> Konkurswesen: Merkblätter und Formulare || Stichworte || FAQ
| Wo muss man die Konkurseröffnung verlangen? | |
Wer erhält Kenntnis von der Konkurseröffnung? | ||
Wann wird der Konkurs mangels Aktiven eingestellt und welches sind die Wirkungen dieser Einstellung? | ||
Läuft während des Konkursverfahrens eine vorgängig verfügte Lohnpfändung weiter? | ||
Wo muss der Privatkonkurs angemeldet werden, resp. die Insolvenzerklärung abgegeben werden? | ||
Was sind die Voraussetzungen für eine Insolvenzerklärung? | ||
Wie hoch ist der Kostenvorschuss für die Insolvenzerklärung? | ||
Ist die Schuldnerin oder der Schuldner nach durchgeführtem Konkurs schuldenfrei? | ||
Wann kann die Gläubigerin oder der Gläubiger seine Forderung im Konkurs eingeben? | ||
Muss die Gläubigerin oder der Gläubiger, die oder der das Betreibungs- respektive das Konkursbegehren gestellt hat, ihre oder seine Forderung ebenfalls noch eingeben? | ||
Wie muss eine Gläubigerforderung angemeldet werden? | ||
Welche Forderungen dürfen angemeldet werden? | ||
Werden alle rechtzeitig eingegebenen Forderungen gleich behandelt? | ||
Was ist ein Kollokationsplan? | ||
Was ist ein Konkursverlustschein? | ||
Was kann eine Gläubigerin oder ein Gläubiger mit einem Konkursverlustschein gegen die Schuldnerin oder den Schuldner unternehmen? | ||
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