FAQ: Allgemeine Fragen |
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Was ist der Zweck des Jugendstrafrechts?
Vgl. Einleitung - Das Jugendstrafrecht
Wie kann ein Jugendlicher bestraft werden?
Vgl. Strafen und Schutzmassnahmen im Jugendstrafrecht
An wen kann man sich bei bestehenden Problemen wenden?
Vgl. Liste der Beratungsstellen. Bei Problemen bezüglich strafbaren Handlungen kann man sich primär an die Polizei, insbesondere der Jugenddienst, oder direkt an die Jugendanwaltschaft wenden. Bei Kenntnis von konkreten strafbaren Offizialdelikten müssen dann allerdings die amtlichen Stellen zwingend tätig werden.
Wird die Zukunft eines Jugendlichen durch eine Strafanzeige zerstört?
Die Zukunft eines Jugendlichen wird in keiner Weise durch eine Strafanzeige resp. die jugendstrafrechtliche Sanktion zerstört. Im Bereich der Bagatelldelikte sind auch die Folgen wie Verweis, bedingte/unbedingte Bussen oder persönliche Leistungen von wenigen halben Tagen ohne spätere Folgen. Sehr problematisch wird es hingegen, wenn eine minderjährige Person über längere Zeit immer wieder bei schweren Delikten (z.B. Körperverletzung, Raub, Drogenhandel, Einbrüchen, massive Sprayereien etc.) straffällig wird und nichts passiert. Häufig führen nicht geahndete Straftaten zu immer massiveren Delikten, zu einer zunehmenden Verwahrlosung, zu einer Vernachlässigung der Ausbildung, zu einem Ansteigen des vom Täter eines Tages zu bezahlenden Schadens, zu verstärktem Drogenkonsum oder zu ähnlichen gefährlichen Folgen. Der alte Spruch: "Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende" erweist sich hier als besonders treffend. Vielfach "wachen" Jugendliche erst durch die Einschaltung von Behörden auf und erkennen, dass sie so nicht weitermachen können. Häufig können dann die erforderlichen Schritte (z.B. Unterstützung der Eltern, Therapie, Wiederaufnahme einer Ausbildung) eingeleitet werden. Viele der Jugendlichen, die aufgrund von Delikten in einem Jugendheim platziert wurden, hätten ohne diese Zwangsmassnahme nie eine Berufslehre abgeschlossen.
Wie muss ich mir den Ablauf eines Strafverfahrens vorstellen?
Wenn eine Anzeige erstattet wird, muss zunächst abgeklärt werden, was genau passiert ist. Zu diesem Zweck wird die Polizei oder/und jemand von der Jugendanwaltschaft den Geschädigten einvernehmen, d.h., es wird in der Regel eine schriftliche Einvernahme gemacht oder es werden zumindest dessen Angaben für die Anzeige aufgenommen. Danach wird die Person, die im Verdacht steht, etwas Illegales gemacht zu haben, von der Polizei und/oder uns zu den Vorwürfen befragt. Falls der Sachverhalt unklar bleibt, können auch Zeugen befragt oder eine Konfrontation (Gegenüberstellung) gemacht werden.
Vgl. weitere Angaben unter 'Jugendanwaltschaft BL - Ablauf des Jugendstrafverfahrens'
Was passiert mit Jugendlichen, die ganz schwere Delikte begangen haben?
Bei ganz schweren Delikten wie Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung, bewaffnetem Raub oder gar Tötungsdelikten besteht ein besonders starkes Interesse am Schutz der Bevölkerung. In solchen Fällen werden in der Regel beim Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen, der Haftgründe, auch Jugendliche in Untersuchungshaft genommen. Wenn im Einzelfall dies rechtlich zulässig und für die persönliche Entwicklung sinnvoll ist, wird vielfach eine Beobachtungsabklärung und später eine definitive Platzierung in einer Erziehungs- oder Behandlungseinrichtung (Jugendheim) oder einem Massnahmenzentrum für junge Erwachsene (z.B. Arxhof) richterlich angeordnet. In diesen schwerwiegenden Fällen werden genaue Abklärungen über die persönlichen Hintergründe des Betroffenen eingeleitet. Bei einer stationären Abklärung wird in Zusammenarbeit mit dem Jugendlichen, dessen Eltern oder anderen Bezugspersonen von einem Team von Psychiatern, Sozialpädagogen und Berufsausbildnern genau abgeklärt, auf welchem Weg der betroffene Minderjährige am ehesten wieder zu einem normalen Leben und einer beruflichen Ausbildung zurückfinden kann. Vgl. dazu Schutzmassnahmen des Jugendstrafrechts.
Was ist das Massivste, das in der Schweiz mit einem Jugendlichen im Jugendstrafrecht passieren kann? Was wäre, wenn eine ganz schwere Straftat in der Schweiz passieren würde?
In einem solchen Fall könnte es zu einer stationären Schutzmassnahme kommen. Der Jugendliche würde zunächst in ein geschlossenes Jugendheim oder eine Einrichutng für junge Erwachsene kommen. Zudem würde sofort eine Therapie angeordnet. Ein Aufenthalt könnte in solchen Fällen bis maximal zum vollendeten 22. Altersjahr dauern. Hat der Jugendliche schuldhaft gehandelt, würde nebst der angeordneten Schutzmassnahme auch eine Strafe ausgesprochen.
In Fällen, bei denen kein Bedarf nach einer jugendstrafrechtlichen Schutzmassnahme besteht, dauert eine Einschliessungsstrafe maximal 4 Jahre.
Vgl. Strafen und Schutzmassnahmen des Jugendstrafrechts.
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