Formen von Kindsmisshandlung

> Fachstelle Kindes- und Jugendschutz

Physische Gewalt an Kindern
Um Kinder zu bestrafen, greifen manche Eltern zu körperlicher Gewalt -- oftmals steigern sie die Härte ihrer Strafen. So bleibt es selten beim «lediglich feinen Klaps auf den Hintern». Vielmehr steht ein solcher häufig am Anfang einer Kette von immer härteren Strafen -- bis zur schweren Misshandlung.


Psychische Gewalt an Kindern
Psychische Gewalt an Kindern zählt zu jener Gewaltform, die wohl am häufigsten auftritt, jedoch am wenigsten sichtbar ist, weil keine äusserlichen Verletzungen ausgemacht werden können. Sie wird nicht selten als «normale Erziehungsmethode" verharmlost. Eltern, aber auch Bezugspersonen von Kindern (Lehrerinnen und Lehrer oder Betreuende) greifen im Alltag aktiv wie auch passiv, d.h. ohne es zu wollen oder gar zu merken, zu dieser Form der Gewalt. Auch unter Erwachsenen und unter Kindern und Jugendlichen wird psychische Gewalt ausgeübt.


Sexuelle Ausbeutung
Als sexuelle Ausbeutung von Kindern wird jede Handlung einer erwachsenen Person mit oder an einem Kind (oder an einer Jugendlichen, einem Jugendlichen) bezeichnet, die der sexuellen Erregung oder Befriedigung der erwachsenen Person dient. Diese ist einem Mädchen oder Jungen immer sowohl geistig als auch körperlich überlegen. Genau diese Machtposition und die Abhängigkeit des Kindes nutzt ein Täter oder eine Täterin zur Befriedigung eigener Bedürfnisse aus. Häufig sind dies Bedürfnisse nach Macht und Dominanz, die mit dem Mittel der Sexualität befriedigt werden.


Vernachlässigung/ Verwahrlosung:
Von Vernachlässigung wird gesprochen bei unzureichender Ernährung, Pflege, Gesundheitsvorsorge bzw. Gesundheitsfürsorge, Betreuung, Zuwendung, Anregung und Förderung, Liebe und Akzeptanz sowie bei unzureichendem Schutz vor Gefahren


Häusliche Gewalt
Der Begriff «Häusliche Gewalt» umfasst alle Formen der physischen, sexuellen und psychischen Gewalt zwischen Erwachsenen, die in nahen Beziehungen zueinander stehen oder gestanden haben, unabhängig vom Ort des Geschehens. Ebenfalls als «Häusliche Gewalt» gilt Gewalt an Kindern im familiären Umfeld, sei es als Zeuge oder direkt Betroffene. [Vgl. auch Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt]




Quelle: Kindesschutz Schweiz


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