Orientierungstage
- Was ist der Orientierungstag?
Auslandschweizer
- Muss ich als Auslandschweizer in der Schweiz Militärdienst leisten ?
Doppelbürger
- Muss ich als Doppelbürger Militärdienst leisten ?
Zivildienst
- Wer kann Zivildienst leisten ?
Durchdiener
- Kann ein Durchdiener alle militärischen Grade erreichen?
- Kann man sich noch während der Rekrutenschule entscheiden, seinen Militärdienst als Durchdiener zu leisten?
Rekrutierung
- Was ist die Rekrutierung ?
Rekrutenschule
- Wie organisiere ich RS und Studium?
Wiederholungskurs / Dienstverschiebung
- Wie reiche ich ein Dienstverschiebungsgesuch ein ?
- Ich möchte meinen WK kurzfristig verschieben, wie muss ich vorgehen?
- Ich fühle mich nicht mehr fähig Militärdienst zu leisten, was soll ich tun?
Meldepflicht
- Was ist bei einer Adressänderung zu tun?
Auslandaufenthalt
- Was muss ich tun für einen Auslandaufenthalt?
Grenzgänger
- Was ist ein Grenzgänger?
Fragen zum Schiesswesen?
Entlassung aus der Militärdienstpflicht
- Wann werde ich aus der Militärdienstpflicht entlassen?
Orientierungstage
Was ist der Orientierungstag?
Der Orientierungstag soll den Stellungspflichtigen grundlegende Informationen zur Armee, zum Zivilschutz, zum Zivildienst, zur Rekrutierung und zur Rekrutenschule bieten. Vor der Rekrutierung wird ein Orientierungstag unter Verantwortung der Kantone organisiert und durchgeführt. Das Aufgebot erfolgt dementsprechend durch den Kanton. Die Teilnahme an diesem Orientierungstag ist für stellungspflichtige Männer obligatorisch; Frauen werden dazu eingeladen, ihre Teilnahme ist aber freiwillig.
Auslandschweizer
Muss ich als Auslandschweizer in der Schweiz Militärdienst leisten ?
Auslandschweizer sind in Friedenszeiten grundsätzlich von der Rekrutierung und der Militärdienstpflicht befreit, solange sie sich im Ausland aufhalten. Gewisse Einschränkungen gelten allerdings für den grenznahen Raum.
> Weitere Informationen
Unter bestimmten Voraussetzungen und nach besonderen Verfahren haben Auslandschweizer die Möglichkeit, freiwillig die Rekrutierung, die Rekrutenschule und Ausbildungsdienste in der Schweiz zu bestehen. Diesbezüglich wenden sie sich direkt an die zuständige schweizerische Vertretung im Ausland.
Kehrt ein Auslandschweizer in die Schweiz zurück, ist er entsprechend seinem Alter und Tauglichkeit grundsätzlich wieder uneingeschränkt wehrpflichtig.
Doppelbürger
Muss ich als Doppelbürger Militärdienst leisten ?
Der Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Wehrpflicht eines Schweizer Bürgers.
Schweizer, die nachweisen, dass sie das Bürgerrecht eines anderen Staates besitzen und dort ihre militärischen Pflichten erfüllt, Zivildienst geleistet oder Ersatzleistungen erbracht haben, sind in der Schweiz in der Regel nicht militärdienstpflichtig. Sie unterliegen aber der Meldepflicht und der Ersatzpflicht entsprechend den Bestimmungen des Wehrpflichtersatzes.
Vorbehalten bleiben bilaterale Abkommen über den Militärdienst der Doppelbürger.
Die Schweiz hat bis heute mit Frankreich, USA, Kolumbien, Argentinien, Österreich, Deutschland und Italien ein solches Abkommen abgeschlossen.
Zivildienst
Wer kann Zivildienst leisten ?
Alle Militärdienstpflichtigen, die den Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht (mehr) vereinbaren können, haben die Möglichkeit, einen zivilen Ersatzdienst zu leisten.
> Weitere Informationen
Durchdiener
Kann ein Durchdiener alle militärischen Grade erreichen?
Im Durchdiener-Modell selbst können folgende Grade erreicht werden: Soldat, Gefreiter, Obergefreiter, Korporal, Wachtmeister, Oberwachtmeister, Feldweibel, Fourier, Hauptfeldweibel, Leutnant, Oberleutnant. Nach der Dienstleistung als Durchdiener kann ein Angehöriger der Armee im WK-Modell die weiteren Grade erreichen.
Kann man sich noch während der Rekrutenschule entscheiden, seinen Militärdienst als Durchdiener zu leisten?
Ja, solange die bisherige Ausbildung ununterbrochen erfolgte und die restlichen Diensttage unmittelbar darauf ohne Unterbrechung geleistet werden können. Entscheidend für die Zulassung ist zudem der Bedarf der Armee.
Rekrutierung
Was ist die Rekrutierung ?
Die Rekrutierung dient dazu, die körperliche und psychische Leistungsfähigkeit und Diensttauglichkeit des Einzelnen zu erfahren. Wer als gesund und normal belastbar beurteilt wird, wird einer Funktion und einer Truppengattung zugewiesen.
Es ist empfehlenswert, sich bereits vor der Rekrutierung fit zu halten, damit anlässlich der Prüfung die sportliche Leistungsfähigkeit voll ausgeschöpft werden kann. Im Weiteren ist es empfehlenswert sich mit den möglichen Truppengattungen und Funktionen auseinander zu setzen, um mitzubestimmen, was man dereinst im Militär für eine Funktion ausüben möchte.
> Jobs in Militär und Zivilschutz
Wer gesundheitliche Probleme geltend machen will, lässt sich am besten vorgängig ein Gutachten durch einen Facharzt erstellen und gibt dieses zu Beginn der Rekrutierung ab.
Rekrutenschule
Wie organisiere ich RS und Studium?
Die Zeit zwischen Berufsmatura oder Matura und Studienbeginn genügt in den meisten Fällen nicht, um die Rekrutenschule ohne Überschneidung zu absolvieren.
Was tun? Welche Möglichkeiten gibt es?
1. Einlegen eines Zwischenjahres: Während dieser Zeit können Sie die RS absolvieren und die verbleibende Zeit für Sprachaufenthalte, Praktika, Geldverdienen oder für Ferien nutzen. So liegt die RS hinter Ihnen und Sie verpassen keine Vorlesung an der Hochschule.
2. Weitermachen: Neu können Sie die Ausbildung zum Unteroffizier, höheren Unteroffizier oder Offizier an einem Stück absolvieren. Beispielsweise dauert die Ausbildung vom Rekrut bis zum Leutnant insgesamt ein Jahr. So bildet die Kaderlaufbahn eine attraktive Alternative für ein intensives Zwischenjahr.
3. Dienst an einem Stück: Eine weitere Alternative ist die Verpflichtung als Durchdiener. Sie leisten Ihren gesamten Militärdienst an einem Stück und müssen danach keinen Wiederholungskurs mehr absolvieren. Somit gibt es während des anschliessenden Studiums keinerlei Überschneidungen.
4. Fraktionierung: In begründeten Fällen, z.B. wegen des Studiums, kann ein Soldat die RS einmal unterbrechen und somit in 2 Teilen absolvieren.
Für spezielle Funktionen, wie z.B. angehende Ärzte, gibt es eigene Ausbildungsmodelle, die von dieser Regelung abweichen.
- Drei Rekrutenschulen-Starts
- Ausbildungsmodelle
- Fraktionierung
Wiederholungskurs / Dienstverschiebung
Wie reiche ich ein Dienstverschiebungsgesuch ein ?
Wenn Sie den Militärdienst verschieben müssen, müssen Sie spätestens 14 Wochen vor der Dienstleistung ein Verschiebungsgesuch stellen (MDV Art. 32 Abs. 1). Wenn Sie es später einreichen, muss dies zusätzlich begründet werden.
Studierende oder Lehrlinge müssen das Gesuch unmittelbar nach Bekanntgabe von Lehrplänen oder Prüfungsterminen einreichen.
Als beruflicher Grund kann nur anerkannt werden, wenn es sich um einen nicht einplanbaren Notfall handelt! Damit eine Bewilligung Ihres Gesuches in Betracht gezogen werden kann, benötigen Sie ein gut begründetes und ausführliches Schreiben mit einer Bestätigung des Arbeitgebers.
Ihr Gesuch richten Sie an das Kreiskommando des Wohnortkantons.
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
Kreiskommando
Oristalstrasse 100
4410 Liestal
(Kreiskommando Wohnortkanton)
Das Gesuch muss enthalten:
- Absender
- Vers.-Nummer
- Begründung, warum Sie den Dienst verschieben müssen
- Beweismittel, Referenzen (Bestätigung vom Arbeitgeber, Studienbescheinigung etc.)
- Ersatztermin, wann Sie den Dienst nachholen können
- Datum und Unterschrift
Das Dienstbüchlein muss dem Gesuch nicht beigelegt werden.
Wird Ihr Gesuch abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit ein Wiedererwägungsgesuch einzureichen.
(Art. 34, Abs 3 MDV)
Ich möchte meinen WK kurzfristig verschieben, wie muss ich vorgehen?
Weniger als 14 Tage vor dem Einrückungstermin: Reisefähige Kranke haben einzurücken und sich bei der sanitarischen Eintrittsmusterung zu melden. Nicht reisefähige Kranke haben ihrem Kommandanten spätestens auf den Einrückungstag das Dienstbüchlein sowie ein ärztliches Zeugnis, das die Reiseunfähigkeit ausdrücklich bestätigt, in verschlossenem Umschlag zuzustellen bzw. die Zustellung elektronisch (Fax oder E-Mail) anzuzeigen.
Ich fühle mich nicht mehr fähig Militärdienst zu leisten, was soll ich tun?
> Weitere Informationen
Meldepflicht
Was ist bei einer Adressänderung zu tun?
Informationen zur Adressänderung finden Sie unter Meldepflicht:
Folgende Änderungen sind dem Kreiskommando mit beiliegendem Dienstbüchlein innert zwei Wochen zu melden:
- Zuzug
- Wegzug in eine neue Wohngemeinde
- Adressänderung innerhalb der bisherigen Wohngemeinde
- Berufsänderungen
- Namensänderungen
Die Adresse lautet:
Kreiskommando
Mutationsstelle
Oristalstrasse 100
4410 Liestal
Formular Adressänderung [PDF]
Für weitere Auskünfte zögern Sie nicht unsere Mutationsstelle zu kontaktieren: Marianne Wyss | 061 552 72 20 | marianne.wyss@bl.ch |
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Auslandaufenthalt
Was muss ich tun für einen Auslandaufenthalt?
Auslandaufenthalt bis 12 Monate
Ab 6 Monaten Auslandaufenthalt ist dem Kreiskommando eine Verbindungsadresse in der Schweiz zu melden.
Hinweis: Dienstleistungen und die obligatorische Schiesspflicht sind zu erfüllen! Entsprechende Gesuche Dienstverschiebungsgesuch für AdA und Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht [PDF] müssen an das Kreiskommando eingereicht werden.
Auslandaufenthalt ab 12 Monaten
Meldepflichtige, welche länger als 12 Monate im Ausland weilen und sich zivilrechtlich abmelden haben ein Gesuch für Auslandurlaub einreichen. Gesuch für Auslandaufenthalt [PDF] spätestens 2 Monate vor der Ausreise an das Kreiskommando senden. Dies gilt auch für Offiziere. Couvert mit Vermerk "Militärsache" (portofrei) Einsenden: | - Dienstbüchlein |
| - Gesuchsformular |
| - Bestätigungen (Flugtickets, Schul- oder Studienbestätigung, Arbeitsvertrag) |
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Alle weiteren Einzelheiten erfahren Sie vom Kreiskommando in schriftlicher Form.
Rückkehr aus dem Ausland
Meldung an das Kreiskommando des neuen Wohnkantons. Angabe der neuen Adresse.
Abgabe Formular 1.37 Auslandaufenthalt.
Grenzgänger
Was ist ein Grenzgänger?
Meldepflichtige, welche im Ausland wohnen und in der Schweiz arbeiten.
Alle weiteren Einzelheiten erfahren Sie vom Kreiskommando in schriftlicher Form.
Für weitere Informationen und Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Kreiskommando BL
Herrn Rudolf Nobel
E-Mail rudolf.nobel@bl.ch
Telefon 061 552 72 19
Fragen zum Schiesswesen?
> Informationen über die Schiesspflicht
Entlassung aus der Militärdienstpflicht
Wann werde ich aus der Militärdienstpflicht entlassen?
> Weitere Informationen
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