Obligatorische Kontrolluntersuchung Inhaber/innen eines Führerausweises müssen sich ab dem 70. Lebensjahr alle zwei Jahre einer obligatorischen Kontrolluntersuchung unterziehen. Diese wird in der Regel vom Hausarzt durchgeführt und dient der Überprüfung des Sehvermögens sowie der Feststellung körperlicher oder psychischer Erkrankungen, die die Fahreignung oder die Fahrfähigkeit beeinträchtigen können. Bei chronischen oder progressiv fortschreitenden Krankheiten kann eine Zusatzuntersuchung oder eine Kontrollfahrt für eine schlüssige Beurteilung der Fahreignung erforderlich sein. Verzicht auf den Führerausweise Wenn Sie auf den Führerausweis verzichten wollen, schicken Sie uns diesen mit einer von Ihnen unterschriebenen Verzichtserklärung zu. Wir geben Ihnen auch auf allfällige Fragen gerne Auskunft. Gesetzliche Grundlagen Art. 27 Abs. 1 lit. a VZV |