Führerausweis auf Probe / 2-Phasen-Ausbildung

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Betroffene Personen

Personen, welche ein Lernfahrausweisgesuch für die Kategorie A, A 25 kW oder B stellen und nicht

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im Besitz eines unbefristeten Führerausweises für die Kategorie A, A 25 kW oder B sind oder

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vor dem 1. Dezember 2005 jemals im Besitz eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A 25 kW oder B waren

Personen, welche nach dem 1. Dezember 1987 geboren wurden, erhalten den ersten Führerausweis für die erwähnten Kategorien in jedem Fall auf Probe.

 

Probezeit

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Die Probezeit dauert drei Jahre, sofern keine Widerhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften begangen wurden, welche zum Entzug des Führerausweises führten und die obligatorische Weiterbildung absolviert wurde.

 

Unbefristeter Führerausweis

Frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum des Führerausweises auf Probe kann uns die Kursbestätigung für die beiden Kurse eingesandt werden. Der unbefristete Führerausweis wird danach per Post zugestellt.

 

Entzug des Führerausweises während der Probezeit

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Ein erstmaliger Entzug des Führerausweises führt zu einer Verlängerung der Probezeit. Nach einem zweiten Entzug wird der Führerausweis annulliert.

 

Weiterbildung

Während der Probezeit müssen zwei ganztägige Weiterbildungskurse absolviert werden.

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Erster Kurstag: Gefährliche Verkehrssituationen bereits vor deren Entstehung erkennen und vermeiden lernen. Er sollte innerhalb von sechs Monaten nach dem Erwerb des Führerausweises auf Probe besucht werden.

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Zweiter Kurstag: Bewusstsein für die eigenen Fähigkeiten schärfen, Verkehrssinn optimieren, umweltschonendes und partnerschaftliches Fahren. Dieser Kurstag ist vor Ablauf der Probezeit zu besuchen.

Berechtigte Anbieter für die Durchführung dieser Ausbildung und weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Zweiphasenausbildung.

 

Was passiert, wenn die Weiterbildung nicht besucht wurde?

Innerhalb der Nachfrist von drei Monaten (nach Ablauf des Führerausweises auf Probe) können die Weiterausbildungskurse noch absolviert werden. Wir stellen für die Weiterausbildung eine beschränkte Fahrbewilligung aus, wenn uns die Anmeldebestätigung des Kursveranstalters vorliegt. Wird die Weiterausbildung auch während der Nachfrist nicht absolviert, kann der Führerausweis nur im ordentlichen Verfahren (Lernfahrausweisgesuch) wiedererlangt werden. Nach der erneuten Absolvierung der vorgeschriebenen Ausbildung (Nothelferkurs, Verkehrskundeunterricht, Theorie- und praktische Führerprüfung) wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt.

 

Führerausweis Entzug

Muss der Führerausweis auf Probe wegen einer Widerhandlung entzogen werden, so verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Bei einer zweiten Widerhandlung, die zu einem Ausweisentzug führt, wird der Führerausweis annulliert. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einem Jahr (seit Begehung der Widerhandlung) mittels positivem verkehrspsychologischen Gutachten beantragt werden.
Gesetzliche Grundlagen der Zweiphasenausbildung

 


 

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