Frühkontakte zu gefährdeten Jugendgruppen


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Aufgrund der inzwischen besseren Vernetzung der Jugendanwaltschaft zu Personen, die im Jugendbereich in den Schulen und Gemeinden tätig sind, erfahren wir vermehrt von teilweise unerfreulichen Aktivitäten einzelner Jugendgruppen. Nicht selten schliessen sich Jugendliche zu Gruppen zusammen, um ihren Einfluss in der örtlichen Jugendszene zu entfalten. Nicht selten spielt dabei auch die Nationalität eine Rolle. Offene oder verdeckte Konflikte zwischen Schweizern, Türken, Kurden, Jugoslawen oder Jugendlichen aus anderen Herkunftsländern zeigen sich immer wieder. Leider werden in den letzten Jahren zunehmend handgreifliche Auseinandersetzungen bis hin zu massivsten Schlägereien, auch unter Einsatz von Waffen, festgestellt. Viele dieser Jugendlichen fühlen sich in einer Gruppe stärker und lassen sich zu Handlungen hinreissen, die sie alleine nie machen würden. Manche der Anführer solcher Gruppierungen sind ohne Beschäftigung und Perspektiven und kompensieren ihr mangelndes Selbstwertgefühl durch breitspuriges Auftreten. Solchen Gruppen geht es auch darum, in ihrer Gemeinde gewissermassen 'das Kommando übernehmen' um andere, zumeist jüngere Jugendliche, einzuschüchtern.

 

Unter dieser Entwicklung leiden viele unserer Kinder. Sie werden gezwungen, gewisse Örtlichkeiten zu meiden oder bestimmten Personen nach Möglichkeit aus dem Weg zu gehen. Vielfach bewegt sich diese Form von Gewalt im Graubereich des Strafrechts. Oft erweisen sich die Vorfälle für eine Anzeige als zu wenig massiv, und die Angst vor Repressalien hindert die Betroffenen, einen Schritt zu tun. Meist zeigt sich diese Problematik im Umfeld von Jugendhäusern, die an einzelnen Orten mehr oder weniger fest in der Hand von einzelnen 'Cliquen' sind und andere Besuchergruppen von vornherein schon gar nicht mehr versuchen, an diesem Ort ihre Freizeit zu verbringen. Solche Auseinandersetzungen haben auch ganz konkrete Auswirkungen auf das Zusammenleben von schweizerischen und ausländischen Jugendlichen und prägen leider auch die Vorurteile über den jeweils 'Anderen'.


Mit jenen sich am Rande der Legalität bewegenden Gruppierungen, von denen die Jugendanwaltschaft oder die polizeiliche JugendsachbearbeiterIn im Voraus erfährt, versuchen wir präventiv, persönlichen Kontakt aufzunehmen und das Gespräch zu suchen. Dabei ist es unser Ziel, diesen Jugendlichen - noch bevor es zu strafbaren Handlungen oder Strafanzeigen gekommen ist - klar vor Augen zu führen, welche Verhaltensweisen akzeptierbar sind und welche nicht. Es wird ihnen aufgezeigt, welche Folgen es haben wird, wenn sie ihr Verhalten nicht korrigieren.


Folgende Beispiele mögen unser Vorgehen verdeutlichen:


Erfahren die Jugendanwaltschaft oder die JugendsachbearbeiterIn von geplanten tätlichen Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Jugendlichen oder Jugendgruppierungen, werden die Betroffenen - vor einer allfälligen Tatbegehung - so schnell wie möglich auf die Auseinandersetzung angesprochen. Dabei wird versucht, ihnen klar zu machen, dass gewalttätiges Handeln einen Streit nicht lösen, sondern nur verschärfen kann. Den Jugendlichen werden mögliche andere Lösungsstrategien aufgezeigt, aber auch klar deutlich gemacht, welche Folgen sie bei einer Verwirklichung ihrer ursprünglichen Absichten zu erwarten hätten. Darüber hinaus wird auch angestrebt, die Beteiligten zusammenzuführen und einen Ausweg aus dem Konflikt zu finden.


In einer Gemeinde im unteren Baselbiete ist während Monaten eine Gruppe von fünf Jugendlichen aus dem südeuropäischen Raum im Alter von 13 bis 15 Jahren in Erscheinung getreten, die durch ihre Aggressivität und ihr Gewaltpotential aufgefallen sind: Mit Drohungen, "Strassensperren" oder dem Anzetteln von Schlägereien schüchterten sie, meist "verdeckt", ihre Klassen- und Schulkameraden ein und trieben im weiteren Umfeld der Schule ihr Unwesen. In der Folge kontaktierte die Schulleitung - Strafanzeigen und Strafanträge lagen nicht vor - die Jugendanwaltschaft und bat uns um Unterstützung. Schliesslich kam es in Absprache mit der Schulleitung und unter Einbezug eines Jugendsachbearbeiters der Polizei zu einer gezielten "Intervention": Ohne Vorwarnung wurden die Jugendlichen unmittelbar nach Schulbeginn von den zivilen Jugendsachbearbeitern der Polizei aus ihren jeweiligen Klassen geholt und in ein anderes Klassenzimmer gebracht, wo sie von zwei Mitarbeitern der Jugendanwaltschaft empfangen wurden. In einer ersten Phase des Gespräches erfolgte eine unmissverständliche Ermahnung dahingehend, dass ihr Verhalten ab sofort nicht mehr geduldet werde und sie bei weiteren Vorkommnissen mit jugendstrafrechtlichen Strafen und Massnahmen zu rechnen hätten. Die Grundzüge der Spielregeln des Zusammenlebens und die Grenzen des Strafrechts wurden ihnen mit aller Deutlichkeit erläutert. Im Laufe dieses ersten Kontaktes signalisierten die Fünf allerdings auch, dass sie schon ein paar mal versucht hätten, "auszusteigen", es alleine aber nicht schaffen würden. Sie erfuhren sich - gefangen in einer Gewaltspirale - erstmals nicht nur als "Täter", sondern auch als Opfer ihrer eigenen Hilflosigkeit und Überforderung. Die fünf Jugendlichen suchten ernsthaft Hilfe und erhielten sie auch. Wir boten den fünf Jugendlichen auf völlig freiwilliger Basis - einen Gesprächstermin auf der Jugendanwaltschaft an, um sie in ihren Bemühungen zu unterstützen, ihr Risikoverhalten zu vermindern, persönliche Ressourcen zu stärken und mit neuen Handlungsstrategien experimentieren zu können. Dies war der Anfang einer freiwilligen Anleitung und Begleitung der Gruppe durch die Jugendanwaltschaft, die schliesslich über einen Zeitraum von neun Monaten andauerte. Die jeweils zweistündigen Gesprächstermine wurden von den Jugendlichen sehr ernsthaft wahrgenommen. Oft erschienen sie gar bis zu einer Viertelstunde zu früh zum vereinbarten Termin. Im Laufe des Beratungsprozesses - sieben Monate später - ergab sich, dass die Gruppe "zerbrach" und sich selbst die "Energie" und damit ihre potenzielle Gewaltanfälligkeit entzogen hat. Die Mehrheit der Jugendlichen investierte in der Folge ihre ganze Kraft in ihre eigene persönliche Entwicklung. Auch Jahre später ist keiner der Jugendlichen mehr gewalttätig in Erscheinung getreten.


Das Beispiel zeigt, dass es sich lohnt, frühzeitig hinzuschauen und, dass wir alle und an unserem Platz unseren Teil dazu beitragen können, Gewalt zu unterbinden und Konflikte einzudämmen: Sei es durch unsere eigenes Vorbild, das von unseren Kindern mit Argusaugen beobachtet, wahrgenommen und nachgeahmt wird - im Guten wie im Schlechten; sei es in unserer Rolle als Eltern, indem wir unseren Kindern unsere Aufmerksamkeit schenken, uns vielleicht etwas mehr Zeit nehmen für sie und ihnen Halt und Orientierung geben; sei es als Lehrkraft, indem wir die Schülerinnen und Schüler ernst nehmen und ihnen mit Respekt und Wohlwollen gegenübertreten und ihnen vielleicht nicht nur Wissen, sondern auch Werte vermitteln; sei es als Behördenmitglied, indem wir auch die Interessen unserer Jugend in die Entscheidungen mit einbeziehen.




 

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