Wann muss ein Fahrzeug geprüft werden?


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Es gibt verschiedene Situationen in welchen der Gesetzgeber eine amtliche Fahrzeugprüfung zwingend vorschreibt. Die am häufigsten vorkommenden Gründe sind:

 

1. Erstzulassung von privat importierten Fahrzeugen
Gemäss Art. 29 VTS müssen alle Motorfahrzeuge und Anhänger vor ihrer Zulassung zum Verkehr einzeln amtlich geprüft werden. Dabei prüft der kantonalen Sachverständige vor allem die Betriebssicherheit, die Vorschriftskonformität sowie die Umweltverträglichkeit Fahrzeuges und ermittelt die für die Zulassung nötigen Daten.


2. Periodische Prüfungspflicht
Alle mit Kontrollschildern zugelassenen Fahrzeuge unterliegen der amtlichen, periodischen Fahrzeugprüfung (Art. 33 VTS). Die Prüfintervalle sind abhängig von der Fahrzeugart und dem Alter des Fahrzeuges. Für die periodische Prüfung erhalten sie jeweils von der Zulassungsbehörde (Motorfahrzeugkontrolle oder Strassenverkehrsamt) rechtzeitig eine Einladung.
Auf Wunsch des Halters oder der Halterin kann ein Fahrzeug auch ausserhalb der offiziellen Prüfungsintervalle geprüft werden. Dies wird beispielsweise bei einem bevorstehenden Halterwechsel oft gewünscht.


3. Am Fahrzeug wurde eine technische Änderung vorgenommen
Der Halter oder die Halterin hat der Zulassungsbehörde Änderungen an den Fahrzeugen zu melden (Art. 34 VTS). Geänderte Fahrzeuge müssen vor der Weiterverwendung nachgeprüft werden.


4. Unfall oder Polizeikontrollen
Gemäss Art. 34 VTS unterliegen Fahrzeuge, die bei Unfällen starke Beschädigungen erlitten haben oder bei Kontrollen der Polizei erhebliche Mängel aufweisen der ausserordentlichen Prüfpflicht.



 

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