Waldenburg: Feuerwehrpflicht

Gemäss FeuerwehrregIement ist jeder Einwohner von Beginn des Jahres an, in welchem er das 21. Altersjahr erreicht, bis zum Ende des Jahres, in welchem er das 45. Altersjahr vollendet, feuerwehrdienstpflichtig. im Einvernehmen mit der Feuerwehrkommission kann ein Dienstleistender über die Altersgrenze hinaus in der Feuerwehr verbleiben. In Ausnahmesituationen kann der Gemeinderat die Dienstpflicht ausdehnen. Die Feuerwehrpflicht wird durch aktiven Dienst oder im Falle der Befreiung durch Bezahlung der jährlichen Feuerwehr-Ersatzsteuer erfüllt.


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