Wie melde ich mein Kind/meine(n) Schüler(in) auf dem Schulpsychologischen Dienst an? | In der Regel wird die Anmeldung von der Lehrperson schriftlich und in Absprache mit den Eltern vorgenommen. Zur Anmeldung gehört der Fragebogen für Lehrkräfte und die „gelbe Karte" [PDF] mit den Personalien des Kindes, die an den zuständigen SPD geschickt werden. Eltern können ihr Kind auch selber anmelden, und urteilsfähige Jugendliche haben die Möglichkeit, sich direkt an uns wenden. | |
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Wer kann sich beim SPD anmelden? | Schüler, Eltern, Lehrpersonen und Behörden können sich beraten lassen. Lehrer können Kinder nur mit dem Einverständnis der Eltern anmelden. | |
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Wie lange muss ich warten, bis mein Anliegen behandelt wird? | Die Wartezeiten für eine Abklärung und Beratung liegen zwischen zwei und zwölf Wochen., in der zweiten Jahreshälfte eher kürzer, in der ersten länger. Sie werden nach Eingang der Anmeldung von uns schriftlich über die Wartezeit informiert. | |
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Was tut der SPD in Notfällen? | Der SPD hat keinen Notfalldienst. In Notfällen (z.B. bei Selbst- oder Fremdgefährdung) wenden Sie sich an den Kinder - und Jugendpsychiatrischen Dienst (061 927 75 50). | |
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Wie verläuft eine Abklärung auf dem Schulpsychologischen Dienst und wie lange dauert sie? | Im Normalfall führen wir zuerst ein Gespräch mit Eltern und Kind, anschliessend arbeiten wir mit dem Kind (u.a. mit psychologischen Tests). Je nach Fragestellung können weitere Termine mit dem Kind und/oder den Eltern nötig sein. Zum Schluss folgt eine Besprechung mit Eltern und Lehrperson, bei der die weiteren Schritte festgehalten werden. > mehr | |
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Muss das Kind beim Abschlussgespräch (Standortgespräch) dabei sein? | Grundsätzlich kommt das immer auf die Fragestellung an. Bei jüngeren SchülerInnen (Primarschulalter) ist das in der Regel nicht sinnvoll, bei älteren eher. Besprechen Sie bei Unsicherheit die Frage mit Ihrer Schulpsychologin oder Ihrem Schulpsychologen. | |
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Wie verbindlich sind Beratungen und Empfehlungen des schulpsychologischen Dienstes? | Abklärung und Beratung sind freiwillig, die daraus resultierenden Einschätzungen haben den Charakter von Empfehlungen. Eine Reihe von Massnahmen können allerdings nur via Antrag des SPD (oder KJPD) realisiert werden. Je nach Massnahme entscheiden die Schulleitungen, das Amt für Volksschulen oder die Fachstelle Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe. Eltern haben Rekursmöglichkeit. | |
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Was kostet eine Beratung beim SPD? | Das Angebot ist für Eltern, Kinder- und Jugendliche, Lehrpersonen und Behörden kostenlos. | |
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Von wem werde ich beraten? Kann ich wählen? | Der Wohnort bestimmt, wer Sie beraten wird. Eine Wahl der Beratungsperson ist nicht möglich. Über begründete Ausnahmen entscheidet die Leitung. > mehr | |
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Kann ein/e Jugendliche/r sich selber anmelden? | Ja, für eine erstes Beratungsgespräch. > mehr | |
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Braucht mein Kind eine Legasthenietherapie (Dyskalkulietherapie)? | Im Bildungsgesetz wurde „Legasthenie- resp. Dyskalkulietherapie" ersetzt durch „Förderunterricht für Kinder mit besonderen Bedürfnissen im schriftsprachlichen- resp. mathematischen Bereich". | |
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POS (AD[H]D) - Was tun? | Sie sind Eltern eines Kindes: Falls Ihr Kind wegen seines (Lern-)Verhaltens Schwierigkeiten in der Schule hat, besprechen Sie diese mit der Lehrperson. Gemeinsam mit dieser können Sie sich auf dem SPD beraten lassen. | |
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Kann für mein Kind eine Privatschule finanziert werden? | Im Prinzip ja, allerdings nur während der obligatorischen Schulzeit. Die Schwelle ist sehr hoch: Privatbeschulungen, die durch die öffentliche Hand finanziert werden, müssen durch den SPD sorgfältig abgeklärt werden, bevor das Kind die Privatschule besucht. Hauptkriterium ist, dass die öffentliche Schule kein angemessenes Angebot für Ihr Kind hat, und der Besuch der öffentlichen Schule nicht möglich ist. | |
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Adressen von privat praktizierenden PsychiaterInnen und PsychologInnen in der Region | Sowohl die frei praktizierenden PsychiaterInnen wie die frei praktizierenden PsychologInnen führen ein eigenes Verzeichnis über ihre Mitglieder. | |
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Welche Förderangebote gibt es in der Schule? | Die häufigsten sind Förderunterricht im sprachlichen, resp. mathematischen Bereich, Deutsch als Zweitsprache (DAZ), Logopädie, Kleinklassen, integrative Schulungsform und Begabungsförderung. Diese Angebote sind kostenlos. Weitere Angebote können aufgrund einer Beratung beim SPD vermittelt werden. | |
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Lehrerberatung - gehört das zum Angebot des SPD? | Ja. Die Art und Form der Unterstützung wird mit Ihnen direkt besprochen und vereinbart. > mehr | |
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Was ist der Unterschied zwischen SPD und KJPD? | Der SPD berät bei schulnahen Fragen und Problemen. Als Kompetenzzentrum für schulische und pädagogische Fragen unterstützt er Eltern, Schulen und Schulleitungen in ihrem allgemeinen Erziehungs- und Bildungsauftrag. | |
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Mobbing: bietet der SPD Unterstützung an? | Ja. Der SPD berät bei diesen Fragen die Lehrpersonen, mit denen die Intervention gegenüber der Klasse und/oder Eltern erarbeitet wird. Bei Bedarf wird die Schulleitung in den Beratungsprozess einbezogen. | |
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Einmal Kleinklasse - Immer Kleinklasse? | Nein. Die Rückführung in die Regelklasse bleibt immer ein Ziel der Speziellen Förderung in einer Kleinklasse. Ein Wechsel in die Regelklasse ist bei entsprechender (Leistungs-)Entwicklung nicht nur möglich, sondern erwünscht. | |
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Ist die Repetition der 5.Klasse, resp. der 1. Sekundarklasse E/P möglich? | Im Prinzip nein. > mehr ( VO BBZ, SGS 640.21). In gut begründeten Fällen, und in der Regel aufgrund einer Beurteilung durch den SPD kann die Schulleitung Ausnahmen bewilligen. | |
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Können sich Eltern auch ohne Kind beim SPD beraten lassen? | Ja, wenn es um ihr Schulkind geht. | |
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Gibt es Förderunterricht auch in der Sekundarstufe? | Ja, aber nur aufgrund einer entsprechenden Indikationsstellung durch den SPD. | |
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Förderunterricht an Privatschulen: Wie kommt mein Kind dazu? | Förderunterricht gehört zum Angebot der öffentlichen Schule. Ob eine Privatschule Förderunterricht anbietet liegt in ihrem Ermessen. Die Finanzierung erfolgt (wie die normale Beschulung) privat. | |
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Unser Kind ist hochbegabt. Was kann der SPD tun? | Der SPD kann gute und Hochbegabung in einer Abklärung feststellen. Anschliessend wird Ihr Psychologe oder Ihre Psychologin mit Ihnen und der Lehrperson mögliche Fördermassnahmen und die nächsten Schritte besprechen. | |
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Unser Kindergartenkind kann bereits lesen und schreiben? Was kann der SPD tun? | Besprechen Sie die Situation zuerst mit der Kindergärtnerin und der Vorschulheilpädagogin. Wenn diese auch der Meinung sind, dass Ihr Kind unterfordert ist, besteht die Möglichkeit eines vorzeitigen Schuleintritts. Die Schulleitung ist Bewilligungsinstanz. | |
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Kann mein Kind vorzeitig in den Kindergarten eintreten? | Nein. Das Bildungsgesetz sieht diese Variante nicht vor. Der SPD klärt deshalb diese Frage auch nicht ab. | |
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Kann der Eintritt in den Kindergarten hinausgeschoben werden? | Im Prinzip nein. Beide Kindergartenjahre sind obligatorisch. Ausnahme: Wenn das Kind innerhalb von 15 Tagen bezogen auf den Stichtag Geburtstag hat, kann die SL einen verzögerten Kindergarteneintritt bewilligen. | |
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Wir möchten, dass unser behindertes Kind in die normale Schule gehen kann. Geht das? | Im Prinzip ja, aber es gibt keine freie Wahl der Schulungsform für Eltern. Voraussetzung für die Sonderschulungen von behinderten Kindern ist eine Abklärung auf dem SPD. Diese Abklärung beinhaltet zwingend auch die Frage, ob eine integrative Sonderschulung möglich ist. Dies ist oft, aber nicht immer der Fall. | |
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Gilt das Beratungsangebot des SPD auf für AbsolventInnen von nachobligatorischen Schulen (z.B. Lehre, Gymnasium, HMS, FMS) | Ja. Ziel solcher Beratungen ist es, mit den Betroffenen gemeinsam herauszufinden, worin genau das Problem besteht und welche nächsten Schritte Richtung Problemlösung gemacht werden können. | |
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