4. Nachkontrolle |
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Kann die Fahrzeugprüfung aufgrund von Mängeln, fehlenden Unterlagen oder nicht gemeldeten Änderungen nicht abgeschlossen werden, wird eine Nachkontrolle fällig.
Der Verkehrsexperte vermerkt die festgestellten Mängel auf dem Fahrzeug-Prüfbericht [PDF] und gibt dem Kunden das Doppel (Durchschlag) ab.
Der Fahrzeugausweis sowie das Doppel des Prüfberichtes müssen zur Nachkontrolle zwingend mitgebracht werden! Ohne diese Unterlagen ist keine Nachkontrolle möglich!
4.1 Vorgehen bei "Mängeln":
- Mängel sind auf dem Fahrzeugprüfbericht angekreuzt und die betroffene Teilposition unterstrichen.
- Beanstandete leichte Motorwagen (z.B. Personenwagen, Lieferwagen, Kleinbusse) und ihre Anhänger können unaufgefordert (d.h. ohne Voranmeldung) zu folgenden Zeiten nachgeprüft werden:
Montag bis Freitag: | 10:40 bis 11:20 Uhr |
- Die Nachkontrollen für Zweiräder (Motorräder, Kleinmotorräder, Mofas) finden wie folgt statt:
Dienstag und Mittwoch: | 15:30 bis 16:40 Uhr |
Freitag: | 14:50 bis 15:40 Uhr |
- Die Frist für die Nachkontrolle beträgt einen Monat ab dem ersten Prüfdatum.
4.2 Vorgehen bei "Kleinmängeln":
- | Kleinmängel sind auf dem Prüfbericht mit einem Kreis bezeichnet (z.B. 17 ). |
- | Fahrzeuge bei denen ausschliesslich Kleinmängel festgestellt wurden können entweder bei der Motorfahrzeugprüfstation in Münchenstein (MFP) oder bei einer beliebigen Garage erledigt werden. Im letzteren Fall, hat die Garage die Behebung der Mängel auf der Rückseite des Prüfberichtes zu bestätigen und diesen inkl. Fahrzeugausweis an die MFP zu retournieren. |
- | Die Frist für die Behebung der Kleinmängel beträgt einen Monat ab dem ersten Prüfdatum. |
4.3 Vorgehen bei "Neuanmeldungen":
Trägt der Fahrzeug-Prüfbericht den Stempel "NEUANMELDUNG", ist bei der zuständigen Stelle (siehe unten) ein neuer Vorführtermin zu vereinbaren. Wurde nach 5 Tagen kein neuer Termin bezogen, erhalten Sie automatisch einen neuen, nicht verschiebbaren Termin zugeteilt.
Einen neuen Prüftermin erhalten Sie für
Fahrzeuge aus dem Kanton Baselland: | |
Fahrzeuge aus dem Kanton Baselstadt: | |
Ausserkantonale Fahrzeuge: |
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