Ruedi Brassel-Moser | |
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Im Frühsommer 1945, unmittelbar nach dem Kriegsende, formierte sich im Baselbiet wie anderswo in der Schweiz eine eigentliche Säuberungsbewegung, die sich in lokalen Demonstrationen, Versammlungen, Eingaben an Land- und Regierungsrat und öffentlichen Aufrufen bemerkbar machte. Gefordert wurde die Ausweisung von Naziaktivisten, die ihr Gastrecht missbraucht heften. Im Kanton Baselland wurden insgesamt über 180 Personen ausgewiesen. Die Auswahl der Betroffenen sowie der schleppende Vollzug der Massnahmen führten zu heftiger Kritik an die Adresse der Behörden. Gleichzeitig wurde auch der Vorwurf laut, das Polizeikommando habe sich während des Krieges den Deutschen gegenüber allzu nachgiebig verhalten. Die Auseinandersetzungen um die Säuberungen dokumentieren nicht nur den Wunsch, nach dem Krieg neu mit einer «reinen Weste» anzufangen, sondern auch den Umgang mit der zurückliegenden Erfahrung des Krieges und eine innere Vertrauenskrise.
Der 8. Mai 1945
8. Mai 1945 - Tag der Waffenruhe. Im Morgenrot traten sie daher - jene mehrere hundert Polizisten, die auf Geheiss des Bundesrates und der Bundesanwaltschaft in der ganzen Schweiz nicht weniger als 364 Hausdurchsuchungen vornahmen. Auch im Baselbiet wurde zur Aktion geschritten. Bei 15 im Baselbiet wohnhaften nationalsozialistischen Funktionären, im «Deutschen Heim» am Sonnenweg in Liestal, sowie im Lagerhaus der Reichsdeutschen Jugend auf Unter-St. Romai bei Lauwil kreuzte die Polizei auf. Zwischenfälle ereigneten sich bei diesen Hausdurchsuchungen keine, es wurden, laut Bericht des Regierungsrates, mehrere Karteien und Korrespondenzen sowie umfangreiches Propagandamaterial in Form von Schriften, Büchern und Fahnen beschlagnahmt.
Dass am 8. Mai 1945 nicht nur der langersehnte «Tag der Waffenruhe» begangen wurde, sondern gleichzeitig auch eine der grössten gesamtschweizerisch koordinierten Aktionen der politischen Polizei vonstatten ging, ist der Erinnerung entgangen. Auch damals erregten die Hausdurchsuchungen trotz ihres Umfangs kaum Aufsehen. Zwar berichtete die Tagespresse von diesen Aktionen. Diese Meldungen standen aber ganz im Schatten der Berichte über die deutsche Kapitulation und über die Feiern zum Kriegsende in Europa. Grosse Erleichterung, Dankbarkeit und Freude prägten diesen Tag. Die Veranstaltungen am Tag der Waffenruhe verliefen im Baselbiet so, wie es sich Bundesrat und Regierungsrat gewünscht haften. Sie sollten «ernst und würdig» vor sich gehen und «keine Siegesfeiern darstellen - um die im Kriege Unterlegenen nicht zu verletzen». In Liestal wurde von 800 Schulkindern eine Friedenslinde gepflanzt. Um 20 Uhr läuteten dann die Glocken im ganzen Land, und es kam in verschiedenen Gemeinden zu Konzerten mit Chören, Musikgesellschaften und kurzen Ansprachen. Ausgelassene Feiern gab es eher im untern Kantonsteil und vor allem in der Stadt Basel. Dorthin war eine grosse Zahl von Elsässerinnen und Elsässern gezogen. Sie hatten für einen Tag die seit fünf Jahren geschlossene Grenze durchbrochen und sangen auf dem Basler Marktplatz gemeinsam mit der feiernden Basler Bevölkerung abwechslungsweise die Marseillaise und «Rufst du mein Vaterland».
Im Baselbieter Landrat hielt der Präsident Walter Degen eine kurze Rede. Er dankte der «göttlichen Vorsehung», den Soldaten im Aktivdienst und den Frauen im Zivilleben für ihren Beitrag zur Bewahrung vor dem Krieg. Davon, dass es die Alliierten gewesen waren, die Europa - und die Schweiz - von der nationalsozialistischen Diktatur befreit hatten, sprach er ebensowenig wie dies Bundespräsident Eduard von Steiger in seiner Rede getan hatte. Zur Feier des Tages begab sich der Rat dann am Nachmittag in corpore auf die Sissacher Fluh. Zuvor war aber noch von den Präsidenten aller Fraktionen eine gemeinsame Interpellation eingereicht worden. Darin wurde Aufklärung verlangt über die «Konspirationen ausländischer Elemente» während der Kriegszeit. Der Regierungsrat wurde gefragt, welche Massnahmen jetzt gegen jene ergriffen oder in Aussicht genommen würden, die die Sicherheit der Schweiz im Landesinnern bedroht hätten. Damit stand die Säuberungsfrage auch auf der politischen Traktandenliste.
Der Ruf nach Säuberung
Es scheint auf den ersten Blick eigenartig, dass die gleichen Behörden, die das Volk daran mahnten, den Tag der Waffenruhe nicht in eine Siegesfeier ausmünden zu lassen, um die im Krieg unterlegenen Deutschen nicht zu demütigen, denselben Tag mit einer Polizeiaktion gegen die Deutsche Kolonie begannen. Dass das Kriegsende und der Beginn der Säuberungen am 8. Mai zusammenfielen, war jedoch kein Zufall, sondern die logische Konsequenz der schweizerischen Neutralitätspolitik. Denn sämtliche Betroffenen waren Mitglieder der deutschen Regierungspartei, der Massenorganisationen der NSDAP oder sie waren gar Mitarbeiter des konsularischen Dienstes eines Nachbarstaates, mit dem die Schweiz bis zuletzt intakte Beziehungen gepflegt hatte. Bundesrat von Steiger erklärte später im Nationalrat auf entsprechende Vorwürfe, man habe sich an eine «sehr korrekte Interpretation» des Völkerrechts gehalten und mit dem Zugriff gewartet, bis das Deutsche Reich de jure als solches nicht mehr existierte.
Solche Rücksichtnahme wurde aber von breiten Kreisen nicht mehr verstanden. Während des Krieges, als die Schweiz von den Achsenmächten umklammert gewesen war, war das bundesrätliche Lavieren zwischen Anpassung und Widerstand mehr oder weniger schweigend hingenommen oder gar gutgeheissen worden. Nachdem nun aber der Druck von aussen weggefallen war, erschien gegenüber der Nazikolonie keine Zurückhaltung mehr geboten. Umso weniger als schon im April gemeldet wurde, dass in der deutschen Botschaft und in den «deutschen Heimen» wichtige Archive verbrannt würden. Für viele kam daher der Polizeieinsatz gegen die sogenannte «Fünfte Kolonne» zu spät. In den ersten Wochen und Monaten nach dem Kriegsende entstand in der Schweiz eine eigentliche Säuberungsbewegung. In verschiedenen Kantonen wurden parlamentarische Vorstösse gemacht. Man wollte Aufschluss und Klarheit über die Tätigkeit der Fünften Kolonne der Deutschen während der Kriegszeit und forderte die Ausweisung der wichtigsten Promotoren nationalsozialistischer Propaganda in der Schweiz. In Basel-Stadt wurde eine kantonale «Säuberungsinitiative» lanciert. An einigen Orten, wie in Schaffhausen und in Lugano, kam es im Anschluss an Säuberungsdemonstrationen gar zu Krawallen. Im Nationalrat brachte der freisinnige Redaktor der «Basellandschaftlichen Zeitung», Ernst Boerlin, am 5. Juni 1945 eine von 80 Nationalräten mitunterzeichnete Motion ein. Diese verlangte vom Bundesrat die Berichterstattung über die «Umtriebe ausländischer und vom Ausland abhängiger antidemokratischer Organisationen und Personen im Zusammenhang mit dem Kriegsgeschehen».
Im Brennpunkt der nationalen Aufmerksamkeit standen vor allem jene Fälle, in denen prominente Vertreter oder Vertreterinnen der nationalsozialistischen und faschistischen Elite betroffen waren: so etwa die Tochter von Mussolini, Edda Ciano, die in Monthey in einer Luxusklinik interniert war. Viel zu reden gab auch das vom deutschen Gesandten Köcher vorgebrachte Gesuch, in der Schweiz bleiben zu können, vor allem weil ihm der Bundesrat zunächst positiv gegenüber stand. Auf dieser Ebene schien der Säuberungsfrage in erster Linie eine gesamtschweizerische Bedeutung zuzukommen. Es ging um aussenpolitische und diplomatische Fragen, darum, dass die Schweiz in den Augen der Alliierten nicht als Kollaborateurin oder als Schutzinsel für Nazigrössen erschien. Die Emotionen, die persönliche Betroffenheit und die vielschichtigen Motivationen, die im Zuge der Säuberungsbewegung an den Tag kamen, lassen sich jedoch nicht erklären, wenn wir nur auf die nationale Ebene blicken. Mit der Ausschaffung von einigen Prominenten wäre es nicht getan gewesen. Im lokalen und regionalen Kontext richtete sich die Forderung nach einer Säuberung konkret auf einzelne Personen und Familien, die in den zurückliegenden Jahren speziell durch ihre aktive Nazifreundlichkeit aufgefallen waren. Diese Aspekte sind nur über eine vertiefende regionale Untersuchung aufzudecken.
Am 4. Juni, am gleichen Tag, an dem der Landrat die erwähnte Interpellation der Fraktionspräsidenten behandelte, wurden auch die ersten, vom Bundesrat auf Antrag der kantonalen Polizeibehörden erlassenen Ausweisungen bekannt. Im Baselbiet waren 17 Deutsche betroffen, die, zum Teil zusammen mit ihren Familien, ausreisen mussten. Doch diese behördlichen Massnahmen gingen vielen zu wenig weit. In verschiedenen Gemeinden wurde in den Gemeindeversammlungen interveniert. In Allschwil verteilte die «Arbeiter-Union» Flugblätter mit dem Titel «Aufräumen, auch bei uns». Darin wurde gefordert, «dass alles, was mit der zerschmetterten Schreckensherrschaft eines Hitler und Mussolini verbunden war, bis zur Wurzel ausgerottet werden soll.» Es kam auch zu lokalen Kundgebungen und Demonstrationen. In Birsfelden schlossen sich am 6. Juni dem Zug der Partei der Arbeit (PdA) «Hunderte weiterer Personen» an. Am 14. Juni überbrachte ein «Überparteiliches Komitee für die Säuberungen» in Birsfelden dem Landrat ein Aktionsprogramm, das Kriterien für die Ausweisungen formulierte. Darin wurde auch die Untersuchung sämtlicher Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen von Ausländern verlangt, zudem sei zu prüfen, was mit den «eigenen geistigen Landesverrätern» geschehen soll. Zu Ausschreitungen kam es in Birsfelden ebensowenig, wie später in Münchenstein, wo am 19. Juni «besonnene Männer» einige junge Leute davon abgehalten hätten, als im Dorf gegen die Nazis demonstriert und diesen ein «zeitgemässes Ständchen» gegeben wurde. Immerhin schien es der Presse notwendig, darauf explizit hinzuweisen. In Pratteln sprach am 20. Juni Marino Bodenmann vor einigen 100 Zuhörern an einer Kundgebung der PdA auf dem Schmiedeplatz zum Thema «Hinaus mit den Nazis». In Allschwil sollen am 22. Juni etwa 600 Personen an einer ähnlichen Protestkundgebung teilgenommen haben.
Bei diesen Aktionen wurden nicht bloss allgemein Massnahmen zur Säuberung gefordert. Die Auseinandersetzungen erfolgten in der überschaubaren Welt des Dorfes, wo man wusste und sagte, wer davon betroffen war. Die Demonstranten zogen, wie in Birsfelden oder Münchenstein, vor die Wohnungen und Häuser der Nazisympathisanten, um dort ihrem Anliegen Ausdruck zu geben. In Pratteln nannte Gemeindepräsident Hans Jeger die Auszuweisenden mit Namen. Aus Bottmingen wurde gemeldet, dass am 2. Juni das Wohnhaus des führenden Nationalsozialisten W. M. mit Hakenkreuzen und Galgen beschmiert worden war. Eine Woche später, nachdem die Ausweisung dieses Nazis verfügt worden war, beging er einen Selbstmordversuch. Wie verschiedene Zeitungsmeldungen aus jenen Wochen belegen, war dieser Weg, mit den geplatzten Illusionen fertig zu werden und sich der Verantwortung und den Konsequenzen der zurückliegenden Tätigkeit zu entziehen, unter den aktiven Nationalsozialisten nicht ungewöhnlich.
Die Säuberungen als politische Frage
«Wie's im Rat tönt, tönt's im Volke / Sauber muss die Heimat sein! / Wer da nicht einstimmen wollte, / Bei dem ist etwas nicht rein.» So brachte am 9. Juni 1945 der Arisdörfer Lehrer Emil Schreiber, alias «Mygger» in einem seiner Samstagsverse die Stimmung im Baselbiet im «Landschäftler» und in der «Basellandschaftlichen Zeitung» zum Ausdruck. Die Säuberungsbewegung erlebte in jenen Wochen ihren Höhepunkt. Die Proteste häuften sich vor allem in der ersten Junihälfte, nachdem am 4. Juni die erste Liste mit den durch den Bundesrat Ausgewiesenen veröffentlicht worden war. Viele der erwarteten Namen fanden sich nicht darunter. In der Landratsitzung vom gleichen Tag monierte etwa der Sozialdemokrat Heinrich Abegg, dass drei Ausgewiesene in Allschwil zu wenig seien. Als er während des Krieges wegen der Rückweisung von Flüchtlingen interpelliert habe, sei «kein solches Erbarmen gezeigt» worden. Und sein Fraktionskollege Albert Ryser befürchtete gar, «dass der Mantel der Nächstenliebe und des Schweigens über die verräterischen Elemente gebreitet» werde.
Kritik und Ablehnung provozierte vor allem die auf Differenzierung und Rechtfertigung der polizeilichen Vorkehrungen bedachte Haltung von Regierungsrat Ernst Erny. In seiner ersten Antwort auf die Interpellation der Fraktionspräsidenten hatte er am 22. Mai im Landrat darauf verwiesen, dass die notwendigen Abklärungen nun getroffen würden und die Unterlagen dazu bei der Bundesanwaltschaft in Bern lägen. Er forderte dazu auf, die Angelegenheit «sachlich» zu behandeln. In einem Rechtsstaat könne nicht aufgrund von blossen Gerüchten und Verdächtigungen entschieden werden. Dies vermochte seinen freisinnigen Parteikollegen Ernst Boerlin, Redaktor der «Basellandschaftlichen Zeitung», nur teilweise zu überzeugen. Er verlangte eine Diskussion. Zu dieser kam es aber aus Zeitgründen erst an der nächsten Landratssitzung vom 4. Juni. In der Zwischenzeit fand eine Sitzung des Regierungsrats mit den Fraktionspräsidenten statt, in der es um die Frage ging, ob eine Diskussion im Landrat in der gegenwärtigen Situation dienlich sei. Insbesondere Regierungsrat Ernst Erny bezweifelte dies, setzte sich aber nicht durch. Im Landrat ging er dann zur Gegenoffensive über. Er sprach von einer «Hetze gegen die Bundes- und Kantonsbehörden», die dauernd gesteigert würde, wobei er insbesondere die Presse angriff und sich gar zur Aussage verstieg, die neutrale Schweizer Presse führe sich auf als «Avantgarde der Alliierten». Gleichzeitig versuchte er, die menschlichen Folgen der Ausweisungen auszuleuchten. Dadurch würden die Familienbande zerrissen, die Familienoberhäupter in Zwangsarbeitslager gesteckt. Es komme vor, dass Schweizer an Wohnungstüren von Deutschen Hakenkreuze und Galgen malten: «Was sich heute in unserem Lande abspielt, ist dasselbe, was sich früher die Nazis gegenüber den Juden erlaubten.»
Diese Einwendungen sind differenziert zu beurteilen. Auf der einen Seite erstaunt die Heftigkeit, mit der er die Kritiker der Behörden attackierte. Selbst der katholisch-konservative Landrat Julius Blunschi meinte, es seien «dem regierungsrätlichen Sprecher einige Äusserungen unterlaufen, die sowohl unsere Bevölkerung wie auch unsere Presse nicht ohne weiteres hinnehmen können». Anderseits muten seine Vorbehalte gegenüber der geforderten Säuberungspraxis human und reflektiert an; insbesondere, wenn man sich die drastische Wortwahl vor Augen hält, wie sie beispielsweise im Landrat zum Ausdruck kam. So hiess es etwa, dass «unser Volkskörper verseucht (sei), und wenn er wieder gesunden will, [... ] alle seine Fremdkörper ausstossen» müsse. Ein anderer verlangte, die Säuberung müsse solange dauern, «bis der letzte Faschist ausgerottet ist.» Solche Aussagen können jedoch nur im Zusammenhang mit den Kriegserfahrungen und mit den nach Kriegesende andauernden Enthüllungen der Greueltaten des Naziregimes verstanden werden. Vor diesem Hintergrund war es undenkbar, die Säuberungen auf rein juristische Art regeln zu wollen. Der Umgang mit den Nazis und ihren Sympathisanten war primär eine politische und moralische Frage, auf die es nicht nur administrativrechtliche Antwort geben konnte. Dazu kam, dass während der Kriegsjahre in der Öffentlichkeit keine Vorwürfe gegenüber Deutschland und den Nationalsozialisten geäussert werden durften. Die Aufhebung der Zensur ermöglichte es nun, solche Kritik zu formulieren. Es wurden auch täglich neue Berichte über die unvorstellbaren Grausamkeiten des Naziregimes veröffentlicht. Hinzu kam, dass man weithin der Ansicht war, im Kanton Baselland seien die Säuberungsaktionen zu spät und nur zögerlich angegangen worden. So schrieb der schon zitierte «Mygger» Mitte Mai von den «Nazi-Funktionären, die wie eiterige Schwären, mit verlogn'nem Wort und Gesten Gift in Herz und Hirni pressten ». Und er folgerte: «Man hat in gewissen Kreisen viel zu lange zugeschaut.»
Emotionen und Motive
Vor diesem Hintergrund kann es nicht erstaunen, dass die Emotionen hochgingen. Die Säuberungsbewegung wirkte wie ein Ventil, durch das Dampf abgelassen werden konnte. So sah es etwa «ein Wort der Reformierten Kirche von Baselland zur 'Säuberung'»: Das Volk habe «im Interesse der Sicherheit unseres Landes und der innern Einheit und Geschlossenheit manches stillschweigend ertragen, wogegen es sich innerlich auflehnte. Es ist darum verständlich, wenn sich jetzt, da der äussere Druck nachgelassen hat, die aufgestauten Gefühle in oft sehr heftiger Weise Luft machen. Aber hier müssen wir zur Besinnung und Selbstbesinnung rufen». Aber im Ruf nach Säuberung machten sich noch verschiedene andere Motive bemerkbar. Darunter sicher auch solche der privaten Abrechnung mit Deutschen, die während der Zeit der deutschen Blitzkriegsiege triumphiert hatten, arrogant aufgetreten waren. Andere beschwerten sich darüber, dass die in der Schweiz lebenden Deutschen während des Krieges unbehelligt ihren Lohn verdient hätten, während die Schweizer Aktivdienst leisteten. Gleichzeitig ging es parteipolitisch auch darum, die eigenen Positionen abzustecken und das Terrain der populären Säuberungsforderung nicht den politischen Gegnern zu überlassen. Insbesondere die Linke profilierte sich durch Kundgebungen und die Mobilisierung vor Ort. Aber auch die bürgerliche kantonale Presse, allen voran der «Landschäftler», trat vehement für eine Säuberung ein. Und die bürgerlichen Parteien zogen ebenfalls mit. Bisweilen versuchten bürgerliche Politiker den Säuberungsbegriff auszuweiten und auf die kommunistische Linke zu beziehen, die ebenso wie die Nationalsozialisten vom Ausland gesteuert seien. Ausserdem ging es nicht zuletzt darum, mit den Säuberungen den Alliierten gegenüber zu beweisen, dass auch in der Schweiz Konsequenzen aus dem Krieg gezogen würden. Selbst ökonomische Gründe wurden für die Säuberung in die Waagschale geworfen. BZ-Redaktor Boerlin wies darauf hin, dass die Säuberung nötig sei, damit die nach dem Krieg wieder frei werdenden wirtschaftlichen Kanäle nicht gegen die Schweiz eingesetzt würden.
Die Ansichten über den Umfang der Säuberungen im Baselbiet blieben kontrovers. Nichts zeigte das deutlicher als der Verleumdungsprozess, den der damalige Polizeihauptmann Hans Wagner gegen den Liestaler Lehrer Otto Kopp anstrengte. Am 4. Juni 1945 hatte Kopp im «Landschäftler» unter anderem Wagner kritisiert. Dessen angeblich «mehr als sonderbare Haltung in den kritischen Tagen von 1940 und später» habe die Säuberungen nicht erleichtert. In dem sich darauf über fast zwei Jahre hinziehenden Verleumdungsprozess warf Kopp Wagner unter anderem vor, dass dieser als Polizeikommandant die Deutschen im Kanton aufgefordert hatte, sich bei Belästigungen durch Schweizer direkt an ihn und nicht ans deutsche Konsulat zu wenden. Wagner rechtfertigte sich damit, dass dies den Weisungen der Bundesanwaltschaft und des Generalstabs entsprochen habe. Damit gewann dieser Prozess eine grundsätzliche Dimension in der Frage, wieviel Anpassung das Verhalten gegenüber den Nazis ertragen konnte, um sich noch als Widerstand ausgeben zu können. Otto Kopp wurde vom Strafgericht und - mit reduzierter, symbolischer Strafe - vom Obergericht zu einer Busse und Entschädigung verurteilt. Zwei Monate darauf, im Mai 1947 fällte das Baselbieter Stimmvolk sein Urteil: Es wählte Otto Kopp in den Regierungsrat.
Juni 1995
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