Häufig gestellte Fragen im Betreibungswesen

> Betreibungsamt: Merkblätter und Formulare || Stichworte || FAQ

1

 

Wie muss eine Betreibung eingeleitet werden?

2

Wo muss die Betreibung eingeleitet werden?

3

Was kostet eine Betreibung?

4

Wird das Betreibungsbegehren vom Betreibungsamt kontrolliert?

5

Können unmündige Jugendliche betrieben werden?

6

Wie hat die Schuldnerin oder der Schuldner Kenntnis von meiner Betreibung und wie erhält die Gläubigerin oder der Gläubiger Kenntnis?

7

Was ist ein Zahlungsbefehl?

8

Wem wird der Zahlungsbefehl zugestellt?

9

Wem ist die Schuld aufgrund des Zahlungsbefehles zu bezahlen?

10

Was geschieht, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner innert Frist weder bezahlt noch Rechtsvorschlag erhebt?

11

Wie kann die Schuldnerin oder der Schuldner eine in Betreibung gesetzte Forderung bestreiten (vor allem, wenn sie oder er zu Unrecht betrieben worden ist)?

12

Was muss die Gläubigerin oder der Gläubiger tun, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner Rechtsvorschlag erhebt?

13

Was ist ein Rechtsöffnungstitel?

14

Was ist das Fortsetzungsbegehren und wann darf es gestellt werden?

15

Was ist die Pfändung?

16

Wer darf sich alles am gepfändeten Gut befriedigen?

17

Was und wieviel wird der Schuldnerin oder dem Schuldner gepfändet?

18

Was ist das Verwertungsbegehren?

19

Was ist ein Verlustschein und welches sind die Auswirkungen des Verlustscheines?

20

Was ist der Unterschied zwischen einem Pfändungsverlustschein und einem Konkursverlustschein?

21

Wie ist vorzugehen, wenn ein Verlustschein ausgestellt wurde?

22

Wie kann eine Betreibungsauskunft erlangt werden?

23

Was kostet ein Betreibungsauszug?

24

Wie lange ist der Betreibungsauszug gültig und welchen Zeitraum umfasst er?

25

Wann ist der Betreibungsauszug leer?

 

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