Übersicht Geschichte und Geschichten

Dorothee Rippmann

 

Umweltveränderung kann langsam und lautos geschehen, sie kann aber auch, wie im Fall des Oberwiler Weihers durch willentlichen Planungsentscheid in einer einmaligen Aktion herbeigeführt werden und ruft Reaktionen jener Individuen oder Bevölkerungsgruppen hervor, die eigene Interessen gefährdet sehen. Am Beispiel Oberwil wird sichtbar, dass um die Nutzung der lebensnotwendigen Ressource Wasser verschiedene gesellschaftliche Kräfte konkurrieren. Zweitens dokumentieren die Zeugnisse über das bischöfliche Projekt, welcher Arbeitsaufwand und welches Kapital für ein solches Werk erforderlich sind. Sie vermitteln eine Vorstellung über Arbeitsorganisation und Arbeitsverhältnisse auf einer „Grossbaustelle" auf dem Lande. Das Thema stand bislang im Schatten einer handwerksgeschichtlichen Forschung, die aus Gründen, die hier nicht zu erläutern sind, die Stadt ins Zentrum ihres Blickfeldes stellte.


Für die Ernährung der Menschen im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit spielte Fisch eine fast ebenso wichtige Rolle als Proteinlieferant wie Fleisch, dessen Konsum in der Fastenzeit und an vielen andern Tagen des Jahres verboten war. Meeresfische, gesalzen und in Holzfässern konserviert, fanden über den Fernhandel den Weg bis zu uns, doch liess sich der Fischbedarf mit der Importware nicht decken. Es war nötig, in künstlich angelegten Weihern in der Nähe der Konsumationszentren Fische in grösserer Menge zu züchten. Einen solchen Weiher anzulegen, beschloss Bischof Christoph von Utenheim 1506. Er liess darin Edelfische wie den Seesaibling („Rottel") und den Hecht züchten. Über den Bau des Weihers in Oberwil orientieren uns Akten im Staatsarchiv Liestal.



 

1. Der Bau des Weihers

Aus der Gemarkung Oberwil wurden mehr als 50 Juchert, also mind. 14 Hektaren ausgeschieden und 'ertränkt', wie es in der Quelle heisst. Zwei Weiherbecken wurden ausgehoben und die Ufer mit Pfählen befestet. Dazu benötigte man gegen 1 000 Eichen- und 400 Weidenpfähle. Um das Wasser des Birsigs zu stauen, wurde ein Wuhr errichtet, ferner konstruierten Zimmerleute eine Mühle und ein Teuchelsystem, um mit der Sperrung und Umleitung der Wasserzufuhr die Entleerung des Weihers zu ermöglichen. Es waren also Eingriffe in den Wald nötig, um das Baumaterial Holz zu beschaffen. Ausser den Pfählen brauchte es Dielen für die Fischerhütte, Bretter für die Herstellung und Reparatur der auf dem Platz benötigten Karren, Baumstämme für die Teuchel, ferner auch Axtholme, Spaten- und Schaufelstiele und anderes mehr. Dieses Holz suchte der Vogt zu Birseck in Metzerlen, Flüh, Allschwil, Therwil und im Reinacherholz aus. Die genannten Gemeinden waren nicht nur insofern mit dem Weiherbau konfrontiert, als in ihren Wäldern Holz geschlagen wurde, sondern etliche Männer wurden zu Diensten aufgeboten; mit ihren Pferdegespannen mussten sie die Hölzer nach Oberwil transportieren.


Für die Durchfahrtsrechte auf den Wegen im Therwiler Bann holte der Vogt die Einwilligung der Geschworenen und „etlicher von der gemeindt" ein. Auch benötigte er für den Holzschlag das Einverständnis der Gemeindebehörden. Ausser Holzarbeitern und Fuhrleuten beschäftigte der Vogt zeitweise den Schmid Eberhard, der Werkzeug lieferte und Spaten- und Schaufelblätter reparierte sowie eipen Wagner, der die Karren instandstellte, Speichen, Achsen und Felgen ersetzte.


Aus den Rechnungen entnehmen wir folgendes über das Bild, das sich den Zeitgenossen geboten hat: Auf dem Gelände befinden sich ein grosser und ein kleiner Weiher, beide sind umzäunt, um Unbefugten den Zutritt zu dem fischreichen Weiher zu verwehren. In einer strohgedeckten Fischerhütte wird das sogehannte "Weihergeschirr" aufbewahrt, Bottiche, Zuber, Tongefässe, Fischnetze und vielleicht auch Reusen, und am Ufer ist ein Weidling angetäut, mit dem der Weiher befahren wird.



 

2. Baukosten

Die Bausumme von 830 lb setzt sich zusammen aus Materialkosten, dem Aufwand für den Materialtransport und Ausgaben für die Beköstigung der Bauleute. Etwa einen Fünftel der Gesamtkosten muss der Bischof für die Entschädigung der enteigneten Bauern aufbringen (190 lb). Auf die Baulandentschädigung und den Rückkauf der Renten, mit denen die Parzellen belastet sind (91 lb), entfallen insgesamt 33% der Gesamtkosten. Mit 283 lb belaufen sich die reinen Lohnkosten (inclusive Kosten für die Pferde!) auf nur 34% des Ausgabetotals. Das zeigt die im Vergleich zu modernen Produktionsverhältnissen viel niederere Wertigkeit menschlicher Arbeitskraft. Dagegen beanspruchen die Nahrungsmittel im Vergleich zu heute einen höheren Budgetanteil. Für den Arbeitgeber, der sein Personal verköstigen muss, schlagen allein die Ausgaben für Korn und Fleisch mit je ca. 10 Prozent der Gesamtkosten zu Buche.



 

3. Die Arbeiter und die Löhne

Selbstverständlich ist im Zeitalter der Handarbeit die Anlage eines Weihers ein sehr zeit- und personalaufwendiges Unternehmen. Es beginnt im Hochsommer 1506 und zieht sich mit Unterbruch im Winter über zwei Etappen in den Jahren 1506 und 1507. Dank der minutiösen Aufstellung über Arbeitsdauer und Tagelohn der Arbeiter sowie die wöchentlichen Lohnauszahlungen an jeden einzelnen sind wir gut über Anzahl und Herkunft der Arbeitskräfte und über ihren Lohn informiert. Der Arbeitsaufwand beläuft sich in den zwei Jahren auf 3394 Arbeitstage. Es sind jeweils mindestens vier Pferde auf dem Platz, die den Abtransport des Aushubs besorgen, 1506 sind 38 Tagelöhner anwesend, die durchschnittlich 73 Tage lang in Oberwil arbeiten. 1507 sind es 30 Arbeiter, z.T. dieselben wie im Vorjahr, ihre durchschnittliche Aufenthaltsdauer ist etwas kürzer. Die meisten Arbeitskräfte - alles Männer - sind 'Gastarbeiter'. Sie stammen aus dem nördlichen Bodenseeraum, aus Wangen, Kempten, Überlingen, Ravensburg und anderen, kleineren Orten, einer aus Augsburg. Als Saisonarbeiter ziehen sie von ihrer Heimat weg und begeben sich von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz auf Wanderschaft. Diese Form der Migration ist v.a. bei den qualifizierten Handwerksgesellen gängig, besonders in Kreisen der 'geschenkten' Handwerke. Sie ist seit der Krise des 14. Jahrhunderts auch eine Lebensform von Männern und Frauen aus den bäuerlichen Unterschichten. Besonders in den landwirtschaftlichen Spitzenzeiten finden grossräumige Wanderungen von Saisonarbeitern und -arbeiterinnen statt.


Wie haben die nach Oberwil gewanderten Erdarbeiter vom Arbeitsangebot an diesem Ort erfahren ? Der Offizial am bischöflichen Hof in Basel, Dr. Arnold zum Luft, schickte - vermutlich in seiner Eigenschaft als Generalvikar von Konstanz - einen Boten nach Wangen, der die Arbeitskräfte aufzubieten hatte. Nach dem Eintrag im Rechnungsbuch ist zu vermuten. dass der Bote lediglich den Leiter des Unternehmens anheuerte und es diesem überliess, eine Equipe zusammenzustellen. Wahrscheinlich erhielt Meister in Wangen schon einen Arbeitsvertrag. Mit den ersten acht Männern traf er im Juni 1506 in Basel ein und leitete die Arbeiten während beider Etappen. In den beiden Jahren sind insgesamt 68 „Friesen" (=Erdarbeiter") sowie vier einheimische Zimmerleute auf dem Bauplatz anwesend.


Die Entlöhnung erfolgt in der typischen Form des Mischlohnes; er setzt sich zusammen aus dem Geldlohn und aus Verpflegung und Unterkunft. Vermutlich sind die oberschwäbischen Arbeiter in dem in den Rechnungen erwähnten Zelt untergebracht, während das einheimische Personal aus Oberwil und Allschwil zuhause übernachten kann. Die meisten Arbeiter erhalten ihren Lohn in der Währung ihrer Heimat, nämlich in Ulmer und einmal in Wangener Pfennigen. Das deutet daraufhin, dass sie selbst oder der Arbeitgeber damit rechnen, nach dem Auftrag in Oberwil umgehend heimzukehren. Unter den Gast arbeilern befinden sich einige Jugendliche, die „Knaben" nämlich. Die übrigen sind wohl in der Mehrzahl noch junge, unverheiratete Männer, die in der Heimat keine Arbeit fanden und sich deshalb zur Migration gezwungen sahen.


Nach dem höchsten Lohntarif wird nur der Leiter der Baustelle, Meister Holzpeter, bezahlt. Sein Taglohn von 4 s 2 d ist höher als jener der Handwerker, die in den Ämtern Birseck und Pfeffingen für den Bischof arbeiten und deren Tagelöhne uns bekannt sind. Seit 1439, vermutlich schon seit den 1420er Jahren ist der höchste überlieferte Tarif für Landhandwerker 3 s 4 d. 5 Personen erhalten 2 s 6 d bzw. 2 s 1 d im Tag, also weniger als ein Handwerksmeister, alle übrigen verdienen weniger als 2 s. Der niederste Tarif von 10 d gilt nur für die „Knaben". Für die Pferde, weiche die angeheuerte Gastarbeitertruppe mitgebracht hatte, werden pro Tag je 4 Kreuzer oder 20 Pfennige verrechnet. Für die Beköstigung ist zum Tagelohn von 5 Pfennigen zeitweilig ein Koch auf dem Platz. Hauptnahrungsmittel sind Brot und Getreidebrei, wofür gegen 20'000 Liter Korn aufgewendet werden. Weitere Speisen sind Fleisch, Butter, Käse, als Getränk wird, wie üblich, Wein gereicht. Die Fuhrleute werden unterwegs in den Dörfern in Privathaushaltungen oder Wirtshäusern von Frauen verpflegt. Während der Koch einen allerdings geringen Taglohn erhält, haben die Mägde, Meiersfrauen und andere Hausfrauen, die in ihrem Haus für Fuhrleute kochen, nur Anspruch auf ein „Geschenk", also eine Art Trinkgeld. Es gehört anscheinend zum Amt einer Meiersgattin, im Rahmen ihrer Hauswirtschaft auch für „fremde" Leute, die nicht zur Familie gehören, zu kochen. Die Verpflegung von Amts- und Fuhrleuten, die im Auftrag der Herrschaft unterwegs sind, in Häusern von Meiern, Wirten oder anderen Untertanen ist ein wichtiger Pfeiler der Ökonomie adeliger oder geistlicher Grund- und Landesherren.



 

4. Interessenkonflikte und soziale Spannungen

Die Anlage des Oberwiler Weihers verursacht einen Eingriff in die Natur und in den Wasserhaushalt, und ebenso berührt sie die lnteressen verschiedener Einzelpersonen und Gemeinden. In erster Linie fordert sie den Widerstand der Oberwiler Bauern heraus, von denen viele betroffen sind, weil sie Kulturland hergeben müssen. Da die Einzelparzellen in Gemengelage über die Zelgen verstreut liegen, bringt das Vorhaben zwangsläufig die Flureinteilung durcheinander und verlangt von der Gemeinde:eine Reorganisation des Zelgensystems. Wie kann der Verlust von 50 bis 80 Juchert Ackerland und Wiesen von den betroffenen Einzelhaushalten bewältigt werden, wo ein Teil der Produktionsfläche und damit die Möglichkeit, Einnahmen zu erwirtschaften, dahinfällt? Der Widerstand der Bauern gegen den Weiher ist auch mit den finanziellen Entschädigungen, deren Angemessenheit aus heutiger Sicht schwer zu beurteilen ist, nicht zu brechen. In .den Oberwiler Bauernkriegsbeschwerden von 1525 wird gleich an zweiter Stelle seine Abschaffung gefordert. Auf diese Klage tritt der Bischof zwar nicht ein, aber nach 90 Jahren erreichen die Bauern 1597 schliesslich ihr Ziel, indem ihnen der Bischof das Weihergelände zu Erblehen gibt, das sie nun wieder in Acker- und Wiesland umzuwandeln gedenken. Ausser Oberwil sind aber auch jene anderen Birsecker Gemeinden wie Therwil und Allschwil betroffen, aus deren Wäldern das benötigte Holz stammt.


Eine zweite Ebene des Konflikts verläuft zwischen dem Bischof und der Stadt Basel, die schon vor Beginn des Bauprojekts die Bedenken ihrer Fachleute anmeldet. Bischof, Dompropst und Kapitel müssen sich vertraglich verpflichten, für allfällige Schäden, welche Basel durch den Betrieb des Weihers erleidet, aufzukommen. Schon 1509 meldet die Stadt Schadenersatzforderungen an und mahnt Bischof und Domkapitel zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen. Schäden entstanden dem städtischen Wasserversorgungssystem durch Hochwasser nach Regengüssen und Ungewitter. Die grossen Wassermengen führten viel Erdreich mit sich und verunreinigten die Kanäle. Andererseits leide der städtische Teuchelweiher in trockenen Jahren an Wassermangel, was die regelmässige Speisung der angeschlossenen Brunnen verhindere. Auf das Drängen der Stadt hin wird im Mai 1510 ein schiedsgerichtliches Verfahren in allen Details festgelegt, nach dem die von der Stadt beklagten Schäden jeweils zu beurteilen sind.


Mit der widerständigen Gemeinde Oberwil kommt durch Vermittlung von Bürgermeister Offenburg und von Oberstzunftmeister Grieb schon im Juli 1506 ein ähnlicher Vertrag zustande. Darin wird der Entscheid über strittige Fragen in die Hände eines Schiedsgerichts gelegt. Auch wird der Gemeinde zugesichert, dass sie auch in Zukunft gegenüber dem Bischof Schadenersatzansprüche geltend machen könne. In dem Abschied der Schiedsleute heisst es: „Wir (die Schiedsleute, DR) haben auch zu beschluss der sach den genanten von Oberwil gesagt das unser gnediger her mit dem buw des wygers furfaren werd. Darumb so sollen sy sin gnad siner gnaden zugewandten den friesen mit allen sinen angehörigen weder mit wortten noch wercken ungeirt lassen nutzit unfruntlichs so zu unwillen denen mocht mit inen fürnemen, sunder by dem abschaidt zu plyben den inhalten darwyder nit zuthun indheinen weg ... „


Damit wird der Nachwelt zumindest andeutungsweise überliefert, wie sich der Widerstand der Bauern gegen den bischöflichen Plan artikulierte und wo ihr Protest ansetzte. Ihrem Unmut über das begonnene Werk machten sie offenbar zunächst gegenüber den „Friesen", den zugewanderten „Gastarbeitern", Luft. Denn der Bischof als Auftraggeber war persönlich in Oberwil nicht anwesend, sein Kanzler nur ausnahmsweise greifbar. Ob die Einheimischen die fremden Arbeiter tatsächlich tätlich angriffen, sagt das Quellenzeugnis nicht, doch schient zumindest die Drohung mit Gewalt als Druckmittel der Bauern ernstgenommen worden zu sein. Ihre Protesthandlungen besitzen einen ambivalenten Charakter, da sie einerseits die „Friesen" ihre Ablehnung des Weihers spüren lassen und sie damit in die Position des Sündenbocks verweisen. Andererseits dürften die Arbeiter selbst auch als Zielscheibe benutzt worden sein, und in der Polemik wird ein nationalischer Unterton mitgeschwungen haben, wie er aus Auseinandersetzungen in der Stadt bekannt ist, in die fremde Gesellen und und Lehrlinge involviert sind. Aus welchen Quellen sich der Hass speisen konnte, wird erkennbar, wenn man sich die Situation der Bauern im Vergleich zu jener der Taglöhner vorstellt. Während diese entlöhnt werden, sind die Haushalte im Birseck vom Landesherrn zu Frondiensten verpflichtet, die sie gratis zu erbringen haben. Ausser unregelmässigen Baufronen auf den Schlössern (Birseck / Pfeffingen) sowie Fuhrdiensten sind auch Dienste in der Weinproduktion in den Reben in Arlesheim gefordert. Allein die Rebenpflege im bischöflichen Eigenbetrieb und die Weinernte benötigen gemäss der Abrechnungen einen Arbeitsaufwand von jährlich 200 bis 500 Tagen (eintägiger Arbeitseinsatz einer Person); d.h. dass jede Haushaltung im Birseck im Sommerhalbjahr mindestens an zwei Tagen eine Arbeitskraft in die Reben zu schicken hatte. Hierbei sind besonders viele Frauen, teilweise auch Kinder, beteiligt.


Dass die Oberwiler angesichts ihrer Belastung durch Fronen die Anwesenheit von Lohnarbeitern im Dorf als anstössig empfanden, ist sehr wohl vorstellbar. Dieser Verdacht verdichtet sich zu einer plausiblen Hypothese, wenn man die Verhältnisse in den bischöflichen Rebbergen unter die Lupe nimmt: Hier erhielten die Fronarbeiter und -arbeiterinnen, unter denen auch immer Oberwilerinnen waren, bis anhin lediglich eine Beköstigung am Arbeitsplatz. Am Ende des. 15. Jahrhunderts erreichten sie schrittweise eine Vergrösserung ihrer täglichen Beköstigungsration. Ausgerechnet in den Jahren 1507/8 bezeugen die Vogteirechnungen einen grundsätzlichen Wandel, indem den Fronleuten von nun an zusätzlich zur Beköstigung ein Tagelohn ausbezahlt wird. Dass Vogt Heinrich Meltinger diese den bischöflichen Haushalt belastende Neuerung freiwillig eingeführt haben sollte, ist kaum wahrscheinlich. Die zeitliche Koinzidenz mit dem Konflikt in Oberwil scheint alles andere als zufällig. Vielmehr besteht ein Zusammenhang zwischen den Anfeindungen der mit dem Weiherbau beschäftigten Arbeiter durch die Oberwiler Bauern und ihrem Protest gegen den Weiher einerseits und der Verbesserung der Situation der birseckischen FronarbeiterInnen andererseits. Anscheinend ging es der Herrschaft bei der Einführung einer monetären Fronentschädigung, des sogen. „Lidlohns", darum, die widerständigen Bauern ruhig zu stellen. Bemerkenswert ist der Umstand, dass die Männer in der Regel zwei Schilling pro Tag erhielten und damit besser gestellt waren als die freien Lohnarbeiter in Oberwil. Anders verhielt es sich für die Frauen, die mit nur einem Schilling weniger verdienten als die „Friesen".


Mit der Anlage seines Fischweihers entfachte der Bischof Konflikte, die auf verschiedenen Ebenen ausgetragen wurden. Dem Projekt gegenüber erwuchsen sowohl in der Stadt Basel wie in der Gemeinde Oberwil Widerstände. Bei den Bauern resulterte die Abneigun gegen den Weiherbau nicht nur aus der Tatsache, dass sie umfangreiche Produktionsflächen verloren und dass der Wasserhaushalt durcheinandergeriet. Vielmehr verstärkte die Anwesenheit von Lohnarbeitern ihre Widerstände gegen die Frondienste. Damit scheinen sich die sozialen Spannungen über den Rahmen der Oberwiler Dorfgemeinde hinaus ausgeweitet zu haben. Denn im Zusammenhang mit dem Oberwiler Konflikt erreichten alle Untertanen der Herrschaften Birseck und Pfeffingen, dass die Fronen monetär entlöhnt wurden.


Juni 1992



 

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