Freiwillige Beratung

> Bewährungshilfe ¦ Angebote und Leistungen

Auftrag
Grundsätzlich bieten wir auch freiwillige Beratung und Betreuung an. Auftraggeber in diesem Bereich ist im Normalfall der Klient selber.


Zielgruppe
Klienten im Anschluss an eine gesetzliche Bewährungshilfe, nach einer Untersuchungshaft oder im Anschluss an einen Strafvollzug sowie Ratsuchende, die von anderen Behörden an uns verwiesen werden oder sich spontan an uns wenden.


Ziel
Die Ziele sind individuell je nach vereinbarten Zielsetzungen. Die Beratungsdauer sollte ein Jahr nicht überschreiten.


Mittel
- Regelmässiger Kontakt mit den Klienten, mindestens einmal monatlich
- Gespräche und sozialarbeiterisches Handeln
- Schriftlicher Kontrakt mit den Klienten