Häufig gestellte Fragen im Konkurswesen

> Konkurswesen: Merkblätter und Formulare || Stichworte || FAQ

1.

 

Wo muss man die Konkurseröffnung verlangen?

2.

Wer erhält Kenntnis von der Konkurseröffnung?

3.

Wann wird der Konkurs mangels Aktiven eingestellt und welches sind die Wirkungen dieser Einstellung?

4.

Läuft während des Konkursverfahrens eine vorgängig verfügte Lohnpfändung weiter?

5.

Wo muss der Privatkonkurs angemeldet werden, resp. die Insolvenzerklärung abgegeben werden?

6.

Was sind die Voraussetzungen für eine Insolvenzerklärung?

7.

Wie hoch ist der Kostenvorschuss für die Insolvenzerklärung?

8.

Ist die Schuldnerin oder der Schuldner nach durchgeführtem Konkurs schuldenfrei?

9.

Wann kann die Gläubigerin oder der Gläubiger seine Forderung im Konkurs eingeben?

10.

Muss die Gläubigerin oder der Gläubiger, die oder der das Betreibungs- respektive das Konkursbegehren gestellt hat, ihre oder seine Forderung ebenfalls noch eingeben?

11.

Wie muss eine Gläubigerforderung angemeldet werden?

12.

Welche Forderungen dürfen angemeldet werden?

13.

Werden alle rechtzeitig eingegebenen Forderungen gleich behandelt?

14.

Was ist ein Kollokationsplan?

15.

Was ist ein Konkursverlustschein?

16.

Was kann eine Gläubigerin oder ein Gläubiger mit einem Konkursverlustschein gegen die Schuldnerin oder den Schuldner unternehmen?

 


 

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