Die Dauer der Freiheitsstrafe beträgt in der Regel mindestens 6 Monate und maximal lebenslänglich. Nur ausnahmsweise werden vom Gericht kurze, unbedingte Freiheitsstrafen gesprochen.
Vollzug:
Die Freiheitsstrafe wird in einer Strafanstalt (Gefängnis) vollzogen, die im Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz betrieben wird.
Es gilt jeweils die Hausordnung des jeweiligen Gefängnisses.
Die Rahmenbedingungen und z.B. die Urlaubsregelung richten sich nach den Regelungen des Strafvollzugskonkordats.
Wichtige Links
- Strafvollzugsgesetz
- Schweizerisches Strafgesetzbuch
- Verordnung Straf- und Massnahmevollzug BL
- Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz