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Traktandenliste dieser Sitzung

Protokoll der Landratssitzung vom 7. Juni 2007

 

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2007-128 vom 5. Juni 2007
Fragestunde: Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 7. Juni 2007
- Beschluss des Landrats am 7. Juni 2007: < alle Fragen beantwortet >



 

Nr. 2494

1 Rudolf Keller: Uni-Standort Baselland


Die Geschichte wiederholt sich - schon als es um die Fachhochschule Nordwestschweiz ging, wurde man mehrfach den Eindruck nicht los, dass Baselland als willkommener Zahler zwar hoch geschätzt, dass ansonsten aber versucht wird, möglichst viele Dinge an Baselland «vorbeizuschmuggeln». Jetzt geht es um Uni-Standorte, und Baselland soll wiederum «nur» als zahlende Milchkuh herhalten, obwohl es möglich wäre, im Raum Muttenz den einen oder anderen Fachbereich unterzubringen. Man bekommt zudem zunehmend den Eindruck, dass sich der zuständige Baselbieter Regierungsrat nicht mit voller Kraft für solche Anliegen einsetzt!


Die folgenden Fragen beantwortet Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP):


Frage 1


Ist Partnerschaft nicht ein gegenseitiges Geben und Nehmen?


Antwort


Doch, selbstverständlich.


Frage 2


Weshalb bringt Baselland seine Forderungen nicht mit mindestens gleich grossem Nachdruck auf den Tisch, wie dies Basel-Stadt tut?


Antwort


Die Vorgabe «Geben und Nehmen» hat ihren Niederschlag in ganz verschiedenen Passagen des Universitätsvertrages und der ergänzenden Vereinbarung gefunden, nämlich im ausgehandelten Finanzierungsmodell mit der Aufteilung der Kosten, in der politischen Steuerung mit paritätischer Mitbestimmung, in der Regelung, dass Basel-Stadt wegen des zusätzlichen Standortnutzens in den nächsten zehn Jahren 10 % des Restdefizits alleine trägt - das macht etwa CHF 13 bis 14 Mio. pro Jahr aus -,


in der vermögensrechtlichen Verantwortlichkeit (die Gewährleistungsklausel verhindert, dass ungewollte Erbschaften angetreten werden müssen), in der Wahl des Kostendachs für die Pensionskasse gemäss den basellandschaftlichen Standards, in der Kostenabfederung durch Basel-Stadt zugunsten des Baselbiets während der ersten sieben Jahre und schliesslich auch in der Bestimmung, dass bei der Auftragsvergabe Anbieter aus beiden Kantonen gleichwertig berücksichtigt werden müssen.


Frage 3


Braucht es jedesmal, wenn es um partnerschaftliche Bildungsgeschäfte geht, eine Geisel mit Zwick, damit sich die Baselbieter Regierung auf die Hinterbeine stellt?


Antwort


Auf den Schreibfehler («Geisel» statt «Geissel») anspielend, gibt der Regierungspräsident seiner Hoffnung Ausdruck, dass sein künftiger Kollege Peter Zwick nie Opfer einer Geiselnahme wird. [Heiterkeit]


Die Regierung hat sich soeben die Ergebnisse zweier Studien präsentieren lassen, nämlich die Evaluation möglicher Standorte im Kanton Basel-Landschaft für universitäre Nutzungen - gegen hundert Areale wurden konkret geprüft - und die Abklärung von Möglichkeiten in Muttenz im Rahmen einer sehr ausgedehnten Machbarkeitsstudie.


Aufgrund dieser Resultate und in Anbetracht des Raumbedarfs der Universität wird die Regierung noch diesen Monat Verhandlungen mit dem Partnerkanton Basel-Stadt, mit möglichen Standortgemeinden und mit der Universität aufnehmen.


In diesem Zusammenhang ist die ETH mit ihrem Institut für Systembiologie ein ganz wichtiger Player bezüglich der Life-Sciences-Branche. Die ETH entscheidet autonom, wo ihr Institut angesiedelt wird. Bisher hat sie sich explizit für die räumliche Nähe zu den Forschungsabteilungen der grossen Pharmaunternehmungen, aber auch für die Nähe zu klinisch-biologischen Forschungseinrichtungen ausgesprochen.


Frage 4


Sind nach dieser erneut «schwachen Baselbieter Vorstellung» überhaupt noch Möglichkeiten offen, die es ermöglichen, dass ein gewisser Teil des Uni-Bildungsange-bots auch auf Baselbieter Boden zu stehen kommt?


Antwort


Es ist manchmal nützlich, sich auf Originaltexte abzustützen statt nur auf Sekundärliteratur. Deshalb sei wörtlich aus der offiziellen Medienmitteilung der Universität zum Strategiebericht zitiert:


«Langfristig strebt die Universität Basel den Zusammenzug der an über vierzig Standorten in über neunzig Liegenschaften verstreuten sieben Fakultäten an. Ein mögliches Szenario ist ein Universitäts-Campus auf der Achse Petersplatz/Rosshof, Schällemätteli und Brückenkopf Volta. Zusätzlich werden Areale in Baselland geprüft, auf welchen Synergien zur FHNW möglich wären. In Abstimmung mit den beiden Trägerkantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft entwickelt die Universität ihre Raumstrategie.»


In einer nächsten Phase geht es darum, dass die beiden Regierungen in einer gemeinsamen Projektstruktur die Raumbedürfnisse der Universität prüfen und dann gemeinsam die Entscheide über Investitionen vorbereiten. Die Leitplanken sind durch den Universitätsvertrag sowie die Immobilienvereinbarung gesetzt. Welche Standorte unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und der Synergieeffekte und unter Berücksichtigung der Leistungsstandards am geeignetsten sind, muss seriös geprüft werden. Es wäre falsch, unseriös und finanzpolitisch unverantwortbar, die Ergebnisse schon vorweg nehmen zu wollen.


Rudolf Keller (SD) bedankt sich für die regierungsrätlichen Antworten.



 

2. Madeleine Göschke: Warum keine Freistellung eines der Kinderpornographie verdächtigen Lehrers?

Erneut wurden bei Lehrern grosse Mengen von kinderpornographischem Bildmaterial gefunden (bz und baz vom 15.5.07). Im Kanton Luzern wurde sofort gehandelt und der verdächtige Lehrer von seiner Tätigkeit suspendiert. Nicht so bei einem analogen Fall in unserem Kanton.


Die Baselbieter Polizei informiert den Arbeitgeber nicht, und somit darf dieser Lehrer weiterhin unterrichten. Bei diesem seien mehrere Laptops und Festplatten sichergestellt worden, auf welchen Tausende von Bildern abgespeichert waren - mit teilweise grauenhaftem Inhalt. Wer solche Bilder konsumiert, macht sich mitschuldig an den scheusslichen Verbrechen, welche Kindern zugefügt werden: Denn ohne Konsumenten keine Produzenten.


Vor drei Jahren habe ich in einer Motion bei Lehrpersonen die sofortige Meldepflicht an die Anstellungsbehörden verlangt. Erst auf die Zusicherung hin, dass sofort gehandelt wird, habe ich meine Motion in ein Postulat umgewandelt. Drei Jahre sind vergangen, und noch immer fehlt ein wirksames Gesetz.


Die folgenden Fragen beantwortet Regierungsrätin Elsbeth Schneider (CVP) in Vertretung der abwesenden Justiz-, Polizei- und Militärdirektorin.


Frage 1


Warum ist die Anstellungsbehörde noch nicht informiert worden?


Antwort


Die erforderlichen Rechtsgrundlagen für eine solche Meldung fehlen heute noch. Deshalb hat der Regierungsrat dem Landrat am 17. Oktober 2006 eine Vorlage zur Änderung der Strafprozessordnung unterbreitet, mit der das Meldewesen geregelt werden soll. Die Kommissionsberatungen stehen kurz vor dem Abschluss.


Für die Information im hängigen Strafverfahren ist das zuständige Statthalteramt bzw. das Kantonsgericht zuständig, nicht die Polizei und schon gar nicht der Regierungsrat. Deshalb können weder die Regierung noch der Polizei etwas unternehmen, ohne sich - wie es bereits einmal geschehen ist - eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung einzuhandeln.


Frage 2


Was ist der Regierung wichtiger: Der Schutz unserer Kinder oder die Unschuldsvermutung bei diesem mit grosser Wahrscheinlichkeit schuldigen Lehrer?


Antwort


Eine solche Interessenabwägung in einem konkreten Verfahren vorzunehmen, ist weder Aufgabe der Polizei noch der Regierung, sondern ausschliesslich Sache des Untersuchungsrichters. Der Regierungsrat ist, zusammen mit dem Landrat, verantwortlich, dass die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz der Jugendlichen besteht. Mit der vorgeschlagenen Regelung zum Meldewesen wird die Lücke im Kindesschutz-Bereich geschlossen.


Frage 3


Nach der Aktion «Genesis» im Oktober 2002, bei welcher auch kinderpornographisches Material bei Lehrern gefunden wurde, hat mir der damalige Regierungsrat Andreas Koellreuter gesagt: «Mein Kind würde keinen Tag länger zu einem solchen Lehrer in die Schule gehen.» Ist unsere heutige Regierung anderer Meinung?


Antwort


Nein, deshalb ist die Vorlage zum Meldewesen zurzeit im Parlament: Damit wird eine klare Rechtsgrundlage für die Zukunft geschaffen.


Madeleine Göschke (Grüne) dankt für die Antworten. Sie hat vor fünf Jahren erstmals die Suspendierung eines Lehrers verlangt und vor drei Jahren ihre Motion eingereicht. Sofortiges Handeln wurde ihr zugesichert. Sie stellt nun folgende


Zusatzfrage


Wie setzt die Regierung in Anbetracht der hohen Dringlichkeit dieses Themas ihre Prioritäten?


Antwort


Immer das, was am wichtigsten ist, geniesst die höchste Priorität. Die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion hat die Aufgabe sofort an die Hand genommen. Die Mühlen der parlamentarischen Beratung mahlen langsam, aber bald ist dieser Prozess abgeschlossen.


Auch Jürg Wiedemann (Grüne) stellt eine


Zusatzfrage


Gewichtet die Regierung das Risiko, sich eine Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung einzuhandeln, stärker als den Schutz der Kinder, die offensichtlich immer noch von einem pädophilen Lehrer unterrichtet werden?


Antwort


Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. In der täglichen Arbeit der Regierung geniesst das Kindeswohl höchste Bedeutung.


Bea Fünfschilling (FDP) meldet sich mit folgender


Zusatzfrage


Obwohl vor einer Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, wird in solchen Fällen die Berufsgattung «Lehrer» stets genannt, andere aber nicht. So wird der ganze Berufsstand in Misskredit gezogen. Wie gedenkt die Regierung sicherzustellen, dass die Unschuldsvermutung auch für Lehrer gilt?


Antwort


Die Unschuldsvermutung gilt gemäss Gesetz für alle gleich.


Auch Daniele Ceccarelli (FDP) stellt eine


Zusatzfrage


Ist sich die Regierung bewusst, dass in der Justiz- und Polizeikommission genau dieses Thema zur Zeit behandelt wird und dass sämtliche gestellten Fragen dabei zur Zufriedenheit aller beantwortet werden sollten?


Antwort


Die Regierung ist froh, dies zu wissen, und hofft auf ein gutes Resultat der Kommissionsarbeit.



 

3. Madeleine Göschke: Sicherstellung des Autos von massiv alkoholisierten FahrerInnen

Mitte Mai verursachte ein stark alkoholisierter Automobilist einen Verkehrsunfall. Obwohl die Polizei über diesen Fall genau orientiert war - sie hatte dem Betrunkenen Schlüssel und Fahrausweis abgenommen - verunglückte der alkoholisierte Mann später tödlich. Er konnte sein Auto wieder in Gang setzen. Die Polizei hatte es unterlassen, das Fahrzeug des Verunfallten kurzfristig sicherzustellen; dies mit folgender Begründung: «Bevor die Polizei ein Auto sicherstellt, muss es Anzeichen geben, dass jemand sich nicht an ihre Weisungen halten will» (baz vom 22.6.07). Der Blutalkoholgehalt von 2,33 Promille war für die Polizei leider kein solches «Anzeichen» - mit fatalen Folgen. Weiter begründet die Polizei ihr Verhalten damit, dass ihr der «riesige Parkplatz» fehle für Autos von alkoholisierten Fahrerinnen und Fahrern.


Kein Problem ist dies für die Basler Polizei, welche pro Tag eines bis zwei Fahrzeuge kurzfristig blockiert. Von einem «riesigen Parkplatz» kann folglich keine Rede sein.


Wiederum anstelle ihrer Kollegin Sabine Pegoraro beantwortet Regierungsrätin Elsbeth Schneider (CVP) die folgenden Fragen:


Frage 1


Weiss die Regierung, dass die Urteilsfähigkeit einer Person mit 2,3 Promille Alkohol im Blut stark reduziert ist und man folglich bei ihr auch nicht die Einhaltung polizeilicher Weisungen voraussetzen darf?


Antwort


Niemand zweifelt daran, dass ein Blutalkoholgehalt von über 2,3 ‰ nicht nur fahrunfähig macht, sondern auch die Urteilsfähigkeit beeinträchtigt. Alle Polizeikorps der Nordwestschweiz gehen deshalb genau gleich vor: Einem alkoholisierten Lenker werden die Schlüssel abgenommen, und sein Auto wird - z.B. bei einem Polizeiposten oder auf einem anderen öffentlichen Parkfeld - abgestellt. Es findet keine Beschlagnahmung im eigentlichen Sinn statt, und deshalb besteht auch kein dafür vorgesehenes Parkierungsgelände. Sind fahrtüchtige Begleitpersonen mit dabei, können diese weiterfahren.


Frage 2


Ist sich die Regierung bewusst, dass durch das Vorgehen der Polizei nicht nur das Leben des alkoholisierten Fahrers, sondern auch das Leben weiterer Verkehrsteilnehmer gefährdet wurde?


Antwort


Diese Frage stellt die Tatsachen auf den Kopf. Andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst gefährdet, wer sich nicht an die Alkohollimiten hält - aber sicher nicht die Polizei.


Frage 3


Sind die Regierung und die Polizei bereit, aus diesem tragischen Unglück die nötigen Lehren zu ziehen?


Antwort


Die Polizei Basel-Landschaft wird diesen Unfall zur Sensibilisierung in der spezifischen Ausbildung einbeziehen. Zudem nimmt sie auch künftig alkoholisierten Fahrzeuglenkern den Schlüssel ab und stellt ihr Auto ab. Die Polizei ist aber schlicht nicht in der Lage, bei jedem Fehlbaren zu überprüfen, ob er zuhause oder sonstwo über weitere Zündschlüssel verfügt.


Madeleine Göschke (Grüne) dankt für die Antworten, ist froh darüber, dass aus dem Unglück Lehren gezogen worden sind, und stellt folgende


Zusatzfrage


Besteht nicht die Möglichkeit, die Räder der aus dem Verkehr gezogenen Autos zu blockieren?


Antwort


Diese Frage wird an Regierungsrätin Sabine Pegoraro weitergeleitet werden, und diese wird die Antwort direkt an die Fragestellerin richten.



 

4. Philippe Schoch: Neuwahlen Bankrat

Ende Juni 2007 läuft die Amtsperiode des Bankrates der BLKB aus. Für die fällige Gesamterneuerungswahl werden erstmals die neuen Bestimmungen des Kantonalbankgesetzes wirksam. Dem Landrat obliegt es, auf Vorschlag des Regierungsrates alle Mitglieder des auf elf Personen verkleinerten Bankrats zu wählen.


Die Fragen werden von Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) beantwortet.


Frage 1


Wer informierte die Bevölkerung, die politischen Parteien und die wichtigsten Interessengruppen über die geplanten Neuwahlen des Bankrats?


Antwort


Aus § 19 des Kantonalbankgesetzes und aus § 2 der entsprechenden Verordnung ist bekannt, dass die alte Amtsperiode am 30. Juni 2007 abläuft und die neue am 1. Juli 2007 beginnt. Wie alle Landratsmitglieder wissen, hat der Regierungsrat mit der Vorlage 2007/121 vom 15. Mai 2007 seinen Wahlvorschlag publiziert. Die Wahl soll für die Landratssitzung vom 21. Juni 2007 traktandiert werden. Es handelt sich dabei nicht um eine Volkswahl gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte; es erfolgt keine öffentliche Ausschreibung wie bei den Landrats-, den Regierungsrats- oder den Nationalratswahlen, sondern die Wahl erfolgt nach Massgabe des Kantonalbankgesetzes vom 24. Juni 2004, dessen § 10 Absatz 1 zur Wahl des Bankrates Folgendes besagt:


[...] Er wird vom Landrat auf Vorschlag des Regierungsrates gewählt. Der Landrat ist an die Wahlvorschläge gebunden.


Die Vorgeschlagenen müssen den Anforderungen der Eidgenössischen Bankenkommission entsprechen, d.h. sie müssen für dieses Mandat fachlich und persönlich qualifiziert sein.


Die Evaluation der Wahlvorschläge durch den Regierungsrat ist nicht an ein formalisiertes Verfahren gebunden, sondern die Regierung ist in der Gestaltung dieses Vorganges frei.


Der Regierungsrat hat die Wahlvorschläge im Einvernehmen mit dem Bankrat erarbeitet. Ein Bankrats-Ausschuss hat sich mit diesem Geschäft sehr intensiv befasst.


Fragen 2, 3 und 4


Wann wurde darüber informiert, damit potentielle KandidatInnen für den Bankrat ihren Wahlvorschlag zu Handen des Regierungsrats einreichen konnten?


Wo wurden die Informationen über die Wahlen für den Bankrat und das Einreichen für Wahlvorschläge interessierter Personen publik gemacht?


Bis zu welchem Zeitpunkt konnten gemäss den offiziellen Informationen Kandidaturen als Wahlvorschlag für den Bankrat eingereicht werden?


Antwort


Das Wahlpozedere und der ungefähre Wahltermin waren mindestens seit der Revision des Kantonalbankgesetzes vom 24. Juni 2004 öffentlich bekannt, und seitdem melden sich beim Regierungsrat informell immer wieder mögliche Kandidaten, oder diese werden der Regierung gemeldet. Auch der grünen Partei oder der Fraktion steht es frei, Personen zu melden, die das Anforderungsprofil gemäss Kantonalbankgesetz und -verordnung erfüllen, und diese Personen werden bei einer nächsten Vakanz in die Evaluation einbezogen. Der Vorlage 2007/121 ist zu entnehmen, dass es in absehbarer Zeit wieder zu einer Vakanz im Bankrat kommen wird.


Die Ausgangslage war für die kommende Bankratswahl insofern speziell, als der Bankrat von dreizehn auf neun bis elf Mitglieder verkleinert wird, neu ein definiertes Anforderungsprofil zu beachten ist, die Nachfolge im Präsidium geregelt werden muss und die Kontinuität in der Zusammensetzung des Gremiums möglichst gewahrt bleiben soll.


Philipp Schoch (Grüne) dankt für die Antworten auf seine Fragen.


://: Damit ist die Fragestunde beendet.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



 

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