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Europäischer Feuerwaffenpass für die vorübergehende Ausfuhr von Feuerwaffen in einen Schengen-Staat
Die vorübergehende Ausfuhr von Feuerwaffen im Reiseverkehr in einen Schengen-Staat erfordert einen Europäischen Feuerwaffenpass. Er berechtigt zum mehrmaligen zollfreien vorübergehenden Verbringen ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet von 2 Feuerwaffen (2 Jagd- oder Sportwaffen oder je 1 Jagd- oder Sportwaffe) sowie der dazugehörigen Munition. Das Gesuch um Feuerwaffenpass [PDF] senden Sie bitte an das kantonale Waffenbüro.
Zusätzlich zum Europäischen Feuerwaffenpass ist eine Einladung mitzuführen, mit der glaubhaft zu machen ist, dass der Besitzer an einer Jagd- oder Sportveranstaltung teilnehmen wird.
Weitere Informationen bezüglich dem aktuellen Waffen- und Sprengstoffrecht finden Sie in der der Broschüre Waffenrecht [PDF], oder auf den Internetseiten des Bundesamtes für Polizei oder dem kantonalen Waffenbüro. Für weitere Fragen im Zusammenhang mit Waffen und Sprengstoffen steht Ihre Polizei zur Verfügung.
Polizei Basel-Landschaft
HAKrim/Kripostab
Fachstelle Waffen & Sprengstoff
4410 Liestal
Fw R. Studer, 061 553 31 24
Kpl T. Meyer, 061 553 31 05
Wm M. Bader, 061 553 31 36
Fax: 061 921 27 33
Email: pol.waffen@bl.ch