Bettina Hunger | |
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Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden Leichen von Selbstmördern mit magischen Abwehrritualen aus der Welt der Lebenden entfernt. Hundert Jahre später bestattete sie ein Pfarrer im Rahmen des normalen kirchlichen Rituals. An die Stelle magischer Umgangsformen waren psychologische Deutungsmuster getreten. In den letzten zweihundert Jahren veränderte sich das gesellschaftliche Verhältnis zum Tod und den Toten sehr. Die historische Literatur spricht von einer weitgehenden Entritualisierung des Todes: Während in früheren Zeiten die Toten mit Hilfe vieler Rituale vom Diesseits ins Jenseits geleitet wurden, fehlt heute im Umgang mit dem Tod beinahe jede rituelle Form. Als deutlichstes Zeichen dafür mag gelten, dass im Laufe des 20. Jahrhunderts in unseren Breitengraden die Leichenzüge fast vollständig aus dem Strassenbild verschwanden. Doch die Entritualisierung des Todes nahm bereits im 19. Jahrhundert ihren Anfang. Lange bevor das traditionelle Begräbnis für ehrbare Tote verändert wurde, hat man dasjenige für Selbstmörder in Frage gestellt. In dieser kulturellen Umdeutung wurde vieles vorweggenommen, was im 20. Jahrhundert auch den Umgang mit natürlich Verstorbenen prägen sollte: Die Ersetzung des Rituals durch die psychologisierende Rede.
Austreibung
Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts reagierten die Menschen auf einen Selbstmord in ihrer Umgebung mit magischen Abwehrritualen: So stand etwa 1809 für die Einwohner von Lausen fest, dass der Schmied Jakob S., der sich wie vor ihm bereits sein Vater selbst das Leben genommen hatte, nicht wie andere Tote auf dem Kirchhof bestattet werden durfte. Man war der Ansicht, „dass der Entleibte von den Händen weggethan werden sollte, denen er sich mit seiner Handlung übergeben habe", der Teufel sollte ihn holen. Aber die Entfernung des Leichnams musste dann doch auch noch konkret organisiert werden. Diese Aufgabe wollten die Lausener zuerst dem Wasenmeister, der auch die Tierkadaver zu entsorgen hafte, übertragen, doch dies wurde von der Basler Obrigkeit als „unschicklich" abgelehnt. Die Basler Behörden befahlen vielmehr „den Körper des unglücklichen S. in der Stille auf dem Kirchhof beerdigen zu lassen". Als aber dieser Befehl in Lausen bekannt wurde, „habe die Gemeinde ... gar gewaltig getobt". Weiber und Kinder hätten geschrien, sie gingen nicht mehr in die Kirche, wenn dies geschehen müsse. Und schliesslich bestimmte der Lausener Gemeinderat drei Männer, die den Toten im "Kohlholz", einem entfernten Wald, vergraben mussten, und kommandierte weitere zehn Männer ab, die den gefährlichen Transport bewaffnet mit "Ober- und Untergewehr" begleiteten. So wurde der Selbstmörder Jakob S. in der Nacht vom 3. auf den 4. Juni 1809 im Kohlholz verscharrt, dort wo man 37 Jahre zuvor bereits seinen Vater vergraben hatte. Doch "währenddem sie den Körper in die Grube gethan, seye dessen Geist dem Jakob Sch. (einem der Totengräber, bh.) erschienen", dieser habe daraufhin sein Gewehr "sogleich weggeworfen u. sich unter die versammelte Mannschaft versteckt", berichten die Akten. Und nach mündlicher Erzählung sind die Lausener Hals über Kopf ins Dorf zurückgerannt, hätten Pickel, Schaufel und den Toten unbedeckt im Wald liegen gelassen. Die einen erzählten, "dass der Tote auf einmal aufgestanden sei", und andere glaubten, sie hätten "seinen Geist gesehen". Doch als ob der Aufregung in Lausen nicht schon genug wäre, verhafteten die Basler Behörden auch noch alle Mitglieder des Lausener Gemeinderates, als sie von der Sache hörten. Die bewaffnete Eskorte des Leichnams war in ihren Augen ein bewaffnetes "Complott" gegen die Obrigkeit. Erst nach Vermittlung des Lausener Pfarrers kamen die Gemeinderäte wieder frei. Dieser machte den Basler Herren klar, dass sich die Lausener nicht gegen die Obrigkeit, sondern gegen einen Geist bewaffnet hatten. Lausen aber wurde noch lange von seinen Selbstmördern heimgesucht: In Sturmnächten konnte man hören, wie Vater und Sohn in der Schmiede den Amboss schlugen. Als der Spuk zu schlimm wurde, liessen die Hausbesitzer einen Kapuziner aus Dornach kommen, der die Geister endlich in zwei Flaschen bannte, die er gut verschloss. Daraufhin blieben die Nächte still - bis man schliesslich die Bedeutung der beiden Flaschen vergass und sie versehentlich zerbrachen.
Die Selbstmorde von Andreas und Jakob S. versetzten Lausen für lange Zeit in Angst und Schrecken. Die heftige Reaktion der Lausener aber macht deutlich, welche Bedrohung ein Selbstmord für diese Gemeinschaft darstellte: Mit ihrer Tat verstiessen Andreas und Jakob S. gegen die göttliche Ordnung, sie machten sich selbst zu Herren über Leben und Tod und massten sich an, was rechtens nur Gott zustand. Wegen solcher Hybris überantworteten sie sich endgültig dem Teufel. Nach Vorstellung der Lausener würden sie im Grab keine Ruhe finden, sie müssten "umgehen" und würden den Lebenden schaden. Deshalb war man in Lausen der festen Überzeugung, dass, wenn ein Selbstmörder auf dem Kirchhof liege, „keine Ruhe mehr in dieser Gegend seyn werde". Dieser Gefahr aber konnten sie mit verschiedenen Abwehrriten begegnen: Das wichtigste Austreibungsritual war die Bestattung des Toten im Wald, fernab von den Wohnungen der Menschen. Diese Form der Bestattung von Selbstmördern war in der Basler Landschaft lange Zeit üblich gewesen, die Lausener selbst betonten 1809 immer wieder, dass sie bei diesem Begräbnis nicht anders vorgegangen seien als 37 Jahre früher beim Vater des Jakob S. auch schon: „Der Gemeinderath habe geglaubt, weil es ehediisen so üblich gewesen, so seye es jetzt auch wieder Recht", hielten sie den Basler Behörden vor. Mit bewaffnetem Begleitschutz wurden die Selbstmörder bis ins 19. Jahrhundert aus der Welt der Lebenden in die Wildnis überführt.
Der Bedrohung, die von den Selbstmördern ausging, versuchten die Lausener mit der Entfernung der Leichen zu begegnen, doch dieses Abwehrritual konnte die Gefahr nicht endgültig bannen: Als Geister, die in der Schmiede ihr Unwesen treiben, kehrten die beiden Selbstmörder wieder und versetzten die Menschen im Dorf erneut in Aufregung. Da die reformierte Kirche für solche Fälle keine magischen Abwehrtechniken zur Verfügung hatte, weil sie das Ganze als Aberglauben abtat, mussten die protestantischen Lausener eben bei den katholischen Kapuzinern in Dornach vorstellig werden, die nicht nur an Gott, sondern auch an Dämonen und Geister glaubten, und den Spruch, mit dem man Geister in Flaschen bannte, noch kannten. Doch auch dieser Abwehrzauber wirkte nicht ewig, die Flaschen zerbrachen versehentlich wieder, und die Geister störten die Lausener erneut. Abwehrrituale mussten so lange wiederholt werden, bis die Sache selbst vergessen wurde. Austreibungsrituale waren die Form, wie man in Lausen auf einen Selbstmord reagierte, sie waren die Sprache, in der die Lausener ihre Beunruhigung artikulieren, die der Selbstmord ihres Nachbarn bei ihnen ausgelöst hat. Doch diese Sprache, die magische Form der Artikulation, war zu Beginn des 19. Jahrhunderts nicht mehr unumstritten gültig. Die Basler Obrigkeit und mit ihr die reformierte Kirche bekämpften sie als „Aberglauben", das Verhalten der Lausener wurde von diesen Kreisen als „unschicklich", ja "lächerlich" beurteilt. Hätten sich die Basler Ratsherren durchgesetzt, wäre Jakob S., anders als sein Vater, von seinen Angehörigen auf dem Kirchhof bei den übrigen Toten beigesetzt worden, allerdings "in der Stille", das heisst ohne Glockengeläute und Leichenpredigt in der Kirche. Doch auch im Bestattungsritual, das die Basler Obrigkeit für Jakob S. vorsah, kam eine Verurteilung des Selbstmordes zur Darstellung: Der Tote durfte nicht mit dem Segen der Kirche zu Grabe getragen werden, sein Seelenheil war nach diesem Ende zumindest fraglich, wenn nicht ganz verwirkt. Zwar wäre Jakob S. bei den übrigen Toten auf dem Kirchhof bestattet worden, doch noch immer hätte sich im Ritual eine Differenz zu einem normalen Begräbnis ausgedrückt, nur die Art der Darstellung dieses Unterschiedes hätte sich verschoben. Während im Denken der Lausener Gut und Böse auch geographisch klar lokalisiert waren und die gesellschaftliche Bewertung des Toten der physischen Lage seiner Leiche entsprach, dachten die Basler Herren weniger sinnlich und konkret: Die sündigen Gebeine eines Selbstmörders hätten ihrer Ansicht nach das Kirchenareal nicht entweiht und auch den Lebenden nicht geschadet. In diesem Denken galt es nicht, einen bestimmten Ort, den Kirchenbezirk, vor Verunreinigung oder die Menschen vor Schadenszauber zu schützen, vielmehr sollte die kirchliche Liturgie, die Leichenpredigt, nicht an einen Todsünder verschwendet und damit entweiht werden. Die magische Ablehnung des Selbstmörders, die an dessen Köper festgemacht und in der Landschaft lokalisiert wurde, hätte durch eine symbolisch-liturgische Form der Verurteilung ersetzt werden sollen.
Feine Unterschiede
Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts setzte sich die Haltung der Basler Herren schliesslich auch bei der Baselbieter Bevölkerung durch, nach 1809 jedenfalls ist keine Lausener Austreibung mehr aktenkundig. Aus der magischen Vertreibung ist allmählich eine symbolische Verurteilung geworden. Doch damit hat sich die gesellschaftliche Beurteilung des Selbstmordes nur unwesentlich verändert. Primär ist die Art, wie diese artikuliert wurde, anders geworden. Dennoch aber ist die Frage des richtigen Begräbnisrituals für Selbstmörder weiterhin umstritten geblieben: In der Mitte des 19. Jahrhunderts stand zwar nicht mehr der Ort der Grablegung, ob Wald oder Kirchhof, zur Debatte, doch nun brachen Konflikte wegen der liturgischen Diskriminierung von Selbstmördern durch die Kirche aus. Als man sich auf den Kirchhof als Begräbnisort geeinigt hatte, wurde um den Platz des Grabes, ob in der normalen Reihe oder abgesondert von den übrigen Toten, die Zeit der Bestattung, ob nachts oder bei Tageslicht, und um die Gestaltung der kirchlichen Liturgie, das Glockengeläute, gestritten. Nachdem es mehrfach zu Klagen und Auseinandersetzungen zwischen Pfarrern und Angehörigen gekommen war, ersuchte am 27. Februar 1860 schliesslich die Baselbieter Kirchendirektion den reformierte Pfarrkonvent darum, eine "Vorschrift" über die „angemessene ... Beerdigung der Leichen von Selbstmördern" auszuarbeiten. Die frühere Gewohnheit „bei der Beisetzung der Leiche eines Mitchristen, der sich selbst das Leben genommen, im Namen Gottes die Verdammung über ihn zu fällen und seine Leiche wie ein verworfenes Aas zu behandeln", entspräche nicht mehr der „Anschauungsweise der heutigen Gesellschaftsgesinnung". Doch gelte es nun auch, "extremes Handeln ... in entgegengesetzter Richtung" zu verhindern. Schon mancher Geistliche sei deshalb "in einiger Verlegenheit gewesen, wie er die richtige Mitte treffen solle". Die Kirchendirektion bat deshalb den Konvent um die Ausarbeitung einer allgemeingültigen Vorschrift in dieser Frage. Die reformierte Geistlichkeit war sich darin einig, dass die „alten, strengern Massregeln ... zum guten Theil auf arger Selbstgerechtigkeit u. Pharisäergefühl beruhten". Der Pfarrer solle künftig den Sarg zum Grabe geleiten, und dort oder in der Kirche ein Gebet und eine Ansprache halten. Differenzen allerdings gab es in der Frage, „ob überhaupt in der äussern Form der Beerdigung ein Unterschied gemacht werden solle oder nicht". Die Mehrheit wollte 1860 noch an einem kleinen äusserlichen Unterschied festhalten, „um der alten christlichen Sitte oder dem Volksbewusstsein etwas gerecht zu werden, aber so milde als möglich". So wurde vorgeschlagen, es möge beim Begräbnis eines Selbstmörders anstatt mit allen Glocken nur mit einer geläutet werden. Eine Minderheit dagegen wollte keine formale Abweichung im Begräbnisritual zulassen, sondern die Differenz zwischen einem Selbstmörder und einem natürlich Verstorbenen „mit aller Milde & doch auch wieder mit allem Ernst nur in der Verkündigung des Wortes Gottes hervortreten lassen". Die aufgeklärte Minderheit im Baselbieter Pfarrkonvent fand es "ziemlich unerheblich", ob mit allen Glocken oder nur mit einer geläutet werde. Für sie waren solche rituellen Zeichen blosse äusserliche Form, entscheidend dagegen waren ihrer Ansicht nach die ernsten und milden Worte des Pfarrers in der Predigt. Nicht der Unterschied selbst, sondern nur die Art seiner Darstellung, ob formal im Ritual oder diskursiv in der Predigt, stand also zur Diskussion. 1860 hatte sich der reformierte Pfarrkonvent mehrheitlich noch für eine rituelle Darstellungsweise entschieden: Die Selbstmörder sollten auf dem Kirchhof am Tag und in der normalen Reihe bestattet werden, der Pfarrer war aufgerufen, wie bei allen anderen auch am Grab oder in der Kirche ein Gebet und eine Ansprache zu halten, doch sei bei einer Selbstmörderbeerdigung nur mit einer einzigen Glocke zu läuten.
Nicht mehr lange aber behielten die Ritualisten die Oberhand, im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde das formale Ritual immer mehr durch die diskursive Rede abgelöst. Und am 3. Juli 1871 hielt die kantonale Polizeidirektion auf Anfrage fest: Der Regierungsrat habe schon wiederholt, wenn Unterschiede in der Tageszeit oder im Glockengeläute gemacht worden seien, dem entsprechenden Pfarramt eine Rüge erteilt. "In den letzten Jahren (aber) hört man nur höchst selten noch davon, dass solche Ausnahmen ... versucht werden, man sieht ... doch allgemein ein, dass eine Strafe gegen einen Todten oder gegen unschul. Anverwandte beides in gleichem Masse vernunftwidrig ist." Die Baselbieter Polizeidirektion brachte es auf den Begriff: Wo sich die Aufklärung durchgesetzt hafte, galt die rituelle Bestrafung einer Leiche als "vernunftwidrig". Das rationale Denken lehnte die Bestrafung eines Toten ab, weil diese Sanktion keine Besserung des Delinquenten mehr zur Folge haben konnte.
Psychologie
Diesen Prozess der Aufklärung hatten gegen Ende des 19. Jahrhunderts die meisten Geistlichen nachvollzogen. So geleitete etwa Pfarrer Karl Gauss, der zwischen 1892 und 1927 zuerst in Biel-Benken und dann in Liestal amtierte, Selbstmörder nach dem gleichen Ritus wie andere Tote zu Grabe. In seinen Leichenpredigten warnte er die Gemeinde immer wieder vor einer selbstgerechten Verurteilung des Toten: „Es entzieht sich in ähnlichen Fällen sehr oft unserem Unheil, wie weit ein Mensch für einen solchen verzweifelten Schritt verantwortlich gemacht werden kann, wiefern eigene Sündigkeit dahin gebracht, wiefern die Schuld anderer, die Sünde der Eltern, die Verfehlung und Unwissenheit seiner Angehörigen, Mangel an Hingebung und Verständnis einen solchen Entschluss begünstigt oder doch nicht hintertreibt. Das alles entzieht sich unserem menschlich doch sehr eng begrenzten Erkennen ... Die That selbst werden wir deshalb niemals entschuldigen oder gar vertheidigen. Wir werden uns hüten, was schwarz ist weiss, und was böse ist gut zu nehmen." So ist denn auch in der aufgeklärten Leichenpredigt der Selbstmord eine Frage von Schuld und Sühne geblieben, die Tat war böse und musste verurteilt werden. Unklar dagegen wurde, wer die Schuld für dieses Vergehen übernehmen musste. Pfarrer Gauss wandte sich gegen eine einseitige Schuldzuweisung an den Toten. Sofern keine nahen Angehörigen beim Begräbnis anwesend waren, übertrug er die Verantwortung für die Untat der ganzen Gemeinde: "Es kann nicht unsere Aufgabe sein, die Schuld des Toten festzustellen, wie weit seine eigene Schuld weist, wie weit die der andern ... Es würde uns selbst auch gar nicht bessern, wenn wir zu Gericht sitzen wollten: Es ist für uns viel nothwendiger, dass wir das Mass der Verschuldung uns vor Augen stellen, das wir tragen, das jeder einzelne trägt, das die ganze Gemeinschaft trägt." Die Gemeinde trage eine gemeinsame Schuld an dieser Tat, gleichgültig habe sie zugeschaut, wie Leichtsinn, Unmässigkeit und Zuchtlosigkeit besonders bei der Jugend überhand nähme. Sünden und Laster würden nicht entschieden genug bekämpft, der verbreitete Alkoholismus und ein gottloser Lebenswandel aber lägen auch diesem Selbstmord zu Grunde. Weil die ganze Gemeinde keine „rechte Gottesfurcht" mehr habe, sei dieses Vergehen in ihrer Mitte möglich geworden. Pfarrer Gauss rief deshalb die Anwesenden mit eindringlichen Worten zur Umkehr auf, um sich und die ganze Gemeinschaft "aus der Knechtschaft der Sünde" zu retten.
Das Böse, das der Selbstmord noch immer verkörperte, konnte nun nicht mehr allein an der Person des Selbstmörders festgemacht werden und wie in Lausen mit einer rituellen Austreibung aus dem Dorf entfernt werden. Die Reinigung von Schuld musste nun durch die Besserung der Gesellschaft erfolgen. Während Pfarrer Gauss der Gemeinde als ganzer jedoch die Schuld in drastischen Worten vor Augen führen konnte, bemühte er sich, wenn Angehörige des Toten anwesend waren, Schuldzuweisungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Das Leid der Familie eines Selbstmörders wollte er als aufgeklärter, menschlicher Pfarrer nicht noch durch Schuldzuweisung verstärken, die Angehörigen sollten mit seiner Predigt vielmehr getröstet werden. Zwar verurteilte er auch in dieser Situation den Selbstmord als verwerfliche Tat: „aber wir werden gar oft die That von dem Menschen lostrennen, umsomehr da, wo die Spuren deutlich auf eine krankhafte Schwermuth hinweisen", fuhr er etwa im Fall der Selbstmörderin Anna Maria G.K. weiter, die Mann und Kinder hinterlassen hatte. Die Verstorbene sei krankhaft schwermütig gewesen, mit dieser Psychologisierung blieb die Tat schlecht, ohne dass die Täterin schuldig wurde. Durch die Pathologisierung des Selbstmordes aber waren auch die Angehörigen frei von Schuld, und der Pfarrer konnte sie wie alle anderen Hinterbliebenen trösten: "ihr müsst das, was ihr in den letzten traurigen Tagen erlebt habt, als eine Last ansehen lernen, die Gott euch auferlegt hat ... Und dessen dürft ihr jetzt schon gewiss sein, dass Gott auch jetzt doch nur Segensabsichten mit euch verfolgt ... Jetzt mag es uns freilich oft noch dunkel bleiben ... aber seiner Zeit werden wir dann deutlich erkennen, dass Gott durch alles, noch durch solches Leid, uns zu erheben gesucht hat." In diesem Trost der Angehörigen ist der Selbstmord, das Böse, die Störung in der göttlichen und menschlichen Ordnung zu einem Werk Gottes geworden, der ihn zum Wohle der Hinterbliebenen verursacht hat. Der Selbstmord wurde so in einen normalen, natürlichen Tod nach einer von Gott geschickten Krankheit umgedeutet, zu einem Todesfall wie alle anderen. In der aufgeklärten Predigersprache blieb die Tat zwar böse und verwerflich, doch war an ihr niemand wirklich schuld. Immer wenn es nicht um eine allgemeine, sondern um eine konkrete Schuldzuweisung ginge, beim Selbstmörder selbst oder bei den Hinterbliebenen, deutete Pfarrer Gauss den Selbstmord sofort in eine Krankheit, einen natürlichen Tod um, in eine von Gott geschickte Prüfung. Während Pfarrer Gauss im Allgemeinen auf den Selbstmord mit einer Klagelitanei über die Schlechtigkeit der Welt reagierte, war ihm im Konkreten der Schrecken, die Irritation, die diese Tat im Selbstverständnis der Menschen hervorrief, nicht artikulierbar. Waren Angehörige anwesend, umging Pfarrer Gauss das Problem in vielen Umdeutungen.
So blieb im ganzen 19. Jahrhundert der Selbstmord eine für die Gesellschaft traumatische Tat, nur die Sprache, in der man das Problem artikulierte, veränderte sich. Wie die rituelle Austreibung vermochten aber auch aufgeklärte Ausdrucksweisen die Störung Selbstmord nur unvollkommen zu bändigen. Die Gauss'schen Leichenpredigten für Selbstmörder etwa blieben voller Brüche und Widersprüche und erweisen sich schliesslich als Verfahren einer Verdrängung: Zuerst hielt Pfarrer Gauss der Gemeinde die Sündhaftigkeit des Selbstmordes zur Abschreckung vor Augen, doch anschliessend milderte er die Bedrohlichkeit des konkreten Falles mit dem Trost für die Angehörigen wieder ab. Im Verlauf der Rede wurde der Selbstmörder so allmählich in einen natürlich Verstorbenen verwandelt, der wie jeder andere Tote auch unter die Erde gebracht werden konnte. Man könnte sagen, was der Pfarrer mit seiner Predigt machte, war ein Exorzismus, ein Bann des Selbstmordes, in einer anderen Sprache. So wurde im Laufe des 19. Jahrhunderts zwar die alte rituelle Austreibung der Selbstmörderleiche aufgehoben, und seither begrub man den Selbstmörder äusserlich wie alle anderen Toten auf dem Friedhof. Dennoch blieb die Störung, die Gefahr für die Lebenden, die der Selbstmord bedeutete, weiterhin wirksam und konnte in der Leichenpredigt nur unvollkommen behoben werden. Die Reinigung der Gemeinschaft aber wurde nun nicht mehr in rituellen Handlungen sondern in psychologisierenden, verdrängenden Reden vollzogen.
Dezember 1995
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