Der Verkauf und die Lagerung von Feuerwerkskörpern ist bewilligungspflichtig. Dabei sind die Auflagen des Sprengstoffgesetzes und der dazugehörigen Verordnung einzuhalten. Die Bewilligung wird nach vorhergehender Besichtigung und Prüfung der Verkaufs- bzw. Lagerstellen erteilt. Die Gesuchstellenden werden über Sicherheits- und Schutzmassnahmen instruiert. Unser Hauptanliegen besteht in erster Linie darin, das Risiko eines Explosions- bzw. Brandfalles mit möglichen Personenschäden zu minimieren.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an:
KIGA Basel-Landschaft, Abteilung Arbeitsrecht/Arbeitnehmerschutz