Übersicht Geschichte und Geschichten

Mireille Othenin-Girard

 

Das Leben in der Vogtei Farnsburg im Spätmittelalter spielte sich im Rahmen eher kleiner Dörfer ab, schwankte doch die Anzahl der Haushaltungen zwischen fünf bei den kleinsten und 38 bei den grössten Ortschaften. Eine ähnlich geringe Besiedlungsdichte bestand auch in den Dörfern der benachbarten Vogtei Waldenburg, im nördlichen Teil des Kantons Zürich und in den Ortschaften auf der Freiburger Landschaft; im Birseck scheinen eher etwas grössere Siedlungen vorgeherrscht zu haben. Es ist aber anzunehmen, dass die Bevölkerungszahl in den farnsburgischen Dörfern im Laufe der Zeit bedingt durch Pesteinbrüche, kriegerische Zerstörungen und Fluchtbewegungen sowie Zu- und Abwanderungen stark fluktuierte. Da die Quellen aber nur unzureichende und indirekte Hinweise auf die zahlenmässige Stärke der Dorfbevölkerung liefern, kann die Bevölkerungsentwicklung in den einzelnen Dörfern nur angedeutet werden. Im Unterschied zur allgemeinen Annahme eines Wachstums der Bevölkerung ab den 1470er Jahren scheint sich in der Vogtei Farnsburg eine solche erst in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts abzuzeichnen.


Auf den Höfen wohnten und wirtschafteten meist kleine Familien. Der Haushalt bestand in der Regel aus einem Ehepaar und seinen Kindern, vereinzelt kam noch ein Knecht oder eine Magd dazu. Andere Haushaltszusammensetzungen wie das Vorhandensein eines Elternteiles, von Verwandten oder die Ein-Personen-Haushalte dürften wahrscheinlich zeitlich begrenzt gewesen sein und die verschiedenen Stadien der Entwicklung der Familie (Familienzyklus) spiegeln. Die Haushalte waren im Durchschnitt klein, einerseits, weil die Kinder schon frühzeitig in jugendlichem Alter aus dem elterlichen Haushalt auszogen, andererseits, weil die Eltern und verwitweten Elternteile auch noch im Alter im eigenen Haushalt lebten. Diese Haushaltsstruktur deutet auf eine gewisse wirtschaftliche Selbständigkeit der Jungen wie der Alten hin, die sich die ersteren durch ihre Anstellung als Gesinde und durch Taglöhnerei, die letzteren durch das Bewahren eines verkleinerten Besitzstandes sichern konnten. Eine weitere Voraussetzung für die Bildung neuer Haushalte war die Möglichkeit zum schrittweisen Landerwerb. Dies verlangte aber einen flexiblen Landmarkt mit regen Gütertransaktionen. Die Existenz eines solchen Landmarktes konnte trotz ungünstiger Quellenlage anhand der Zinserabfolgen auf den Gütern und den nicht interfamiliären Güterübergaben indirekt nachgewiesen werden.



 

Konsequenzen der geringen Grösse bäuerlicher Haushalte

Das Vorherrschen der Kernfamilienhaushalte und die Neolokalität der Kinder lässt sich aus den bruchstückhaften Quellenhinweisen auf verschiedenen Ebenen erklären:


- Die Tatsache, dass Kinder den elterlichen Hof verliessen, um entweder als Knecht oder als Magd oder als Taglöhner/in selbst für ihren Lebensunterhalt aufzukommen, mag als Hinweis auf eine geringe Ertragskraft der bäuerlichen Betriebe gelten. Die Einkünfte der meisten Betriebe dürften nach Abzug aller Abgaben vermutlich knapp für die Versorgung der Kernfamilie ausgereicht haben. Die Annahme wird noch unterstützt durch die Feststellung, dass in den Zinsverzeichnissen immer wieder neue Familiennamen auftauchen, während frühere verschwinden. Dies steht sicher im Zusammenhang mit der Mobilität der Landbewohnerschaft, könnte aber auch andeuten, dass zu ertragsschwache Güter von ihren Inhabern aufgegeben und von anderen erworben wurden.


- Für die mehrheitlich auf dem Ehepaar basierende Lebens- und Arbeitsgemeinschaft bedeutete der alters- oder krankheitsbedingte Ausfall oder das Ableben eines Teiles eine drastische Verschlechterung der Lebensgrundlage und führte vermutlich oft zur Aufgabe des Betriebs. Es lässt sich nachweisen, dass Witwer aber auch häufig wieder geheiratet haben. Für Frauen war die Situation schwieriger, wenn sie als Witwen auch selbständig weiter haushalten konnten, so verminderte sich doch ihr Besitzstand (vermutlich, wie im städtischen Bereich belegt, auf ein Drittel des in der Ehe errungenen liegenden wie des fahrenden Gutes) und zudem konnten sie im 15. Jahrhundert den Betrieb nicht weiterführen zumindest nicht offiziell als Zinserin auftreten.


- Es scheint sehr selten vorgekommen zu sein, dass Kinder ihre eigenständige Existenzgrundlage durch Erbteilung, d.h. Aufsplitterungen des elterlichen Betriebes erlangt haben, obwohl es sich hier gemäss Erbrecht um eine Gegend mit Realteilung handelt. War eine Mehrzahl der Güter zu klein, so dass eine weitere Aufteilung aus ökonomischen Gründen nicht in Frage kam? Interessanterweise war aber auch die Weitergabe grösserer Besitzkomplexe innerhalb der Familie - gemeint ist hier vom Vater auf den Sohn, denn die anderen familialen Transaktionen können quellenmässig schlecht erfasst werden - keinesfalls die Regel. Wenn bis in die Mitte des 15. Jahrhunderts bei Handwechseln die Güter häufiger an andere Familien gingen, kann dies als Bestätigung der obigen Annahme gelten: Kinder verliessen den elterlichen Hof und machten sich gegebenenfalls später durch die Übernahme eines verfügbaren Hofes selbständig; Eltern blieben so lange wie möglich auf ihrem Hof und waren oft erst durch Alter, Krankheit und Tod gezwungen, ihn aufzugeben. Unter diesen Lebensbedingungen trat wohl die familiale Verbundenheit gegenüber der Sorge um das eigene wirtschaftliche Auskommen in den Hintergrund. Damit war das Bestreben der Besitzwahrung innerhalb der Familie oder gar über Generationen sicher die Ausnahme. Ein Familienbewusstsein hatte sich im 15. Jahrhundert somit keinesfalls an Hof und Betrieb kristallisiert. Die fehlende konsequente Besitzweitergabe zwischen den Generationen verhinderte eine Ausbildung von bäuerlichen Dynastien, die dank Besitzkontinuität und -kumulation auch Machtpositionen in den Dörfern hätten erringen können. In diesem Punkt unterschieden sich die Besitzverhältnisse in den farnsburgischen Dörfern von jenen im Basler Umland, wo sich im 15. Jahrhundert mehrere „Stammfamilien" herausbildeten und Hofstellen kontinuierlich innerhalb des Familienkreises weitergegeben wurden. Erst bei der langsamen Verknappung des Bodens, steigender Bevölkerungsdichte und verbesserter wirtschaftlicher Lage um und nach der Jahrhundertwende lassen sich Bemühungen der Familien feststellen, ihre Güter den nachfolgenden Generationen zu erhalten.


- Wenn die erwachsenen Kinder nicht oft auf dem elterlichen Hof lebten und noch seltener entferntere Verwandte, lässt dies vermuten, dass die sozialen Beziehungen zu den ausserhalb des eigenen Haushaltes lebenden Verwandten nicht besonders ausgeprägt und lnteraktionen nicht häufig waren. Dies würde bedeuten, dass das Bewusstsein familialer Bindungen nur schwach und zeitlich begrenzt war und die Verantwortlichkeit und notfalls die Bereitschaft zur Hilfe und Unterstützung v.a. im engsten Familienkreis zum Tragen kam. Die hier angedeutete Problemstellung der sozialen Verantwortlichkeit und der gegenseitigen materiellen Hilfeleistung und in diesem Zusammenhang die Rolle von familien- und verwandtschaftlichen Bindungen ist für die ländliche Gesellschaft noch kaum angegangen worden. Sie kann für die Vogtei Farnsburg aufgrund der Analyse der Jahrzeitbücher für den speziellen Bereich der religiösen Fürsorge geklärt werden.



 

Totenfürsorge und Familienbewusstsein

Die aufgrund der Haushaltsstrukturen, der wenig ausgebildeten Besitzkontinuität und der Mobilität der LandbewohnerInnen postulierten lockeren Verwandtschaftsbeziehungen stehen zum Teil im Gegensatz zu einem beim Stiftungsverhalten manifestierten (vertikalen) Familienbewusstsein. Im Rahmen religiöser Fürsorge, konkret beim Einschluss ins Gedächtnis bei Jahrzeitmessen, wurden von den Stiftenden sowohl Eltern und verstorbene Vorfahren wie auch Nachkommen berücksichtigt. Der Widerspruch entschärft sich etwas, wenn beachtet wird, dass sich die Auswahl der namentlich Bedachten meist auf die Mitglieder der Kernfamilie beschränkte, während die entfernteren Verwandten mit den pauschalen Begriffen Vorfahren / Nachkommen oder etwas genauer mit dem Verwandtschaftsgrad angegeben wurden. Im Vergleich mit anderen ländlichen Gegenden und mit Städten zeigt die Gedenkpraxis auf der Basler Landschaft einen grösseren Einsatz der Stiftenden für die bereits Verstorbenen und für die künftigen Mitglieder der Familie.


Gemäss der kirchlichen Lehre bezüglich des Fegefeuerglaubens, welcher nach der Durchsetzung der Idee der Wirkkraft guter Werke auch für die Verstorbenen die Grundlage für die Beziehungen zwischen Lebenden und Toten geworden war, bestand bei der Verpflichtung zu geistlichen Fürsorgeleistungen für die Toten keinesfalls eine Beschränkung auf Blutsverwandte, sondern diese Leistungen sollten von allen Gläubigen für alle "armen Seelen" erbracht werden. Genossenschaftliche Gruppierungen wie die zahlreichen Bruderschaften und gemeinschaftliche Veranstaltungen im Rahmen der Kirchgemeinden nahmen diese Verpflichtungen wahr. Unabhängig davon war nach kirchlichen Normen die Vorsorge für das Seelenheil eine persönliche Aufgabe jedes einzelnen Individuums. Die klerikale Propaganda für die Seelgeräte war sicher auch finanziell motiviert, denn solche Stiftungen stellten einen beträchtlichen Anteil der Einkünfte des Priesters und eine wichtige Einnahmequelle der Pfarrkirche dar. Die übliche Höhe der jährlichen Geldzinsen bei individuellen Jahrzeiten (ein oder zwei Schilling) entsprach etwa zehn bis 20 Prozent des durchschnittlichen Jahrsteuerbetrags einer Haushaltung. Aus dem Glauben an die Wirkungsmöglichkeiten über den Tod hinaus und entsprechend dem berechnenden Charakter der spätmittelalterlichen Frömmigkeit entwickelte sich im Grenzbereich zwischen offizieller Lehre und "Volksreligiosität" die Vorstellung von der Dankbarkeit der Toten, die sich dereinst für die ihnen erwiesenen Wohltaten erkenntlich zeigen werden. Bezogen auf die religiöse Praxis und die Stiftungstätigkeit eines/er einzelnen Gläubigen mögen solche Glaubensinhalte von der wechselseitigen Hilfeleistung zwischen Lebenden und Verstorbenen individualisiert worden sein und eine stärkere Berücksichtigung der eigenen Vorfahren und Eltern gefördert haben. Wurden so fehlende Sozialbezüge im Verwandtschaftsverbund unter Lebenden durch Vorstellungen solidarischer Heilserwirkung und Stiftungseinsätze für die Toten aufgefangen? Die Frage muss offen bleiben.


Die religiöse Praxis im Rahmen spätmittelalterlicher Pfarreien war geprägt durch die Totenfürsorge. Diese Zentrierung der Religiosität und der Frömmigkeitsformen auf den Tod hin und darüber hinaus war bedingt durch die zunehmende Bedeutung der christozentrischen Erlösungslehre und durch die Integration der Fegefeuerlehre in die kirchliche Doktrin. Passionsfrömmigkeit und Fegefeuerglaube waren miteinander verquickt. Die Betonung der Leiden und des Todes Christi, etwa in der Verehrung der Wunden Christi, des Schmerzenmannes mit den 'Arma Christi', des Feiertagschristus etc., gipfelte in der fast magischen Verehrung der Hostie und der Einschätzung der Eucharistie als wichtigster heilserwirkender Akt. Die solchermassen geprägte Religiosität erklärt z.T. die im 14. und 15. Jahrhundert wachsende Initiative von Kirchgemeinden, Einzelnen oder Gruppen, das Angebot an Messen und d.h. konkret an messelesenden Priestern zu vergrössern. Die Leutpriester verwalteten im Namen der Kirche als Sakramentspender den Gnadenschatz. Sie sollten, um stete Verfügbarkeit und regelmässige Erfüllung der priesterlichen Aufgaben zu garantieren, auch in der Pfarrei Wohnsitz nehmen. Die von den Gemeindemitgliedern getragene Totensorge wird quellenmässig fassbar in den Jahrzeitbüchern. Die Kirchgemeinde engagierte sich tatkräftig in mehreren Bereichen: bei der Einrichtung kollektiver Jahrzeiten, genossenschaftlicher Anschaffung von Glocken, der Durchführung von für alle Pfarreimitglieder verbindlichen Wallfahrten und der Finanzierung der Feierlichkeiten an hohen kirchlichen Festtagen. Diese Tätigkeiten hatten gemeinschaftsbildenden Charakter. Die Kirchgemeinde konstituierte und manifestierte sich gerade in solchen Absprachen und Beschlüssen. Die vermehrte Aktivität der Kirchgemeinde äusserte sich auch in ihren Bemühungen um eine Kontrolle der Kirchenverwaltung, d. h. über das Fabrikgut. Die Verwaltung dieser Einnahmen der Kirche oblag den Kirchmeiern, die die Kirchgemeinde wählte, welche auch deren Zuständigkeiten festlegte.



 

Landwirtschaft und Gewerbe

Hinsichtlich der Produktionsformen und Güterstrukturen liefert die Vogtei Farnsburg das Bild einer auf Mischbetrieben basierenden Landwirtschaft. Für einzelne Betriebe kann wohl auf Kosten des Getreidebaus eine Intensivierung der Viehwirtschaft sowie des Reb- und Obstbaus und der Garten- und Sonderkulturen festgestellt werden, ohne dass es dabei zu einer regionalen Spezialisierung gekommen wäre. Daneben überzog ein Netz verschiedenster ländlicher Gewerbe die Gegend, wobei fast nur das spezialisierte Handwerk einen Niederschlag in den Quellen fand. Dies mag daran liegen, dass das ländliche Gewerbe häufig in Mischformen, als Nebengewerbe zu agrarischen Tätigkeiten, und weniger hauptberuflich ausgeübt wurde, zumal die Gegend auch relativ dünn besiedelt war. Dass handwerkliche Fertigkeiten im Rahmen eines Bauernbetriebs zur Anwendung kamen, sei dies bei der Herstellung und Reparatur von Arbeitsgeräten, beim Unterhalt und bei der Instandstellung von Gebäuden und im Bereich weiblicher Tätigkeiten bei der Herstellung von Kleidern und Textilien und bei der Produktion von Nahrungsmitteln, kann nur vermutet werden. Die Verarbeitung ländlicher Produkte geschah für Hanf, Leinen und Leder bereits bei den im Dorf ansässigen handwerklichen Spezialisten, dem Weber, Schneider und Schuhmacher. Auch ein Spindelmacher taucht auf. Von den Gewerben der Lebensmittelbranche sind nur die Müller und Wirte quellenmässig belegt, Bäcker und Metzger jedoch höchst selten. Auch im Sektor Rohstoffgewinnung (Steinbrüche, Gipsgruben) und -verarbeitung (Sägereien, Köhlerei, Schmieden, Ziegelei, Kalkbrennerei) arbeiteten Landbewohner, doch ist fast nur die Existenz solcher Arbeitsplätze bezeugt; Informationen über die dort Beschäftigten und über ihre Arbeitsbedingungen lassen sich kaum finden.



 

Zunehmende ökonomische Differenzierung der Dorfbewohnerschaft

Die Besitzverhältnisse der Bewohnerschaft der farnsburgischen Dörfer sind im 15. Jahrhundert durch grosse Unterschiede gekennzeichnet. Sowohl beim steuerbaren Vermögen wie auch bei den Betriebsgrössen bestand ein massives Gefälle innerhalb der Dorfgesellschaft. Während der untersuchten Zeitspanne vom Ende des 14. Jahrhunderts bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts lassen sich zudem signifikante Veränderungen in der Besitzverteilung verfolgen, Obwohl die Besitzverhältnisse zu Beginn des Untersuchungszeitraums nur partiell rekonstruiert werden können - die Güteridentifikation und die Flächenzuweisung aufgrund späterer Beraine gelang nicht in jedem Fall - zeichnet sich das Vorherrschen von Klein- und Kleinstgütern ab. Die Hälfte der Zinsenden bewirtschaftete Flächen mit weniger als fünf Hektaren! Im Verlauf des 15. Jahrhunderts kam es, gefördert durch kriegerische Einwirkungen, zu Umstrukturierungen der Besitzverhältnisse. Die Auseinandersetzungen der eidgenössischen, österreichischen und baslerischen Parteien im Kontext des Toggenburger Erbschaftskrieges (1443-49) führten zu Brandschatzungen in den Dörfern, die Bewohnerschaft flüchtete, die Landwirtschaft lag brach, Über diese stürmische Zeit liegen fast keine Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen in den Dörfern vor. Konkreten Einblick in die Besitzverhältnisse in den Dörfern gewähren erst wieder die nach dem Wechsel der Herrschaft an die Stadt Basel in den 1460er Jahren aufgenommenen Güterbeschreibungen. Sie zeigen, dass die Bauern nun generell grössere Flächen bebauten. Die Fluchtbewegungen und die Abwanderung in sicherere regionale Zentren hatten wahrscheinlich zu einer Verminderung der Dorfbewohnerschaft geführt, aufgelassene Güter wurden von den im Dorf verbliebenen Bauern zusätzlich zu den eigenen bewirtschaftet. Die Vergrösserung der Produktionsflächen ist sowohl bei kleinen als auch bei grossen Betrieben festzustellen. Zusätzlich bildeten sich durch Güterballung in der Hand einzelner Bauern grosse Anwesen mit zum Teil über 20 Hektaren. Tiefe Getreidepreise in den 1450er bis frühen 1470er Jahren mögen die Besitzvergrösserungen gefördert haben. Hatten die Güterinhaber um die Jahrhundertmitte als Folge der Kriegszüge noch mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen, und bemühten sie sich um Verminderungen der Grundzinsbelastungen, so stabilisierte sich ihre Lage im letzten Drittel des Jahrhunderts. Der allgemeine Trend zu Gütervergrösserungen hielt an, was als Zeichen eines (zaghaften) wirtschaftlichen Aufschwungs gedeutet werden kann. Die gleichbleibende Höhe des Geldzinsaufkommens seit den 70er Jahren bestätigt diese These. Die städtische Obrigkeit scheint auf diesen Wandel mit einem Einfrieren der Grundzinse (d.h. keine weiteren Reduktionen, aber auch keine Zinserhöhungen) stabilisierend reagiert zu haben. Steigende Preise für den Dinkel ab den letzten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts verbesserten die Einkommenssituation der marktorientierten mittleren und grossen Bauernbetriebe, die trotz der Krisenjahre noch Überschüsse erwirtschafteten.


Zu Beginn des 16. Jahrhunderts vollzog sich auf mehreren Ebenen ein erneuter Trendwechsel. Die Besitzverhältnisse hatten sich polarisiert. Die Anzahl mittlerer Güter (fünf bis 20 Hektaren) war stark gesunken, die Anzahl grosser Anwesen (über 20 Hektaren) hatte etwas zugenommen, die verbleibenden zwei ganz grossen Güterkomplexe (über 30 bis 40 Hektaren) wurden nun von mehreren Bauern gemeinsam verzinst (und bebaut?). Auffallend ist die Zunahme der Gesamtzahl der Zinsenden und im gleichen Masse der Klein- und Kleinstgüter. Mehrere Inhaber dieser Güter entstammten Familien, die bis anhin nicht in den jeweiligen Dörfern belegt waren. Wachsender Bevölkerungsdruck verstärkte die Nachfrage nach Agrarprodukten und somit nach Land. Die in Schüben steigenden Getreidepreise mögen Anreiz zur Erschliessung von neuem Land durch Rodungen gewesen sein und dadurch zur Bildung einer Vielzahl von kleinsten Betrieben und der Bewirtschaftung einzelner Parzellen geführt haben. Dieser Trend zur wirtschaftlichen und sozialen Differenzierung innerhalb der Dorfbewohnerschaft dürfte sich im Verlauf des 16. Jahrhunderts noch verstärkt haben, wenn sich die am Beispiel Zeglingen für die 1590er Jahre festgestellte Polarisierung der Besitzgrössen verallgemeinern lässt.


Mit diesem starken Besitzgefälle in den farnsburgischen Dörfern lag eine ähnliche ökonomische Differenzierung vor, wie sie auch im direkten Basler Umland in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts und im beginnenden 16. Jahrhundert bestand. In Hegenheim, Häsingen und Allschwil verfügte eine kleine Gruppe von Bauern über Anwesen von mindestens zehn bis 20 Hektaren und mehr, während die Mehrheit der Dorfbewohner Kleingüter um und unter fünf Hektaren bewirtschaftete. Es mag sein, dass die Nähe zum städtischen Markt und die Nutzung von Finanzhilfen von Städtern (in Form von Kleinkrediten und der Viehverstellung) eine früher einsetzende Akzentuierung der Besitzunterschiede und die Bildung einer bäuerlichen Oberschicht förderten. Wirtschaftlich starke Familien hatten hier die Möglichkeit, sich am Liegenschaftsmarkt im Vorfeld der Stadt zu beteiligen und zusätzliche Weideflächen zu pachten. Die dort betriebene Viehhaltung diente der städtischen Versorgung; die Bauern partizipierten somit direkt am städtischen Nahrungsmittelmarkt.


Es sollen nun noch die Besitzverhältnisse in der Vogtei Farnsburg mit jenen in der benachbarten Vogtei Waldenburg verglichen werden. Die These, dass es sich dort in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts um eine wenig differenzierte Landbewohnerschaft handelte, die allmählich verarmte, müsste jedoch noch durch detaillierte Untersuchungen der Besitzverhältnisse in den Waldenburger Dörfern überprüft werden. Die Entwicklung in der Vogtei Farnsburg, die etwa gleichartige geographische Randlage und Distanz zu grösseren Städten legen es eher nahe, von ähnlichen Güterstrukturen und Besitzverteilungen auszugehen. Die Gewerbestruktur im Waldenburgertal mag durch eine stärkere Präsenz der Eisengewinnung und -verhüttung gekennzeichnet gewesen sein. Eine allgemeine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage, hervorgerufen durch stärkere städtische Belastungen, bestätigt sich für die Vogtei Farnsburg nicht. Die Grundzinsen waren hier in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts der kriegsbedingten geringeren Wirtschaftlichkeit der Betriebe angepasst und später von der städtischen Obrigkeit meist auf dem tiefen Stand belassen worden. Die Jahrsteuerbelastung blieb für die gesamte Vogtei bis ins 16. Jahrhundert etwa konstant. Einzig über das Ungeld und die Bussen gelang es der Stadt ganz langsam und erst um die Jahrhundertwende, ihre Einkünfte tendenziell und immer wieder mit Einbrüchen zu steigern. Erst nach 1525/30 scheint sich ein Trendwechsel mit deutlich steigender Kurve abzuzeichnen.


Die anhand der unterschiedlichen Besitzgrössen beschriebene wirtschaftliche Differenzierung der Bewohnerschaft der Vogtei Farnsburg akzentuiert sich, wenn man die Vermögensschichtung betrachtet, wie sie sich aus den Steuererhebungen von 1485 und 1497 ergibt. Einige wenige Landleute (1.6% der Steuernden) verfügten über ein Vermögen von über 500 Gulden. Einer schwachen mittleren Gruppe (27%), deren Vermögen sich aber nicht bestimmen liess, stand die grosse Menge der vermögensarmen LandbewohnerInnen gegenüber. Landlose Dorfbewohner/innen und solche, die ein kleines Gut in Unterleihe bewirtschafteten (TagelöhnerInnen, eventuell ländliche Handwerker/innen), werden in den Güterberainungen kaum erfasst; die für Taglohn Arbeitenden sind aber wahrscheinlich grösstenteils unter den Besteuerten mit ganz geringen Beträgen zu vermuten. Die geringe Korrelation der Stratifikation aufgrund der Kriterien Landbesitz und steuerbares Vermögen macht deutlich, dass die Verfügbarkeit über Boden zwar als ein wichtiges, aber nicht als das einzige Kriterium der ländlichen Schichtung angesehen werden kann. Die Produktivität als Resultat der Qualität des Bodens und der Arbeit, der Selbstversorgungsgrad, die Haushaltsgrösse, das Ausmass der Viehwirtschaft, die Marktverflechtung und eventuell gewerblicher Nebenerwerb bestimmten die Vermögenslage der Betriebsinhaber und ihrer Angehörigen entscheidend mit.


Vermögensstarke Landleute stachen mit ihren gut dotierten Jahrzeitstiftungen an mehreren Pfarrkirchen und durch den Erwerb einer Jahrzeit beim Landkapitel Sisgau hervor. Einige von ihnen konnten es sich leisten, die Reispflicht zu umgehen, indem sie einen Söldner als Ersatz stellten. Reiche Landbewohner, Grossbauern und Viehbesitzer stellten zudem einen grossen Teil der sogenannten ländlichen Führungsschicht, d.h. die Dorfmeier, -vögte, Kirchmeier und Urteilsprecher am Landgericht. Doch waren diese Ämter nicht ausschliesslich ihnen vorbehalten, sondern auch vereinzelt den kleinen, vermögensarmen und mittleren Bauern zugänglich.


Die am Beispiel der Vogtei Farnsburg untersuchte ländliche Gesellschaft war von sozialer Ungleichheit geprägt, war aber nicht in starre Schichten unterteilt, sondern offen für vertikale Mobilität. Lebenszyklisch oder konjunkturell bedingte Veränderungen des Besitzstandes, sich bei der Ämterbesetzung ablösende Familien, Zu- und Wegzug von Bauersleuten, Gesinde, Tagelöhnern und Tagelöhnerinnen sowie ein hinreichend flexibler Landmarkt bewirkten eine innere Dynamik dieses kontrastreichen sozialen Gebildes.



 

Mireille Othenin-Girard

Ländliche Lebensweise im Spätmittelalter. Eine wirtschafts- und sozialgeschichtliche Untersuchung der nordwestschweizerischen Herrschaft Farnsburg, Liestal: Verlag des Kantons Basel-Landschaft 1994 (Quellen und Forschungen 48)


September 1994



 

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