Häufig gestellte Fragen - "FAQ" |
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1. Was ist eine Anmeldung?
Jede Eintragung in das Handelsregister muss zusammen mit einem Begleitschreiben "angemeldet" werden. Es genügt also nicht, nur ein Protokoll der Generalversammlung oder des Verwaltungsrates einzusenden. Auf dieser sogenannten Anmeldung müssen alle Änderungen aufgeführt werden. Die Anmeldung muss von gesetzlich definierten Personen unterschrieben werden (vgl. nachstehend Frage 2). Eine Stellvertretung durch einen Advokaten, Treuhänder oder sonstigen Dritten ist nicht möglich.
2. Wer muss eine Anmeldung unterschreiben?
| notwendige Unterschrift(en) auf der Anmeldung |
Einzelfirma | Inhaber |
Kollektivgesellschaft | alle Gesellschafter |
Kommanditgesellschaft | alle Gesellschafter (Komplementäre und Kommanditäre) |
Aktiengesellschaft | zwei Mitglieder des Verwaltungsrates oder |
GmbH | zwei Geschäftsführer oder ein Geschäftsführer mit Einzelzeichnungsberechtigung |
Genossenschaft | zwei Mitglieder der Verwaltung oder |
Stiftung | zwei Mitglieder des Stiftungsrates oder |
Verein | zwei Mitglieder des Vorstandes oder |
Zweigniederlassungen | von einer zeichnungsberechtigten Person, die am Sitz der Hauptniederlassung oder der Zweigniederlassung im Handelsregister eingetragen ist. |
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Ausnahmen | |
Änderung des Namens (z.B. infolge Heirat), des privaten Wohnorts oder des Bürgerorts | Unterschrift der betreffenden Person |
Anmeldung des Ausscheidens einer Person durch diese selbst | Unterschrift der betreffenden Person |
3. Wer muss sich im Handelsregister eintragen lassen?
4. Welche Vorteile hat ein freiwilliger Handelsregistereintrag?
- | ein Geschäftspartner dies verlangt, |
- | so ein Firmenfahrzeug eingelöst werden kann, |
- | ein anderes Gesetz dies vorschreibt (Geldwäschereigesetz,...) |
- | von bestimmten Lieferanten nur dann Rabatte gewährt werden. |
5. Kann ein Treuhänder oder ein Anwalt eine Handelsregisteranmeldung unterzeichnen?
6. Können Belege (Protokolle, Anmeldungen) als Fotokopie oder per Fax eingereicht werden?
7. Bei einer kleinen Aktiengesellschaft sind die Aktionäre und die Verwaltungsräte identisch. Muss bei der Zuwahl eines Verwaltungsrates eine Generalversammlung und eine Verwaltungsratssitzung protokolliert werden?
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