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Häufig gestellte Fragen zu Ausbildungsbeiträgen
Bin ich mit einem Antrag für Ausbildungsbeiträge bei Ihnen richtig, oder muss ich mich an einen anderen Kanton wenden? Antwort: Zuständig sind wir für alle Personen in Erstausbildung, deren Eltern ihren Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft haben. Bei Zweitausbildungen oder Weiterbildungen sind wir für Ihr Gesuch zuständig, wenn Sie vor Ausbildungsbeginn mindestens zwei Jahre im Kanton Baselland Wohnsitz hatten und in dieser Zeit erwerbstätig waren, ohne in Ausbildung gewesen zu sein. Wenn Sie unsicher sind, ob die Zuständigkeit beim Kanton Basel-Landschaft liegt, rufen Sie uns bitte unter 061 552 79 99 an, damit wir dies gemeinsam abklären können.
Was muss ich tun, um Ausbildungsbeiträge zu erhalten? Antwort: Bestellen Sie unter Tel. 061 552 79 99 ein Gesuchsformular, füllen Sie die ersten drei Seiten aus und unterschreiben Sie es. Dann müssen Sie es bei der Steuerbehörde am Wohnsitz Ihrer Eltern abgeben. Dort werden deren Steuerzahlen ergänzt und das Formular direkt an uns geschickt. Sie können das Formular auch per E-Mail anfordern (unter stipendien@bl.ch). Um es Ihnen zustellen zu können, benötigen wir einige persönliche Angaben von Ihnen (Name, Vorname, Adresse, Zivilstand) sowie einige zusätzliche Angaben zu Ihrem aktuellen Wohnsitz und zu dem Ihrer Eltern, ferner einige Informationen zur geplanten Ausbildung und zu ihrem bisherigen Werdegang.
Wie lange dauert es, bis ich Bescheid bekomme? Antwort: Von der Einreichung des Gesuchs bei der Steuerbehörde am Wohnsitz der Eltern bis zum schriftlichen Entscheid muss je nach Gesuchsanfall mit einer zwei- bis dreimonatigen Wartephase gerechnet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Gesuchsunterlagen vollständig eingereicht wurden.
Wann erhalte ich das bewilligte Stipendium ausbezahlt? Antwort: Wenn Ihnen ein Beitrag bewilligt wurde, können wir Ihnen die Rate auszahlen, sobald Ihr Auszahlungsbeleg bei uns eingeht, der auf der Verfügung angegeben ist.
Ich habe eine Kopie meiner Bestätigung eingereicht, aber die bewilligte Rate nicht erhalten. Warum kriege ich das Geld nicht? Antwort: Wir können Auszahlungen nur gegen Originaldokumente vornehmen. Kopien, Faxe oder eingescannte Belege können wir nicht akzeptieren (Wir schicken schliesslich das Geld auch im Original, nicht nur als Kopie)
Wann kann ich Sie telefonisch erreichen? Antwort: Von Montag bis Freitag von 8 bis 12 und von 14 bis 17 Uhr unter Tel. 061 552 79 99.
Bis zu welchem Alter kann ich Ausbildungsbeiträge erhalten? Antwort: Es gibt keine formale Altersgrenze. Hingegen sind Zweitausbildungen, und um solche geht es in der Regel, grundsätzlich zu begründen. Bei der Beurteilung des Gesuchs durch die Kommission für Ausbildungsbeiträge spielt allerdings die Aussicht, den Beruf tatsächlich noch einige Jahre ausüben zu können, durchaus eine Rolle.
Gibt es für berufsbegleitende Ausbildungen auch Ausbildungsbeiträge? Antwort: Nein, das Gesetz schliesst die Unterstützung ausdrücklich aus, wenn neben der Ausbildung eine existenzsichernde Tätigkeit zumutbar ist.
Ich habe das Schweizer Bürgerrecht und habe jemanden mit ausländischem Bürgerrecht geheiratet. Können wir Ausbildungsbeiträge für einen Deutschkurs erhalten? Antwort: Nein, das ist deshalb nicht möglich, weil wir nur Ausbildungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, unterstützen können. Sprach- oder Computerkurse dienen dagegen der Schulung von Einzelfertigkeiten und können darum nicht berücksichtigt werden. Personen ohne Schweizer Bürgerrecht können überdies nur Ausbildungsbeiträge erhalten, wenn sie entweder die Niederlassungsbewilligung besitzen ("Ausweis C") oder mit Asylentscheid des Bundesamtes für Flüchtlinge dem Kanton Basel-Landschaft als anerkannte Flüchtlinge zugewiesen wurden.
Kann ich als Asylbewerberin Stipendien erhalten? Antwort: Nein, dies ist nur bzw. erst dann möglich, wenn Sie als Flüchtling anerkannt wurden und das Bundesamt für Flüchtlinge Sie dem Kanton Basel-Landschaft zugewiesen hat.
Müssen die Steuerfaktoren meiner Eltern durch deren Wohnsitzgemeinde ausgefüllt werden, obwohl ich schon 32 Jahre alt bin? Antwort: Ja, denn das Gesetz über Ausbildungsbeiträge kennt keine völlige Elternunabhängigkeit.
Mein Kind will von mir die Steuerzahlen für den Stipendienantrag wissen. Muss ich sie ihm geben? Antwort: Dazu sind Sie nicht verpflichtet. Aufgrund des im Kanton Basel-Landschaft geltenden Steuergesetzes dürfen weder die Steuerbehörde noch wir die elterlichen Steuerzahlen den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern eröffnen. Wir sind auch nur berechtigt, Einblick in Ihre Steuerzahlen zu nehmen, weil wir diesen zur Erfüllung unseres gesetzlichen Auftrags benötigen.
Ich habe von Ihnen einen Entscheid erhalten, in dem auf die Überschreitung der elterlichen Einkommenslimite verwiesen wird. Es steht aber nicht, wie hoch die Überschreitung ist. Können Sie mir das nicht mitteilen? Antwort: Wir dürfen Ihnen die genauen Steuerzahlen der Eltern nicht eröffnen, da das Steuergesetz unseres Kantons dies unter Strafe stellt. Allenfalls können sich Ihre Eltern bei uns erkundigen, ob die richtigen Zahlen verwendet wurden.
Ich bin mit der Ablehnung meines Gesuchs nicht einverstanden. Was kann ich tun, damit der Entscheid aufgehoben wird? Antwort: Die Rechtsmittelbelehrung auf Ihrem Entscheid weist Sie auf die korrekte Beschwerdeführung hin. Bei einer Beschwerde wird überprüft, ob der Entscheid aufgrund der bestehenden Gesetzgebung korrekt zustande gekommen ist. Wenn neue Momente vorliegen (niedrigere Steuerzahlen der Eltern o. ä.), können Sie dies unter Beibringung entsprechender Belege geltend machen.
Muss ich jedes Jahr ein neues Gesuch ausfüllen? Antwort: Das ist so. Mit der alljährlichen Gesuchstellung können wir Veränderungen in der persönlichen Situation der Stipendiatinnen und Stipendiaten nachvollziehen und die Beiträge den gesetzlichen Vorgaben entsprechend anpassen.
Kann ich für meine Kinder schon während der obligatorischen Schulzeit Stipendien beziehen? Antwort: Nein, die Möglichkeit der Unterstützung mit Ausbildungsbeiträgen beginnt erst mit dem Abschluss der obligatorischen Schulstufen.
Wann muss ich mein Gesuch bei der Gemeinde einreichen? Antwort: Die genauen Einreichungstermine werden jedes Jahr in den ersten beiden Amtsblättern veröffentlicht.
Ich möchte eine Ausbildung im Ausland absolvieren. Sind dafür auch Ausbildungsbeiträge möglich? Antwort: Ja, wenn es sich um einen anerkannten Ausbildungsgang handelt und auch die Ausbildungsstätte anerkannt ist. Dies gilt übrigens auch innerhalb der Schweiz, wobei in diesen Fällen die stipendienrechtliche Anerkennung der Ausbildungsstätte durch den jeweiligen Standortkanton gegeben sein muss.
Wo kann ich erfahren, welche privaten Stipendienstiftungen es gibt? Antwort: Für den Kanton Basel-Landschaft können Sie sich an uns wenden (Tel. 061 552 79 99). Unser Kanton weist allerdings nur sehr wenige Stiftungen auf, die zudem teilweise sehr stark einschränkende Bedingungen haben. Etwas besser sieht die Sache aus, wenn die Ausbildungsstätte in Basel-Stadt liegt (dieser Kanton führt ein entsprechendes Stiftungsverzeichnis). Oft hilft es auch, sich bei der Ausbildungsstätte nach Stiftungen zu erkundigen, die unter Umständen für die gewünschte Ausbildung Beiträge sprechen. |
Kontakt Telefon 061 552 79 99
Adresse Ausbildungsbeiträge Hauptstrasse 28 4127 Birsfelden
Tel. 061 552 79 99
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