.80

bis 10 kg

2 Gebührenmarken

= Fr. 5.60

Grobsperrgut

4 Gebührenmarken

= Fr. 11.20

 

Kompostierbare Abfälle

In Bündeln von max. Ø 50 cm und 120 cm Länge

1 Bogen à 10 Stück

Gebührenmarken „grün"

= Fr. 30.00 inkl. MwSt.

75 l -Behälter

1 Gebührenmarke „grün"

= Fr. 3.00

140 l -Behälter

2 Gebührenmarken „grün"

= Fr. 6.00

240 l -Behälter

3 Gebührenmarken „grün"

= Fr. 9.00

800 l -Behälter

1 Containermarke „grün"

= Fr. 25.00

Häckseldienst

Bis max. 10 Min.

pro Häcksel-/Schreddertag

= gratis

 

Abwassergebühren (siehe auch Kanalisations-Reglement)

Pro m3 Wasserverbrauch

exkl. 8.0 % MWST

= Fr. 2.30

 

Wasserbezugsgebühren (siehe auch Wasser-Reglement)

Pro m3 Wassergebrauch

exkl. 2.5 % MWST

= Fr. 1.60

 

 

Gebühren für Messungen der Oel- und Gasfeuerungskontrolle durch den Feuerungskontrolleur

(siehe auch Reglement über die Oel- und Gasfeuerungskontrolle)

Einstufig (Öl oder Gas)

Barzahlung: Fr. 82.10

Rechnung: Fr. 91.80

Zweistufig (Öl oder Gas)

Barzahlung: Fr. 103.70

Rechnung: Fr. 111.25

Nachkontrollen:

gleiche Gebühren

Administrationsgebühr bei Messungen
durch Servicefirma


Rechnung: Fr. 45.00

 

Hundegebühren (siehe auch Hundehaltungs-Reglement)

Für einen Hund pro Haushalt pro Jahr

= Fr. 50.00

Für jeden zusätzlichen Hund pro Haushalt pro Jahr

= Fr. 100.00

Für gewerbsmässige Zucht:

Grundbewilligung

= Fr. 200.00

Jährliche Gebühr pro Hund

= Fr. 100.00

Einmalige Einschreibgebühr

= Fr. 20.00

Kanzleigebühren für sonstige Verrichtungen, Mahnungen,

Einfordern der Impfnachweise etc. nach Aufwand

bis Fr. 100.00

 

Gebühr für nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Areal

(Nachtparkgebühr) (siehe auch Nachtpark-Reglement)

Pro Fahrzeug pro Monat

= Fr. 40.00

 


 

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