Politisches Glossar - G


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Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ist das wichtigste Organ des Landrats zur Wahrnehmung der parlamentarischen Oberaufsicht über alle Behörden und Organe des Kantons (kantonale Verwaltung, Justizverwaltung, selbständige kantonale und interkantonale Verwaltungsbetriebe, Ombudsman). Bei ihrer Kontrolltätigkeit stützt sich die GPK vor allem auf den Amtsbericht der Regierung, erhält aber auch Anregungen aus dem Landrat und Hinweise aus der Bevölkerung und der Verwaltung.

 


 

Gesetze
Die Grundkategorie des Staatrechts ist das Gesetz. Die gesetzgebende Behörde des Kantons ist der Landrat. Als Richtschnur gilt, dass der Landrat alle grundlegenden und wichtigen Bestimmungen in Gesetzesform verabschiedet. Kriterien für die 'Wichtigkeit' können beispielsweise die Grösse des Adressatenkreises (z.B. Steuergesetzgebung), die Bedeutung einer Regelung für die Ausgestaltung des politischen Systems (z.B. Landratsgesetz) oder die Umstrittenheit bzw. die Akzeptierbarkeit einer Regelung (z.B. Polizeigesetz) sein.
Gesetze unterliegen obligatorisch der Volksabstimmung, sofern der Landrat sie mit weniger als vier Fünfteln der anwesenden Mitglieder beschliesst oder sie durch separaten Beschluss der obligatorischen Volksabstimmung unterstellt (Verfassung, SGS 100)

 

Gewaltentrennung/Gewaltenteilung
Gewaltenteilung ist das Bestreben, die Ansammlung von zu grosser Machtfülle in der Hand einer einzelnen Person zu verhindern, indem die Staatsgewalt aufgeteilt und drei voneinander unabhängigen Funktionsträgern zugeordnet wird unterschieden. Da jede der drei Staatsgewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) auch einzelne Funktionen der anderen Gewalten wahrnehmen, ist eher von Gewaltenteilung als von Gewaltentrennung zu sprechen.

 

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